Peter Müller
Geschichte von Buchschwabach
Zulassungsarbeit 1966
Geschichte von Buchschwabach
Zulassungsarbeit 1966
Inhaltsverzeichnis
A. Vorbemerkungen
1. Gründe zur Wahl des Themas
Nachdem unsere Familie 1945 nach Buchschwabach evakuiert wurde, wohne ich mit kurzen Unterbrechungen schon 21 Jahre in diesem Ort. In dieser Zeit ist mir die Ortschaft zur Heimat geworden. Daraus resultiert auch mein Interesse an der Geschichte meines Heimatortes, die nun nach vielerlei Vorbereitungen in dieser Arbeit ihren schriftlichen Niederschlag finden soll.
Wie andere auch, fragte ich zunächst meinen Dorfschullehrer. Durch ihn lernte ich die Broschüre »Unterrichtshilfen für das Schwabacher Land« von Christoph Haag, Schwabach, kennen, der in der Folge 68 (1957) von Buchschwabach berichtet. Allerdings musste mir mein Lehrer das Zugeständnis machen, daß sich Christoph Haag nicht so gründlich mit der Chronik von Buchschwabach befaßt hat wie mit den Orten seines Landkreises Schwabach.
Sonst gab es außer einem kurzen Hinweise in Rohn: Heimatbuch von Roßtal 1928 keine Aufzeichnungen über Buchschwabach mehr. Dieses Dargebotene befriedigte mich natürlich nicht und so beschloß ich, nachdem ich auch noch Anregungen von verschiedenen Seiten bekam, die das Interesse an einer ausführlichen Chronik bekundeten, von der gegebenen Möglichkeit einer Ortschronik als Zulassungsarbeit Gebrauch zu machen.
Da nun die Geschichte eines Dorfes im wesentlichen aus seiner Häusergeschichte besteht, stellte ich nach Rücksprache mit Seminarleiter Dr. Fuckner meinen Versuch einer Gemeindechronik unter das vorgenannte Thema.
2. Abgrenzung des Themas
Wie bereits besprochen, möchte ich die Häusergeschichte auf die Zeit von der Zeit der Reformation bis zur Gegenwart beschränken, da eindeutigeres Material nur von dieser Zeit ab vorliegt. Es handelt sich um den Besitzerwechsel, die Lehensverhältnisse, die Beschreibung der Höfe und Güter und die baulichen Veränderungen, soweit ich diese erfahren konnte.
Dazu kommen noch die gemeindlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Geschichte der Kultusgebäude.
Was die Geschichte des Landes betrifft, so soll diese nur erörtert werden, wenn sie zur Klärung von Ereignissen in der Gemeinde beitragen. Sie wird also dem gemeindlichen Geschehen untergeordnet.
3. Arbeitsgang
Zunächst hatte ich vor, das Material zusammenzutragen, das sich in der Gemeinde bzw. Gemeindekanzlei befindet. Gleichzeitig begann ich mit den Nachforschungen bei den einzelnen Hofbesitzern. Da die Erkundigungen bei der Gemeindekanzlei nur wenig Erfolg hatten, mußte ich mich auf die mündlichen Nachforschungen und auf die archivalischen Quellen beschränken. Für mein Vorhaben lieferte vor allem das Hauptstaatsarchiv Nürnberg als Zentrale für Nordbayern einiges Material.
Bei dem Studium der im Hauptstaatsarchiv vorhandenen Repertorien, wobei mich Archivrat Dr. Schumann und Hs. Kreuzer in dankenswerter Weise unterstützten, mußte ich von meinem Grundsatz des kontinuierlichen Vordringens in die Vergangenheit abrücken, da die einzelnen Quellen zeitlich bunt durcheinandergewürfelt waren. Ich begann vielmehr mit der systematischen Auswertung der Repertorien bzw. Archivalien, die Hinweise auf Buchschwabach enthielten. Ergiebig für die Häusergeschichte waren die Steuer- und Umschreibekataster von 1808 bis 1909. Vor dieser Zeit waren es die Lehensreversen der einzelnen Grundherrn, die Aufschlüsse gaben. Jedoch möchte ich hier die Einschränkung machen, daß die Grundherrn oft ein Jahrhundert lang dieselben Bauern aufführten, was natürlich zusammen mit den Eigentümlichkeiten der Schreibweise den Gang der Nachforschung erschwerte. Manche Archivalien enthielten entgegen allen Erwartungen nichts über Buchschwabach, wobei manchmal Leerlauf entstand.
Die Quellenangaben mußten dann zeitlich geordnet werden, und im Zusammenhang mit den Forschungsergebnissen aus dem Staatsarchiv Bamberg, dem Landeskirchlichen Archiv Nürnberg und vor allem dem Pfarreiarchiv Roßtal, konnte ich dann die Kluft zwischen den einzelnen urkundlichen Erwähnungen Buchschwabachs zum größten Teil
Wie bei den anderen, die vor mir Ortschroniken schrieben oder nach mir schreiben werden, soll es der Sinn und Zweck meiner Arbeit sein, den Kindern durch den Einblick in die Geschichte ihres Heimatdorfes die Liebe zu ihrer Heimat und zu dem heute leider im Schwinden begriffenen Bauerntum anzubahnen und zu festigen.
An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei allen denjenigen bedanken, die mich bei meinem Vorhaben unterstützten und wertvolle Anregungen gaben.
B. Die geographische Lage und die Beschaffenheit des Bodens von Buchschwabach
Fährt man auf der Bundesstaße 14 von Nürnberg nach Ansbach in südwestlicher Richtung, so führt die Straße etwa 7 km vor dem größeren Ort Heilsbronn steil bergab in ein tief eingeschnittenes Tal, in dessem Grunde sich die Ortschaft Buchschwabach erstreckt. Buchschwabach ein Kirchdorf von rund 400 Einwohnern an der Südwestecke des Landkreises Fürth/Bay., hart der Grenze zum Landkreis Ansbach. Von Nürnberg-Schweinau aus ist Buchschwabach verhältnismäßlg bequem mit der Buslinie Nürnberg–Müncherlbach–Heilsbronn zu erreichen. Wenn man aber die Bahn bevorzugt, muß man von der nächsten Bahnstation (Roßtal-Wegbrücke) aus einen Fußweg von etwa 4 km Länge über Trettendorf in Kauf nehmen. Reichlich entschädigt bei diesem Gang wird man aber dadurch, daß der Weg sich durch eine landschaftlich äußerst reizvolle Gegend hindurchwindet.
Buchschwabach liegt etwa 360 bis 370 m über dem Meeresspiegel inmitten der Keuperlandschaft des fränkischen Stufenlandes. Während die Bodenoberfläche sandig ist, (Blasensandstein – Flurname Sandleithe) schließt sich darunter die mächtige Schicht des Lehrbergtons an. Im Laufe der Jahrtausende haben sich in der Bachniederung durch Abtragung aluviale Schichten abgelagert, die aber infolge ihrer Feuchtigkeit landwirtschaftlich gesehen wenig wertvoll sind. Deshalb ist die Wiesenaue des Talgrundes, die seit altersher Domäne der Viehhaltung ist, nie zu Ackerland gemacht worden.
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Der Ortskern Buchschwabachs von einer Anhöhe aus Südosten gesehen. Links der Kirchberg mit den Wasserturm, in der Mitte die Kirche und rechts der »Bloßenbuck« (Besitz des ehemaligen Bloßenbauern Nr. 26/27) |
C. Die Geschichte Buchschwabachs bis zur Reformation
I. Die Entstehung des Ortes
Die älteste Nennung des Namens Buchschwabach findet sich in einer Urkunde des Klosters St. Emmeram in Regensburg aus der Zeit um 800, worin die Klostermark beschrieben wird, die auf eine Schenkung Karls des Großen an den Altbischof zu Regensburg Adalwin zurückgeht.
Darin heißt es: (Schwabacher Mark des Klosters)
De marcha St. Emmerammi ad Suapaha, que inter aquilonem et orientem incipiens a lacu que dicit pirichinseo tendit ad merdiem usque dum marcpah currit in suapaha: item: ex altera parte suapahe incipiens de mola dragamuzilaf tendit ad lintpah es houbit inde in rihinpah sicut signa antiqua demonstrant usque ad semitam que dicit miltachostiga. Inde etiam ad rihgeraszanta. Inde ad montem acuttum. Inde ad lutmaresfelt inde ad lutmares ortum. Inde circuit omnia capita. Unde noritur suapaha. Inde tendit ad stocchum ad claraspah ad caput puohsuapaha. Inde eterum ad pirchinseo.
Übersetzt heißt die Urkunde so:
Über die Grenzmark St. Emmerams an der Schwabach, die, im Nordosten beginnt bei einem See, den man Birkensee nennt. (südwestlich von Regelsbach) Von da aus führt sie nach Süden bis zur Einmündung des Markbaches in die Schwabach, (über Wildenbergen nach Kottensdorf - Grenzbach) sodann führt sie, an der anderen Seite der Schwabach beginnend, zur Mühle des Dragamuzilaf (Mühle eines Slaven bei Kottensdorf) und von da aus zur Quelle des Lindenbaches (Limbach). Weiter führt sie zum Reichenbach, wie alte Grenzzeichen beweisen, zum Mildacher Pfad (Fußweg von Rohr nach Mildach) bis zum reichen Geraszant (Eigenname). Von da aus führt sie zum spitzen Berg, (wahrscheinlich der „Houbuck“) weiter zum Feld und Garten des Lutmar (vermutlich Weißenbronn), weiter umschließt sie alle Quellbäche der Schwabach. Weiter
Die Quelle der Buchschwabach liegt etwa 2 km nördlich vom Ort bei Trettendorf. Also muß eine eventuelle Siedlung Buchschwabach innerhalb dieser Mark gelegen haben. Die Wahrscheinlichkeit, daß Buchschwabach damals schon bestanden hat, ist groß. Dafür spricht schon die günstige Besiedlungslage (Flußtal) und die bedeutende Flurgröße (672 ha – Roßtal 776 ha).
Bei der fränkischen Landnahme muß unser Raum westlich der Pegnitz mit seinen Waldgebieten und kargen Keuperböden wenig besiedelt gewesen sein. Als aber das Interesse der fränkischen Fürsten sich nach Osten richtete, (Beginn der Unterwerfung des Herzogtums Baiern unter Karl Kartell 714–741) rückte unser Gebiet immer mehr in den Mittelpunkt und gewann dadurch an Bedeutung. Um sich bei ihren Feldzügen den Rücken freizuhalten, begannen die Franken nun unser Land zu kolonisieren, hierzu boten sich vor allem die Flußauen, wie Zenn, Farrnbach, Bibert und Schwabach mit ihren Einzugsgebieten. Die Besiedlung dieser Flußauen mit ihren Ortsnamen auf -dorf und -bach fällt somit unter die älteste fränkische Kolonisationsperiode. Als Besiedlungkerne und Refugien wurden zunächst die Königshöfe eingerichtet, die sich dann mit ihren Pertinenzien ins Land hinaus schoben.
Solche Königshöfe sind in unserem engeren Raum Fürth, Langenzenn, Roßtal und Schwabach.

1 Haag: Unterrichtshilfen für das Schwabach-Rother Land Folge 69
H. H. Hofmann (Hist. Ortsnamenbuch Mittelfranken Stadt- und Landkreis Fürth S. 28) ist der Ansicht, daß es ursprünglich eine Mark Burgfarrnbach (nördlich der Bibert) und eine Mark Schwabach gegeben haben soll. Aus ersterer soll sich dann der Königshof Fürth und aus letzterer Roßtal abgespalten haben. Damit müßte Buchschwabach zuerst eine Pertinenz von Schwabach gewesen sein, die dann an Roßtal abgetreten wurde. Für diese Vermutung spricht, daß Buchschwabach mit Schwabach zum Kloster St. Emmeram Regensburg gehörte, während Roßtal als jetzige Mutterkirche von Buchschwabach nie mit Emmeram in Berührung kam. (1)
Obwohl nun alles für die These spricht, daß Buchschwabach schon vor 1000 bestanden haben soll, so hat man bisher aus den Urkunden noch keinen definitiven Beweis für die Existenz des Ortes zu dieser Zeit anbringen können. Den ersten eindeutigen Nachweis vom Dorf findet man im Bergschen Reichslehenbuch von 1396 worin der Name Buchschwabach (Buschschwabach) zweimal vorkommt.
1 Wiesner: Stdt. u. Ldkr. Fürth
II. Die Deutung des Ortsnamens
Der Name deutet auf die Baumart hin, die um Buchschwabach gedeiht. Für die Siedler der damaligen Zeit war gerade die Buche von großer Wichtigkeit, die einen besseren Boden zur landwirtschaftlichen Nutzung versprach als ein Nadelwaldboden. Da nun Buchenwälder oder -haine im Nadelwald des fränkischen Keupergebietes äußerst selten waren, wurde die Buche als Sinnbild bäuerlicher Wohlhabenheit in den Ortsnamen aufgenommen. (vgl. Weihersbuch, Büchlein, Buch bei Nürnberg u. a.)
Buche leitet sich aus dem ahd. puocha und mhd. buoche ab. (1)
Buchschwabach wurde zunächst der Bach genannt, die Bezeichnung soll sich dann auf die entstehende Ortschaft übertragen haben, (oder auch umgekehrt!!) Heute wird der Bach „Kleine Schwabach“ genannt. Der Name -schwab- (sueb) deutet auf die vorfränkische Zeit hin, als unsere Gegend noch von den suebischen Volksstämmen bewohnt war. Haag sagt dazu, der Bach soll, wie die Erlanger Schwabach, ein Grenzbach gegen die Sueben gewesen aein. Es besteht außerdem noch die Möglichkeit, daß -schwab- auf einen Personennamen Suâbo zurückgeht. Hieraus müßte aber die Form Suâbinaha hervorgehen. (2)
1 Wiesner: Stdt. u. Ldkr. Fürth S. 18/2
2 Haag: Unterrichtshilfen
III. Die Geschehnisse im Rangau und das vermeintliche Schicksal Buchschwabachs bis 1400
Der Rangau war im 10. Jhrh. Königsland. Auch die Schwabacher Mark des Klosters St. Emmeram muß wieder in die Hand des Königs zurückgefallen sein. Zur Verwaltung dieses Gebietes setzten nun die Könige Reichsministeriale ein. Für den Rangau war hierbei das Reichsministerialengeschlecht derer von Berg bedeutend, die von ihrer Stammburg der „Alten Veste“ bei Zirndorf das Land beherrschten. Außerdem sind noch zu nennen, die Reichsministerialen von Buttendorf und von Leonrod, zwei Stammlinien eines Geschlechts. (1)
Für das Buchschwabacher Umland, dem südlichen Rangau, kommen noch die Grafen von Abenberg in Frage. Von diesen kaufte im Jahre 1132 der Bischof Otto der Heilige von Bamberg ein Prädium in Heilsbronn ab und machte es zum Geschenk seines dort entstandenen Stiftungsklosters. Das Kloster wurde den Zisterziensern übergeben, die von Ebrach bei Bamberg nach Heilsbronn kamen. (2)
Auch Buchschwabach muß damals den Grafen zu Abenberg gehört haben. Am Anfang des 13. Jhrh. gelangte der gesamte Besitz in die Hand des Burggrafen von Nürnberg als Erbe derer von Abenberg. Ein Teil kam zu den Grafen von Berg, was in ihrem Reichslehenbuch nachgewiesen ist, die es dann ihrem Hauskloster St. Clara in Nürnberg vermachten, wodurch der Teil in den Besitz der Stadt Nürnberg kam. Da die neu entstandene Reichsstadt Nürnberg und der Burggraf rivalisierende Machtblöcke bildeten, von denen keiner dem anderen etwas abließ, könnte nur so der Umstand gedeutet werden, daß am Anfang des 15. Jhrh. Buchschwabach als ein „vermisches“ nürnbergisch und burggräfliches Dorf erscheint. Da die Reichsministerialen ihre Arbeit nicht allein verrichten konnten, setzten sie Mitarbeiter an den einzelnen Punkten ihrer Rodungstätigkeit ein. Es entstanden dann die Ausbauorte in unserer Gegend wie Raitersaich, Fernabrünst, Ödenreuth, Sichersdorf, Anwanden und andere Orte. (1)
Über Roßtal, dem Buchschwabach am nächsten gelegenen größeren Ort, gibt uns die Geschichte schon frühzeitig Auskunft. Der Ort muß schon unter Otto I. eine wichtige und befestigte Stätte
1 Wiesner: Stdt. u. Ldkr. Fürth S. 33
2 Meyer: Geschichte der Burggrafenschaft Nbg. S. 25
Im Jahre 1189 soll die Vogtei Roßtal vom Grafen Friedrich von Abenberg zur Bestreitung der Kosten seines Kreuzzugs an Bamberg verpfändet worden sein, von wo aus Roßtal 1281 an die Burggrafen kam. (wahrscheinlich mit Buchschwabach)
1328 erteilte Kaiser Ludwig der Bayer den Roßtalern das Privileg, ihren Ort zu befestigen und Gericht darin abzuhalten. Dadurch wurde Roßtal als ein befestigter Hauptort des Burggrafen den Nürnbergern zu mächtig und nach einem vergeblichen Versuch im Städtekrieg 1388 gelang es ihnen im Jahre 1449, Roßtal zu zerstören. (1)
Die kirchlichen Verhältnisse wurden in diesen Jahrhunderten von den Bistümer von Würzburg, Eichstätt und später auch von Bamberg bestimmt. Die Grenzen der Diözesen Würzburg und Eichstätt stießen westlich der Rednitz in der Nähe von Roßtal zusammen. Die einzelnen Einflußgebiete überschnitten sich aber.
So lassen sich Beziehungen zu Eichstätt in Vach nachweisen, wo von Bischof Gundekar in der Mitte des 11. Jhrh. die Kirche geweiht wurde. Zehentrechte der Bischöfe von Eichstätt lassen sich auch in Zirndorf, Vach, Ober- und Unterasbach, Lind und Anwanden nachweisen. Mittelpunkt der eichstättischen Kirche in unserer Gegend war zu dieser Zeit Großhabersdorf als Zentrum der herriedener Klostermark. (officium seu predium Haduwarsdorf)
Ebenso reich sind die Beziehungen zum Bistum Würzburg.
Im ältesten Lehenbuch werden Besitzungen in Stöckach, Roßtal (2 Höfe), Weihersbuch, Loch und anderen Orten unseres Gaues nachgewiesen, die von Heinrich von Buttendorf verwaltet wurden. Bambergs Einfluß im Rangau war aufgrund der erst später erfolgten Besitzerwerbungen geringer, jedoch muß Roßtal mit einem Teil seiner Pertinenzien schon vor 1189 zur kirchlichen Oberhoheit Bambergs gerechnet werden. (2)
1 Rohn: Roßtal S. 18 ff
2 Wiesner: S. 34 f
Die Kirchengründung
Fraglich ist, wann die Kirche in Buchschwabach gebaut worden sein soll. Sie ist der Maria Magdalena geweiht, die eine Kirchenpatrozinie jüngerer Zeit darstellt. Sie hatte Ähnlichkeit mit der alten Roßtaler Kirche und man nimmt an, daß sie im 14. Jhdt. entstanden ist. Meine Forschung hat ergeben, daß die Kirche in Buchschwabach, die ja wie alle anderen Kirchen im Mittelalter mit einer Kirchenstiftung ausgestattet war, sich mit ihrer Stiftung nicht nur auf die Buchschwabacher Flur erstreckt, sondern daß auch eine Wiese in Großhabersdorf und einem Bauernhof in Anwanden zu Lehen hatte.
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Kirche zu Buchschwabach mit Schulhaus, von Südosten aus gesehen. Rechts Anwesen Nr. 17 |
Da nun, wie vorher erwähnt, Anwanden und vornehmlich Großhabersdorf Domänen des Bistums Eichstätt waren, müßte auch die Gründung von dieser Seite aus vorgenommen worden sein. Einen eigenen Pfarrer hat Buchschwabach nie gehabt, die Kirche ist von jeher eine Filiale der Mutterpfarrei Roßtal. Als Wehrkirche diente sie damals auch zum Schutz der Bevölkerung Buchschwabachs und der nächsten Umgebung. (Auf sie wird später noch einmal ausführlich eingegangen.)
Kunstdenkmäler Bayerns
IV. Buchschwabach als Reichslehen derer von Berg
Nachdem die beiden Gruppierungen Frankens (Reichstadt Nürnberg – Geschlecht der Burggrafen) in der Zeit vor 1400 hauptsächlich mit der Erweiterung ihrer Hausmacht beschäftigt waren, beginnt sich nun in immer größerem Maße eine Rivalität zwischen beiden zu entwickeln.
Um diese Zeit taucht nun der Ort Buchschwabach zum ersten Male durch urkundliche Erwähnungen aus dem Dunkel der Geschichte auf. Es beginnt sich langsam ein Bild von der Geschichte dieses Ortes abzuzeichnen.
Den ersten Hinweis findet man, wie schon angedeutet, im Bergschen Reichslehenbuch aus dem Jahre 1396. Hier heißt es in Nr. 16 und 172:
Item Phylipp Groz und Erhart Wehsler und Ullein Hawg haben empfangen ainen zehnt zu Puchswabach
und
Item haben den halben zehnt zu Puchswabach, der Erhart Frumans gewesen ist, den er zu kaufen geben Kuntzen Halbwahsen. Der ist geweist an das Reich.
Hier handelt es sich um den Großzehent von Buchschwabach. Es ist eine schriftliche Bestätigung von den Lehensübergaben, zu den die Grafen von Berg als wahrscheinliche Lehensverwalter und ehemaligen Lehensträger befugt waren. Das Recht zur Vergabe des Großzehents hatte sich der Kaiser vorbehalten. Diese Vergaben stellen also ein Rudiment aus der Ära des ehemaligen fränkischen Königslandes dar, und geben einen weiteren Anhaltspunkt dafür, daß Buchschwabach schon in dieser Zeit bestanden haben müßte.
Während bei den andern Familien die Herkunft ungewiß ist, kann die Familie Halbwahsen mit Sicherheit als ein Nürnberger Geschlecht angesprochen werden. Ob die Mitteilung aus Nr. 16 -ainen zehnt- die andere Hälfte des Großzehents von Buchschwabach ist, weiß man nicht.
Ich werde an anderer Stelle noch einmal auf diese Vergaben zurückkommen.
V. Die Grundherrlichen Verhältnisse in Buchschwabach von 1412 bis zur Reformation
Die nächste Erwähnung findet man in den Regesta Boica. Hier belehnt der Reichsministeriale Arnolt von Seckendorf zu Pertolsdorf am 7.7.1402 den Bauern Hermann Smid zu „Puchswobach“ mit einer Wiese, die „Weysersdorfer Wiese“ genannt wurde und oberhalb Rohr (ein benachbartes Dorf 3 km südlich) am „Irpelspach“ lag (1).
Da Rohr ebenso wie Buchschwabach in einem Tal liegt, bezieht sich das Wort -oberhalb- auf den Südhang des Höhenzuges, der sich zwischen beiden Orten hinzieht. Ein Bach ist nicht mehr festzustellen, er muß wohl im Laufe der Zeit eingetrocknet sein. Deshalb kann man auch nicht die genaue Lage der Rodungswiese angeben. Der Bauer Smid bewohnte höchstwahrscheinlich das heutige Anwesen Nr. 21/22, (letzter Hof nach Roßtal zu).
Während es sich bei der Belehnung des Smid nur um eine einzelne Wiese handelt, gibt schon die nächste Nennung von Buchschwabach Auskunft über das ganze Dorf.
Hier heißt es in einem Lehensbrief der Domprobstei St. Stefan zu Bamberg:
Item Ulrich Ortlieb und Hannß Gralant haben von uns empfangen und scheydenlich zu eynander zu rechts manlehen das halb dorff Buchswabach mit seinen zugehörungen und die vogtei darüber. (2)
Kurze Zeit danach besaßen sie 3/4 des Dorfes.
Das letzte Viertel bekam Claus Hanig zum „rechten“ Mannlehen.
Der Grund für die Belehnung des Ortlieb war das Bittgesuch der Witwe des damaligen St. Clara-Pflegers Heinrich Geuder, die den Ortlieb vor Mertein Geuder (wahrscheinlich ihr unmündiger Sohn) stellte. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß Buchschwabach vor 1412 im Lehen der Familie Geuder war – „das unser Vettern selygen gewesen ist“. 1416 wird der Besitz noch einmal bestätigt, und zwar dieses Mal für Michel Gralant, Ulrich Ortlieb (3/4) und Jobst Hanig (1/4).
Daß Buchschwabach damals ein nürnbergisches und burggräfliches bzw. markgräfliches Dorf war, wird in den Monumenta Zollerana bestätigt.
1 Reg. Boic. Bd. XI S. 261
2 StA Bbg. Rep. A 221/8 Nr. 3010
Hier heißt es in einer Eintragung aus dem Jahre 1413:
Buchschwabach, schützt Vogt zu Roßtal, ist markgräflich und nürnbergisch.
Zu dieser Zeit war der Ort schon im Fraischbezirk Roßtal, wie in den späteren Jahrhunderten auch. Demnach lag die hohe Gerichtsbarkeit beim Markgrafen, was auch den Anlaß zu späteren Reibereien mit Nürnberg bildete.
Wie schon gesagt, bekamen die Buchschwabacher Grundherrn ihre Lehen von Bamberg. Die dortige Domprobstei St. Stefan (damals noch Thurmprobstei genannt) muß Buchschwabach als Schenkung vom Kaiser erhalten haben, jedoch ausgenommen der Vergabe des Großzehents.
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Bamberg mit Dom und Burg nach einem Holzschnitt von Hartmann Schedels Weltchronik 1493 |
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St. Stefan heute |
M.Z. VIII S. 390
St. Stefan ist eine Kirche in Bamberg zu deren Unterhaltung ein Domprobst eingesetzt war. Er wurde zu diesem Amt gewählt und hatte es lebenslänglich inne. Von Domkapitel war er unabhängig und bestimmte die Vergabe des Buchschwabacher Lehens an nürnbergische und markgräfliche Geschlechter. Das Lehen hatte Gültigkeit bis zum Tode des Lehnherrns oder des Lehensträgers. Danach wurde das Lehen erneut vergeben. Allerdings war es so, daß die Familien, die Buchschwabach einmal bekommen hatten, das Lehen auch behielten, bis sie sich zu einem Verkauf entschlossen. Hierzu bedurfte es der Zustimmung des Lehensherrn, die dann im Fall Buchschwabach auch immer gegeben wurde.
So sind im Laufe der Jahrhunderte mehrere Lehensurkunden (Mutungen und Reverse) erhalten geblieben, die heute Aufschluß über Veränderungen im Dorf geben.
Aus einer Aufzeichnung aus späterer Zeit erhalten ist auch der Lehenseid, den die Belehnten dem Domprobst leisteten und den ich jetzt weitergeben möchte. Der Wortlaut ist in der nachfolgenden Zeit nur geringfügig geändert worden.
Domprobsten Lehenseid:
So werdet ihr dem Ehrwirdigen unnd Edlen hern hern Mertein vom Lichtenstam Thumprobsten zu Bamperg (um 1450) zu meinem gnedigen hern Lehens Pflicht thun geloben unnd schweren, das ihr seiner gnaden und derselben Thumprobsten getrew unnd gewehr sein, ihrer gnaden schaden warnen unnd frommen trewlich werben, und ob ihr verschwignelchen westet oder erfüret, die seinen gnaden oder dero Thumprobsten abgetragen unnd entzogen oder noch abgetragen unnd entzogen wurden, das ihr dieselben wollet anzaychen, vermelden unnd nicht verschweychen; auch keinem andern Lehenherrn oder dieselben gewinnen, die auch nirgent anders verrechten, verthaydigen oder versprechen denn von seinen gnaden oder wohin auch sein gnaden oder derselben Verwaldter weysen wirdt unnd sonsten alles das thun, so einen frommen getrewen Lehenman aygent und gebührt. Diese ewre Lehen auch bessern unnd nicht ergern, dazu auch dieselben ohne vorwissen ihrer gnaden nicht verendern oder verwennden getrewlich unnd ohn alles geferde. Wie mit itzo fürgesagt unnd ich mit trewen gelobt hab dem will ich
Wer in irgendeiner Weise gegen diesen Eid verstieß, der hatte mit dem sofortigen Entzug seines Lehens, Geldbuße und bei schwerwiegenderen Verfehlungen sogar mit Gefängnis zu rechnen. Außerdem wurden ihm nach der damaligen rabiaten Methode die Schwurfinger der rechten Hand abgehackt. Diese Schande wäre dann das Ende eines Geschlechts gewesen und jeder hütete sich davor, eine solche Straftat zu begehen.
35 Jahre nach der Belehnung des Ortlieb, Gralant und Hanig taucht in Buchschwabach ein neuer Grundherr auf. Es ist Erasmus Schürstab.
Die Schürstab waren zu dieser Zeit ein angesehenes Nürnberger Geschlecht. Sie stammten aus Siebenbürgen und hatten einen Sitz in der Nähe von Hermannstadt. Anfangs nannten sie sich von Trautenburg. Daraus wurde aus dem Beinamen eines Ahnherrn der Familienname Schürstab. Der Stammvater des schürstabischen Geschlechtes in Nürnberg war Leupold Schürstab, der um 1300 verstarb. In der Folgezeit stiegen die Schürstab in der Stadthierarchie immer höher. Sie waren zuerst im „Großen“ dann im „Kleinen Rat“ mit Sitz und Stimme vertreten. Auch einige Senatsherrn in Nürnberg trugen den Namen Schürstab. Einer war sogar Bürgermeister und Heerführer, wie wir gleich sehen werden. Das Geschlecht der Schürstab ist noch vor dem 30-jährigen Krieg ausgestorben.
Dieser Erasmus Schürstab bekam im Jahre 1447 von dem damaligen Domprobst Mertein von Lichtenstein durch den Lehensbevollmächtigten Jorg von Schaumberg, das halbe Dorf Puchschwabach zum Mannlehen.(2)
Doch das Dorf bereitete ihm Schwierigkeiten. Vier seiner Hintersassen, die Bauern Herman Gulden (Nr. 35?), Crafft Smittner (Nr. 28/29?), Frytz Smittner (Nr. 23/24?) und Heintz Weysel (Nr. 26/27?) erkannten ihn nicht an und verweigerten ihm die Abgabepflicht. Nachdem Schürstab sich die Genehmigung seines Lehensherrn eingeholt hatte, ließ es die renitenten Bauern nach Nürnberg überführen und in das Lochgefängnis werfen. Erst als diese ihm Urfehde schworen, ließ er sie wieder frei. In gewisser Sebalt Schürstab kaufte so nach und nach die 2. Hälfte des Buchschwabacher Lehens auf, (das letzte Viertel von
1 StA Bbg. Rep. 221/8 Nr. 3006
2 StA Bbg. A110/1 Nr. 311 f
Während nun Erasmus Schürstab in Nürnberg war, wohnte sein Bruder Hannß Schürstab, der sein Lehen 1459 von Sebalt Schürstab bekommen hatte, in Neuses bei der Neuenstat. Ob dabei nun der Ort Neuses bei Roßtal oder ein Neusitz bei Neustadt/Aisch gemeint ist, kann ich nicht sagen. Jedenfalls muß dieser Hannß Schürstab ein Parteigänger des Markgrafen gewesen sein, sonst hätte er das Lehen nie erhalten.
Hannß Schürstab behielt allerdings sein Lehen nicht lange. Bereits im Jahre 1468 verkaufte er es weiter an Ludwig von Eyb zu Simmersdorf (1417–1502) dem Hofmeister und Vertrauten des Markgrafen Albrecht Achilles. (1)
Die Eyb, mit ihrem Stammsitz auf der Eybburg nahe bei Ansbach, sind ein altes fränkisches Rittergeschlecht, die schon lange mit den Zollern befreundet waren. Zweiglinien derer von Eyb befanden sich in Vestenberg, Neuendettelsau und Simmersdorf. Das Geschlecht existiert noch heute.
Ludwig ist der Bruder des Eichstätter und Bamberger Domherrn Albrecht von Eyb, der als einer der bedeutendsten Prosaisten des ausgehenden Mittelalters gilt. (2)
Nach Ludwig von Eybs Tod gelangte das Lehen 1502 an Caspar von Eyb zu Simmersdorf, einem Rechtsgelehrten und Pfleger zu Arberg. In einer Lehensmutung an den Domprobst Georg zu Limpurg am 12.10.1503 stehen die Namen der eybschen Bauern in Buchschwabach.
Es sind dies:
- Hanns Schmid, Schenke? heute Anwesen Nr. 21/22
- Conntz Gulden heute Anwesen Nr. 35
- Hannß Burck heute Anwesen Nr. 5
- Conntz Josolt heute Anwesen Nr. 19
- Paulus Knoblach heute Anwesen Nr. 3/4, der auch heute Anwesen Nr. 32 besaß
- Hannß Lang heute Anwesen Nr. 18
- Lutzin heute Anwesen Nr. 25
- Frytz Prant heute Anwesen Nr. 2
1 StA Bbg. Rep. A 221/8 Nr. 3001
2 Meyer S. 66 f
Außerdem bekam er noch den kleinen Zehnt „des Müllers bei dem Dorf“. (heute Anwesen Nr. 33/34 Mühle)
Als der Domprobst Georg zu Limpurg starb, (1507) mußte Caspar von Eyb erneut sein Buchschwabacher Lehen vom Domprobst Marquart von Stein bestätigen lassen.
Nachfolger des Caspar von Eyb war ab August 1514 Ludwig von Eyb zum Hertenstein, ab September 1523 Georg Ludwig von Eyb zu Eybburg. In diesen Lehensmutungen vom 26.7.1507 bzw. vom 5.8.1514 und vom 15.9.1523 werden die selben Bauern aufgeführt. (1)
Hinweise auf die damaligen Eybschen Besitzungen in Buchschwabach findet man auch im Lehenbuch 1470 Bbg. Rep. 1 221/8 Nr. 3012/1503-1505 Lehenbuch Nr. 3013.
Dazwischen hatte das Nürnberger Lehen in Buchschwabach auch einen Wechsel in seiner Grundherrschaft erfahren. Während im Jahre 1467 Erasmus Schürstab noch die andere Hälfte Buchschwabachs besaß, wie es in einem Lehensrevers vom 19.10.1467 beurkundet ist, erscheint ab 1514 das Geschlecht der Ölhafen als neuer Lehensträger. Doch bevor ich mich mit den Ölhafen befasse, möchte ich noch den Revers von 1467 in seiner Originalfassung wiedergeben.
Ich Erasem Schürstab, purger zu Nuremberg bekenne in diesen pryff gen aller wenyglichen, daz mir die erwürding und würding hern her Mertein von Lichtenstam, dechennt und das kappitel gemein daz dumstyfft zu Bamperg von wegen meinez genedigen hern des dumprobst und der dumprobstei daselbst zu Rechten Manlehen verlyen haben daz halb dorff Buchswabach, die focktei darüber, auch daz recht, den Kirchtag zu beschirmen und den klein zehent do selbst mit alle seyn zugehörungen und nutzen …
Der geben ist auff Montag nach galli nach Christus gepurt fierzehn hundertt und im siben und sechtzigsten Jar.
Das Adelsgeschlecht der Ölhafen stammt aus der Schweiz. Um 1430 werden die Ölhafen als Regimentsräte der Stadt Zürich aufgeführt. Später verzogen die Ölhafen nach der Reichsstadt Nördlingen, wo sie eine angesehene Patrizierfamilie bildeten. Das bedeutendste Glied der ölhafischen Familie war damals Sixtus Ölhafen. Er ist 1466 geboren und war Sekretär der Kanzlei Friedrichs III. Später wurde er aufgrund seiner Verdienste kaiserlicher Hofrat.
1 StA Bbg. Rep. A 110/1
Im Jahre 1489 erhielt die Familie das lateinische Adelsdiplom. Ihr Adelswappen zeigt einen Löwen, der einen Ölkrug im Maule hält. Nach der Vermählung des Sixtus mit Anna Ffinzing aus Nürnberg erhielt das Wappen eine Vermehrung durch das Wappen der Geuschmied. (oberes Feld halber schwarzer Adler mit silbernem Ring auf rotem Feld) Nach seiner Vermählung zog Sixtus nach Nürnberg. Er erhielt dort 1519 das Bürgerrecht. Zuvor, 1512, kaufte er das Gut Schöllenbach, das in späterer Zeit den Stammsitz der Familie bildete. Welches Ansehen die Ölhafen in Nürnberg hatten, ersieht man daraus, daß der Rechtskonsulent Tobias Ölhafen die Berechtigung bekam, für die Reichsstadt Nürnberg im Jahre 1648 den Westfälischen Frieden zu unterzeichnen. Die Ölhafen, deren Geschlecht auch heute noch lebt, waren in der Folgezeit hohe Offiziere und Juristen. Zweiglinien der Ölhafen waren in Leipzig, Breslau und Pruk an der Mur.
Ein Teil Buchschwabachs kam also 1514 durch Kauf von Schürstab unter die Grundherrschaft des oben genannten Sixtus Ölhafen. Jedoch gaben die Schürstab nicht ihr ganzes Buchschwabacher Lehen ab, sie behielten vorerst noch zwei Höfe. Diese beiden Höfe waren:
- Hof des Conntz Prant (heute Anwesen Nr. 30/31)
- Erbe desselben Bauern (heute Anwesen Nr. 20)
- Hof des Hannß Weysel (heute Anwesen Nr. 26/27)
(Aus Lehensmutung des Sebalt Schürstab des Älteren an Marquart von Stein 11.8.1506).
Die ölhafenschen Hintersassen waren: (Lehensbrief vom 21.10.1514)
- Hannß Krafft (heute Anwesen Nr. 28/29)
- Peter Kopp (heute Anwesen Nr. 6 Gastwirtschaft)
- Hannß Nußner 1 Hof und 2 Güter (heute Anwesen Nr. 10/11 bzw. 12/13 bzw. 17)
- Hannß Smitner (heute Anwesen Nr. 24 und 23)
- Jorg Gossolt (heute Anwesen Nr. 1) (1)
Den Kleinzehent jedoch, den die Bauern außer ihren grundherrschaftlichen Gefällen und dem Großzehent abgeben mußten, hatten die Schürstab schon vorher an die Familie Linck (Ansbach) verkauft.
Sixtus Ölhafen erwarb nun nach seiner Belehnung diesen Kleinzehent. Er erhielt ihn am 3.7.1514 von den Gebrüdern Fridericus und Peter Linck. (Chorherrn zu Ansbach „Omoltzbach“ und Feuchtwangen („Feuchtwang“)
1 StA Bbg. Rep. A 110/1
Sixtus Ölhafen behielt aber den Kleinzehent nicht für sich, sondern verkaufte ihn zwei Jahre später, am 1.9.1515 für 27 1/2 fl seinem Buchschwabacher Hintersassen Hannß Crafft. Dieser war gleichzeitig ölhafischer Vogt. (1)
1 StA Bbg. Rep. 110/1
VI. Die Kirche Buchschwabachs vor der Reformation
Den ersten urkundlichen Beleg zur Existenz der Buchschwabacher Kirche findet man im zweiten Band der Chronik von Nürnberg. Hier beschreibt Erasmus Schürstab den Krieg der Reichsstadt gegen Markgrafen Achilles (1449/50).
Wie kam es nun zum Ausbruch dieses Krieges?
Der Grund hierzu ist in dem Ehrgeiz des Markgrafen Albrecht Achilles zu finden, der eine große Zollernherrschaft innerhalb des Hl. Röm. Reiches aufrichten wollte. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, mußte er sich vor allem der nahe bei seinem Regierungssitz Ansbach gelegenen Reichsstadt Nürnberg bemächtigen. Zum einen mußte er es tun um des Prestiges willen, da Nürnberg der Ausgangspunkt der Macht der Burggrafen war; zum andern, weil Nürnberg einen gefährlichen Fremdkörper in seinem fiktiven Zollernreich bildete.
Anlaß zum Kampf war die sogenannte Heidecker Streitsache. Konrad von Heideck, ein ehemaliger Gefolgsmann Albrechts, hatte 1445 mit dem Nürnberger Rat einen Vertrag geschlossen, worin er sich gegen ein Jahrgeld von 400 fl der Stadt zum zehnjährigen Dienst verpflichtete. Dies galt auch für die inmitten des markgräflichen Gebietes gelegene Burg und Stadt Heideck. Nachdem die Nürnberger sich bei Verhandlungen widerspenstig gezeigt hatten, erklärte Albrecht der Stadt am 29. Juni 1449 den Krieg.
Der Krieg wurde aber nicht mit großen Aufmärschen und Schlachten geführt, sondern man unternahm Raubzüge, bei denen die kleinen Orte des Rangaus und des Nürnberger Umlandes weitgehend zerstört wurden. Auch Buchschwabach wurde davon betroffen. Kurz nach der Kriegserklärung zogen die märkgräflichen Mannschaften von Cadolzburg und Roßtal nach Buchschwabach und erstürmten den Kirchhof, auf dem sich die nürnbergischen Hintersassen verschanzt hatten. Aus der Kirche, die damals schon ein „wirdig gotzhaus“ war, wurde sämtlicher Zierart geraubt und das Gebäude selbst in Schutt und Asche gelegt. Die Kirchenglocken wurden von den Windsbachern entführt und nach Windsbach gebracht. Wahrscheinlich brannte man bei dieser Gelegenheit auch die Höfe der Nürnbergischen Bauern ab. Ob die Nürnberger sich in diesen Kriegstagen in Buchschwabach gerächt haben, ist nicht überliefert. (2)
1 Chronik von Nbg. Bd. 2
2 Rohn: Roßtal
Erhalten ist heute von der damaligen Kirche nur noch das massive Untergeschoß des Turmes, der mit seinen schmalen Turmluken und der gesamten Anlage überhaupt die typischen Merkmale einer Wehrkirche zeigt.
Es ergibt sich nun die Frage, wer damals der weltliche Schutzherr der Kirche war. Wenn sie eine Filialkirche von Roßtal gewesen sein soll, ist es doch merkwürdig, daß gerade die Markgräflichen sie zerstört haben sollen. Roßtal war ein Hauptort des Markgrafen und die dortige Kirche müßte demnach auch dem Markgrafen gehört haben. Auch nach Bamberg kann sie nicht gehört haben, denn die Bischöfe von Bamberg waren Bundesgenossen Albrechts. Resultat dieser Erwägungen wäre, daß die Buchschwabacher Kirche seinerzeit keine Filialkirche von Roßtal war, sondern nach Nürnberg gehörte. Erst nach ihrer Wiederherstellung (wahrscheinlich durch die Markgrafen), wobei die oberen Turmstöcke und das alte Kirchenschiff (bis 1882) gebaut wurden, muß sie eine Filiale Roßtals geworden sein. Obwohl die Mutterkirche Roßtal der Diözese Würzburg angehörte, war der Bischof geistliches Oberhaupt. (de Präsentationi episcopi Bambergae) Den nächsten Hinweis auf die Buchschwabacher Kirche findet man in einer Beschreibung der Einkünfte bei der Pfarrei Roßtal von Johann Neff 1482. Hier heißt es:
Buchswabach, da hat der Pfarrer nichts, denn uff das Capitul gibt man den Vicario 24 Heller (1)
Buchschwabach hatte also keinen eigenen Pfarrer. Der Gottesdienst wurde von den Roßtalern Geistlichen versehen. Dreimal in Jahr kamen sie nach Buchschwabach, nämlich am Tage Stephani (26.12.), am Tag der Maria Magdalena (Kirchenpatronin 22.7.) und am Sonntag vor Laurenti (Tag der Buchschwabacher Kirchweih, August).
1 Rohn: Roßtal
VII. Der Großzehent von Buchschwabach:
34 Jahre nach der ersten urkundlich erhaltenen Belehnung des Buchschwabacher Großzehents tritt die Familie Halbwahsen wieder als Teillehensträger auf. 1430 verleiht König Sigmund dem Sebolt Halbwahsen ein Viertel des Reichlehens, der von Peter Haller dem Jüngeren wieder an das Reich gefallen war. 1452 bekommt dieser Sebolt durch Reichministerialen Panngratz von Seckendorf zu Reychenbach ein zweites Viertel, das dem Heinrich Schlüsselfelder abgekauft wurde. Die Seckendorf erscheinen in der Folgezeit als Vermittler des Lehens.
Aus dem Jahre 1494 ist uns ein Lehensbrief des Kaisers Maximilian erhalten, in dem Endres Rech (Nürnberg) unter anderem 1/2 vom Buchschwabacher Großzehent erhält.
1520 bekommt Hieronymus Rech und seine Frau einen Teil des Großzehent, wie die beigefügte Urkunde beweist.
1521 verleiht Melchior von Seckendorf dem Sebolt und Endres Rech ein Viertel des Buchschwabacher Lehens. Zusammen haben 1535 Endres, Sebolt und Hieronymus Rech, sowie Martin Löffelholz 3/4 des Großzehents. 1536 bekommt Adam Rech den Anteil seines Vaters Endres. (1)(2)
1557 treten als Lehensträger die Örtel (Orttl) in Erscheinung, und zwar Sigmund, der ihn von seinem Vater Florian ererbt hat (1/4). 1564 hat das Viertel Endres Örtel.
Endlich bekommt Georg, Christoph und Endres Örtel 1620 von Hanns Joachim von Seckendorf ein Viertel zum Mannlehen, den sie von ihrem Vater Christoph Örtel ererbt hatten.
Man sieht also, daß der Großzehent, der in Viertel aufgeteilt war, sehr oft seinen Lehensträger gewechselt hat. Weil die Angaben auch unvollständig sind, ist es mir nicht möglich gewesen, eine lückenlose Besitzerfolge anzugeben.
Angaben über den Großzehent von Buchschwabach findet man nach dem 30-jährigen Krieg wieder in den Akten der Reichsstadt Nürnberg. Der Großzehent wird nun nicht mehr vom Kaiser, sondern von Nürnberg selbst verliehen.
1656 erhält Sebalt Welser, ebenfalls ein Nürnberger Bürger, die Anwartschaft auf das Örtelsche Lehen. Als nun 1667 der letzte Örtel starb, bekam das Lehen Sebalt Welsers Sohn Christoph.
1 StA Bbg. Rep. 83 Nr. 5 f
2 S I L. 38 Nr. 36
Dieser gab es 1689 weiter an seinen Nachkommen Carl Wilhelm Welser. Die anderen 3/4 des Buchschwabacher Lehens hatten seit 1670 die in Buchschwabach selbst wohnenden Gebrüder Fezer inne. Infolge ihrer Verschuldung konnten sie das Lehen nicht halten und mußten es 1694 an das Landpflegeamt zurückgeben. Hier übernahm es im selben Jahr Carl Wilhelm Welser. Von nun an ist das gesamte Lehen in einer Hand vereinigt. Es gehörte der Familie Welser bis zur Ablösung durch den bayrischen Staat (1848). (1)
Vorher um 1820 hatte Welser sein Lehen noch als Allod, d. h. als sein Eigentum bestätigen lassen.
Spezifikation des Großzehents (18. Jhrh.)
Vormals 3/4 Fezerisch, 1/4 altbergisch
- 4 Sümra Gerste
- 18 Sümra Korn
- 2 Mezen Weizen
- Eier
- 1/2 Schober Stroh (2)
1 StA Nbg. Rep. 110 b Nr. 216/217
2 StA Nbg. Rep. 225/4 II Nr. 1292
C. Buchschwabach von der Reformation bis zur Gegenwart
I. Die Einführung der lutherischen Lehre im Fürstentum Ansbach und der Bauernkrieg
Die neue Lehre, die in Wittenberg ihren Ausgang nahm, fiel in Franken auf fruchtbaren Boden. Hier, vor allem in dem aufgeklärten Bürgertum der Städte, ärgerte man sich lange über den sittlichen Verfall und den unwürdigen Ablaßhandel der katholischen Kirche. Schon vor Luther, als Kardinal Peraudi seine Ablaßbude in Nürnberg eröffnete, predigte Dr. Morung in dortigen Kirchen dagegen. Als der Nürnberger Rat nichts gegen Morung unternahm, ließ der Markgraf ihn nach Cadolzburg bringen und dort einkerkern. Morungs Nachfolger waren Johann Sörgel und Johann Holler, jedoch die Zeit zu einer tiefgreifenden Umwandlung des Glaubens war noch nicht reif. Die erste Stadt, in der die neue Bewegung Eingang fand, war Kitzingen. Hier hatte sich bereits 1521 eine evangelische Partei gegründet, die dann gleichberechtigt mit den Katholiken war und einen eigenen Pfarrer hatte. Von dieser Keimzelle aus verbreitete sich nun die neue Lehre über das ganze Land. 1523 findet man sie in Schwabach vor. In der Landeshauptstadt Ansbach waren Kanzler Georg Vogler und Hans von Schwarzenberg die Häupter der Reformation. Am Palmsonntag 1525 wurde in der Stadtkirche der erste evangelische Gottesdienst mit eigener Liturgie gehalten.
Der Markgraf Kasimir verhielt sich dieser Sache vorsichtig abwartend, ja teilweise sogar ablehnend gegenüber. Erst als Markgraf Georg, nach Ableben seines Bruders 1527 die Regierungsgewalt übernahm, erlebte die Reformation in Franken einen siegreichen Aufschwung. Markgraf Georg war ein Anhänger Luthers, den er persönlich in Wittenberg schätzen gelernt hatte. Er führte nach seinem Regierungsantritt Kirchenvisitationen durch und eliminiert so nach und nach viele katholische Institutionen. Diese Visitationen schufen dann die Grundlage der Brandenburg-Nürnbergischen Kirchenordnung vom Jahre 1533. (1)
1 Meyer: Geschichte der Burg- u. Markgrafschaft S. 113 ff
Auf dem Reichstag zu Speyer und zu Augsburg gehörte Georg zu den protestantischen Reichsständen. Obwohl nun Georg ein Anhänger des neuen Glaubens war, ließ er sich niemals zur offenen Rebellion gegen den Kaiser verleiten. Diesem Umstand ist es zu verdanken, daß die markgräflichen Lande vom Schmalkaldischen Krieg verschont blieben.
In Buchschwabachs nächster Umgebung hatten schon 1520 die Neuerer in Heilsbronn ihren Einzug gehalten. Das Kloster löste sich mit der Zeit auf. In Roßtal predigte 1525 der Dietenhofener Diakon Lorenz Hiller zweimal. Danach findet man im Pfarrbuch Roßtal die ersten evangelischen Pfarrer, und zwar war es zunächst der Pfarrverweser Thomas Appel und dann Pfarrer Johann Lazarus (1533–1547) (1). Von hier aus drang die Lehre nach Buchschwabach, da die hiesigen Untertanen nach Roßtal in die Kirche gingen.
Buchschwabach blieb dann ein rein evangelisches Dorf.
Weil die Überbringer des neuen Glaubens auch gegen die Unterdrückung predigten, glaubten die Bauern nun ihr Joch mit Gewalt abschütteln zu können und hofften in Martin Luther ihren gewaltigsten Fürsprecher. Es kam zu dem berüchtigten Bauernaufstand im Jahre 1525, bei dem viele Klöster und Kirchen in Schutt und Asche gelegt wurden. Der Aufruhr, der in Schwaben seinen Ausgang fand, verbreitete sich auch nach Franken, vor allem ins Gebiet der Reichsstadt Rothenburg und des Bischofs von Würzburg. Außer dem Aischgrund blieb das markgräfliche Land von diesen Wirren unberührt, dank der Tatkraft, die Markgraf Kasimir entwickelte. (2)
Er besiegte ein zehnfach größeres Bauernheer bei Wassertrüdingen und Ostheim und warf dann von Ipsheim an der Aisch aus den Aufstand im Aischgrund nieder. Infolge des furchtbaren Strafgerichtes, das er bei den Besiegten abhielt, (z. B. Ausweisung und Blendung von 60 Kitzinger Bürgern) verging den Bauern der noch von der Rebellion verschont gebliebenen Gebiete die Lust, sich gegen die alte Ordnung aufzulehnen. So ist auch in den Überlieferungen aus Buchschwabach keine aufrührerische Tätigheit festzustellen.
1 Rohn: Roßtal S. 26
2 Meyer: S. 108 f
II. Die dörflichen Verhältnisse in Buchschwabach von der Reformation bis zur Zerstörung des Ortes 1632
1. Die Gemeinde:
a. Bildung der Kommune:
Von der gemeindlichen Tätigkeit ist uns von dieser Zeit wenig überliefert.
Allerdings stammt die erste Nachricht von der Gemeinde schon aus dem Jahre 1447. Damals hießen die beiden Dorfmeister, die die Funktion des heutigen Bürgermeisters hatten, Frytz Smittner und Hannß Weysel. Diese beiden ließen am 7. Februar die Ortsbewohner zusammenkommen und es wurde der Beschluß gefaßt, daß sie ihre gemeindlichen Angelegenheiten auf gemeinsame Kosten und „Atzung“ ausrichten wollten. Durch ein Handgelöbnis wurde dieses Vorhaben rechtskräftig.
Außer den beiden Dorfmeistern gab es noch folgende Bauern in Buchschwabach: Es sind dies die ersten, dem Namen nach bekannten Bauern vom Ort.
- Herman Gulden
- Frytz Knobloch
- Hannß Pötlein
- Jorg Hetzel
- Frytz Regnolt
- Paulus Knobloch/Burckh
- Heintz Weysel
- Crafft Smittner
- Hannß u. Walther Schope
- Herman Smid (1)
Demnach müssen es damals 12 Anwesen gewesen sein. Nach diesem Übereinkommen war es dann so, daß die Dorfmeister die Quittungen für ihre Auslagen bei Reisen in Gemeindeangelegenheiten den versammelten Stimmberechtigten vorlegten. Diese wurden dann abgehört bzw. beglaubigt und der Betrag auf die einzelnen Bauern verteilt, die Dorfmeister nicht ausgenommen. Die größeren Bauern mußten dabei einen größeren Betrag entrichten als die kleineren. Gemeindeeigentum entwickelt sich erst in späteren Jahren.
1 StA Bbg. Rep. A 110/1 Nr. 313
b. Hauptmannschaften
Eine zweite Institution im Dorf waren damals die Hauptmannschaften. Davon waren die Nürnberger Untertanen betroffen. Der Hauptmann war das Aufsichtsorgan für die Steuern und die Gefälle der einzelnen Hintersassen. Er war dafür verantwortlich, daß die Abgaben pünktlich und genau entrichtet wurden. (Steuervogt) Das Verzeichnis der Hauptmannschaft diente auch zur Wehrerfassung. Führten die Nürnberger einen Krieg, so mußten die in der Liste verzeichneten Bauern für die Nürnberger kämpfen oder entsprechende Kontributionen entrichten. Außerdem waren sie verpflichtet, den Nürnberger Landsknechten Obdach zu gewähren.
Um 1450 wurden alle Buchschwabacher Wehrfähigen in Nürnberg verzeichnet. (Schürstab als Grundherr) Hauptmann war 1446 Herman Gulden. Außer den oben aufgeführten stimmberechtigten Einwohnern sind im Verzeichnis noch die Namen
- Frytz Schneider
- Khunz Rühel
- Pezolt
zu lesen. Es werden Bauernknechte gewesen sein, die damals noch kein Stimmrecht besaßen. (1)
Buchschwabacher Bauernverzeichnisse findet man auch aus späteren Jahrhunderten. Das letzte stammt aus dem Jahre 1716.
c. Gemeindeordnung (2)
Es gab natürlich auch Satzungen, die das Leben innerhalb der Buchschwabacher Gemeinde regelten. Diese sind im Jahre 1573 zum ersten Male schriftlich fixiert worden.
Verfasst ist diese Gemeindeordnung von den damaligen Dorfherrn Georg Ludwig von Eyb dem älteren und Hanns Ölhafen und im folgenden Wortlaut am 1.10.1573 den Buchschwabachern bekanntgegeben. (Nebenan die Präambel im Original)
Ich, Georg Ludwig von Eyb, der älter zu Eybburg, für mich, und Ich, Hanns Ölhafen, burger zu Nürnberg, für mich und meiner abwesenden Vettern eybisch und ölhafisch, als Dorffs-Herrn des Dorffs und gemein zu Buschschwobach bekennen hiermit öffentlich.
1 Amts- u. Standsbuch Nr. 116
2 StA Nbg. Rep. 236/4 Nr. 126
Demnach durch die ältesten Einsaßen und Inwohner bemerltes Dorff an uns gelanget wie ihre lange und wohlhergebrachte Dorffsgebräuch und Ordnung, von ihren neu dareinkommenen nachbarn dermaß überschritten und verlaßet worden, daß schier niemand wiße, wie dieselben gewest oder seyn, allen mit großen und verderblichen Schaden des Dorffs und Inhaber derselben und uns bittlich angelangt, ein billiges Einsehen zu haben, und uff wege bedacht seyn, wie sie und ihre nachkommen, bey wohlhergebrachter und guter Ordnung, gebräuchen und gewohnheiten gehandthabt und geschüzt werden möchten, daß wir sollich ihr ziemblich Bitt angesehen, und darzu wir uns schuldig erkennen zu befürderung gemeines nuz und Frieden auch zu abschneidung allerley Unordnung und fürkommen mehrer Mißbräuch nach Verhör obbemerlter Inwohner und mit Vorwissen derselben nachfolgende Ordnung verneuert und uffgericht haben, verneuern, ordnen und machen wir die auch kräfftiglich hiemit wie unterschiedlich hernach folgt, jedoch mit nemlich Vorbehalt unser Bottmäßigkeit Aigenherrlichkeiten und Gerechtigkeiten, so ein jedliche Herrschaft uff seinen Güthern daselbsten hat, auch daß wir gut fueg und macht haben, die sollich Ordnung über kurz oder lang, so offt wir wollen zu erclären, zu ändern mindern und mehren, welche auch berührte Inwohner und unser Hintersaßen für sich und die Ihrigen, auch ihre Erben und Nachkommen also angenommen und deren Zugehörsamen mit Handgeben den treuen angelobet haben:
(es folgen nun die einzelnen Punkte dieser Ordnung in gekürzter Form)
- Die Wahl der beiden Bürgermeister soll jährlich am Weißen Sonntag erfolgen.
- Wahlvorschläge werden von den Dorfherrschaften gemacht. Pächter sind nicht wahlberechtigt. Die gewählten Bürgermeister müssen einen Amtseid ablegen.
- Funktion der Bürgermeister:
- Überwachung der Einhaltung der folgenden Satzungen
- Unterhaltung der Gemeindewege und Abschreitung der Grenzen
- Wahl der Dorfhirten
- Aufbietung der waffenfähigen Männer
- Beratung der Grundherrn in Dorfangelegenheiten
- Pflicht der Verschwiegenheit gegen Außenstehende (gilt für alle Einwohner)
- Wer bei einer anberaumten Versammlung nicht erscheint, in der Versammlung Waffen trägt oder sich sonst ungebührlich
– 31 –verhält, muß 60 Pfennige Strafe zahlen. Durch Abwesenheit einzelner wird die Beschlußfähigkeit nicht gehindert.
- Wer den Bürgermeister unberechtigt angreift wird bestraft und zwar:
- mit Worten: 2 fl Bußgeld
- mit Taten: Strafmaß nach Schwere der Tat, halb dem betreffenden Bürgermeister, halb dem Grundherrn, vorbehaltlich eine Anzeige beim Gericht.
- Wer Grenzsteine versetzt (verzinkt), wird von seiner Herrschaft bestraft. Der Grenzstein soll im Beisein des Geschädigten sofort wieder an die alte Stelle gesetzt werden.
- Der Dorfbach muß jährlich gereinigt werden. Wer ihn wissentlich verschmutzt, muß 30 Pfennige Strafe zahlen.
- Wer zur Zeit des Viehaustriebs den Rindern nicht die Hörner absägt, muß 30 Pfennige Strafe zahlen, halb seiner Herrschaft und halb der Gemeinde.
- Verpfründung von fremdem Vieh: Kommt das Vieh in den beiden Walburgiswochen ins Dorf: Pfründung am selben Tag. Werden 8 Tage vor oder nach Lichtmeß junge Schweine geworfen: Pfründung zu Walburgis. Werden 8 Tage vor oder nach Jacobi junge Schweine geworfen: Pfründung zu St. Michaelis. Schlachtvieh wird nicht verpfründet.
- Wer den Flachs nicht im Backofen sondern in der Stube dörrt, muß wegen der damit verbunden Feuergefahr 4 fl Strafe zahlen. Außerdem erhält der Bürgermeister, der die Übertretung bemerkt, 60 Pfennige Belohnung.
- Jeder Übertreter muß der Grundherrschaft namhaft gemacht werden. Evtl. Hehler müssen die Strafe des Übertreters selbst bezahlen.
- Die Bürgermeister sind befugt, evtl. Pachtzins von Gemeindeeigentum einzutreiben; sie sind zur Pfändung berechtigt. Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde müssen schriftlich festgehalten werden. (Abhör der Rechnungen)
- Wer vor Walburgis sein Vieh in fremden Grundstücken weiden läßt, muß 1 fl Strafe zahlen. Ist der Schaden groß, soll er
– 32 –von zwei oder mehr unparteiischen Nachbarn abgeschätzt werden. Die Buße erhöht sich dann entsprechend.
- Die Eltern sind verantwortlich für ihr Kinder.
- Wer von Walburgis bis auf Martini sein Jungvieh nicht anbindet, muß für evtl. Schaden aufkommen. Reißt ein junges Tier sich selber ab, bleibt der Besitzer straffrei.
- Wer nachts Obst aus umzäumten Grundstücken stiehlt, muß 2 fl Strafe zahlen, bei nicht umzäunten Grundstücken wird 1 fl eingezogen. Wer tagüber Obst stiehlt, muß 1/2 fl Strafe zahlen.
- Wer außerhalb einer von den Bürgermeistern bestimmten Zeit Holz schlägt oder wildes Obst und Eicheln sammelt, muß 1 fl Strafe zahlen.
- Bei Obstüberhang bekommt der Anstößer den dritten Teil des Überhanges.
- Wer auf fremden Grundstücken junge Bäume ausgräbt, alte Bäume fällt oder Weiden abschneidet, muß den Beschädigten 3 fl Strafe zahlen. Im Wiederholungsfalle wird er von seiner Herrschaft bestraft.
- Schafe dürfen von jedem Grundbesitzer gehalten werden, und zwar der Bauer bis 65, der Köbler bis 25 und der Schäfer bis 40 Stück. Die Schafweide soll aber nach Möglichkeit nicht im Wald sein und auf den abgeernteten Feldern hat das Großvieh drei Tage lang den Vorgang.
- Der Eichenschlag soll 4 Jahre und der Birkenschlag 2 Jahre gehegt werden. Wer das nicht tut, muß 5 fl Strafe zahlen.
- Jeder darf bis zu 4 Gänse halten. Wenn sie aber einem Nachbarn Schaden zufügen, werden sie eingezogen und der Besitzer ist zu Schadensersatz verpflichtet.
- Jeder Bauer darf sich 6 Paar und jeder Köbler 3 Paar Tauben halten. Wer mehr hat, muß wöchentlich ein Bußgeld von 1/2 fl zahlen.
- Holzschlag aus eigenem Besitz zum Eigenbedarf, darf nur mit Vorwissen des Grundherrn durchgeführt werden. Wer dem zuwiderhandelt oder Holz verkauft, wird zur Verantwortung gezogen. Zur Einhaltung dieser Bestimmung darf von der Gemeinde ein Flurer gehalten werden, der das Recht hat, zu pfänden und die Hälfte des Pfändungsgutes erhält.
- Jeder Einwohner hat das Recht des Schweinetriebs in Eichenhölzern.
- Die Unterhaltung des Gemeindestieres wird von den Bauern des Dorfes im regelmäßigen Turnus gewechselt. Die Halbbauern und Köbler sind von der Unterhaltung befreit, sie müssen dafür jedoch jährlich 1/2 Sümra Korn entrichten. Der Stier ist pfründfrei.
- Bei irrtümlich einander zugefügten Schaden soll erst der Weg der beiderseitigen gütlichen Beilegung gesucht werden.
- Die obenerwähnte Ordnung ist für jeden Einwohner und seinen Erben verpflichtend.
Der Bürgermeister Eid:
Ein jeder, der zu einem Bürgermeister oder Führer der Gemeinde Buschschwobach gewählt und erkohren wird, soll sein Treu geben und darauf einen Aidt zu Gott schweren, daß er der Herrschaft und Gemein zu Buschschwobach getreu und gewehr seyn, ihr aller Schaden fürkommen und wenden und ihr Nuz und Frommen fürdern wolle, daß er auch einer Gemein treu vorgehen und die Gemeinordnung handthaben wolle nach seinem besten Verständnis und Vermögen, daß er auch die Gemein-Nuz wolle getreulich helffen, verlaßen sollich Bestandgeldt deßgleich, auch was von Verbrechungen der Gemeinordnung zu Buß und Straff gefällt einbringen und niemand verschonen, auch von solch Geldt nichts in seynen oder seynigen Nuz verwenden und verzehren sondern jedesmahl, wenn er begehrt wird treulich Rechnung und Überantwortung tun.
Item neben seynen mitgesetzten Bürgermeister fleißig Achtung zu haben, daß einer Gemein zu Dorff und Feld nichts entzogen oder zu Schaden gehandelt werde und insgemein und sonders das zu handeln das einen getreuen Gemeindeführer oder Bürgermeister des Dorffes aignet und gebühret. Daß mir Gott helffe!
Ich schwöre, daß ich diesem allen, wie mir jetzt vorgelesen worden ist also nachkommen will, getreulich und ohn alles Geferde. So waar helffe mir Gott der Allmächtige!
Man sieht also, daß die Gesetze der damaligen Zeit sehr straff waren. Die Bestrafung von Gesetzesübertretungen hat für den jeweiligen Grundherrn eine zusätzliche Einnahmequelle gebildet, da das Bußgeld zur Hälfte immer dem Grundherrn verfiel. Der einzige Außenstehende, dem die Ordnung bekanntgemacht wurde, war der Richter von Roßtal als Vertreter des Markgrafen.
Diesem war die hohe Gerichtsbarkeit vorbehalten, das bedeutet, daß der Grundherr keinen Hintersassen mit Leib und Leben strafen konnte. Vergehen wie Raub, Mord oder Aufwiegelei blieben deshalb dem Richter von Roßtal vorbehalten. Die einzige schwere Strafe, die der Grundherr verhängen konnte, war die Ausweisung eines straffällig gewordenen Bauern aus dem Ort. Ihre Fortsetzung findet die niedere Fraisch (Gerichtsbarkeit) in der Errichtung von Patrimonialgerichten im 19. Jhrh.
Der Fraischbezirk des Roßtaler Richters war zur damaligen Zeit sehr groß, er umfaßte 64 Ortschaften. Die Teilung der Gerichtsinstanz bildete den Anlaß zu stetigen Reibereien zwischen den Ortsherrn und dem Roßtaler Richter. Es bestand damals die Möglichkeit, daß ein Delinquent für dasselbe Vergehen zweimal bestraft werden konnte.
Gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Ordnung wurde auch die Gemeindemarkierung Buchschwabachs erneut festgelegt.
2. Die bäuerlichen Anwesen, die Gemeinde- und Kultusgebäude:
Zur Zeit der Reformation findet man folgende Grundherrn in Buchschwabach:
- Die Ölhafen von Nürnberg: Hs. Nr. 28/29, 6, 10/11, 12/13, 17, 23, 24 und Nr. 1
- Die Schürstab von Nürnberg: Hs. Nr. 26/27, 30/31 und Nr. 20
- Die Eyb aus Eybburg bei Ansbach: Hs. Nr. 2, 3/4, 5, 14/15, 18, 19, 21/22, 25, 32
- Hs. Nr. 7, 8, 9 war Gemeindeeigentum
- Hieronymus Schnöd aus Defersdorf: Mühle Hs. Nr. 33/34
Über die Entstehung der einzelnen Höfe läßt sich folgendes aussagen:
Die auf der folgenden Karte von Buchschwabach blau markierten Anwesen sind Kernhöfe, die den eigentlichen Besiedlungsstamm der Ortschaft bildeten. Es sind dies die größeren Bauernhöfe, die es zum größten Teil auch heute noch sind. Die gesamte Dorfanlage zeigt die typischen Merkmale eines Haufendorfes.
Die Entstehung der kleineren Höfe verdankt man wahrscheinlich dem Umstand, daß der alte Bauer eines großen Hofes sich einen Kobel (kleines Gütlein) baute und ein kleines Stück Land zur Bewirtschaftung und Sicherung seines Lebensunterhaltes von den Ländereien des Haupthofes abtrennte. Dies muß mit Erlaubnis des Grundherrn geschehen sein.
Während sich nun der alte Bauer auf sein „Altsitzgut“ zurückzog, bewirtschaftete der Sohn oder Erbe den Haupthof weiter.

So entstanden dann mit der Zeit die auf der Karte rot markierten Anwesen. Starb nun der Altbauer vorzeitig, fiel das Gütlein an den Hof zurück und ein zweiter Sohn oder ein Knecht bewirtschaftete ihn pachtweise. Es konnte natürlich auch geschehen, daß das Gütlein an einen anderen Bauern verkauft wurde. So müssen diese Gütlein damals ziemlich oft den Herrn gewechselt haben. Erst im 17. bzw. 18. Jhrh. müssen diese Anwesen unabhängig geworden sein. Belege zu meiner Theorie findet man in den Lehensmutungen und Reversen der Grundherrn. In der Lehensmutung des Sixtus Ölhafen aus dem Jahre 1514 heißt es z. B. „Zwei Güter und ein Hof, die Hannß Nußner besitzt“. Es handelt sich dabei um den Hof Nr. 10/11 und die Güter Nr. 12/13 und Nr. 17, also in nächster Nähe des Hofes. Vielleicht hat in früherer Zeit auch noch Anwesen Nr. 14/15 dazugehört. Im Bauernverzeichnis aus dem Jahre 1529 heißt es Hannß Nußner der alt, Hanns Nußner der Jung. 1542 werden als Pächter Hanns Regnolt und Hanns Lencker aufgeführt. In der eybschen Lehensmutung 1503 besaß der Bauer Paulus Knoblach den Hof Nr. 3/4 und das Gütlein Nr. 32. Das Gut hatte ein Pächter inne. Es ist jedoch schwer, die Namen der Pächter zu erfahren, denn in der Lehenskorrespondenz werden allgemein nur die Besitzer aufgeführt. Jedenfalls müßte das Gütlein schon vor 1468 von Knoblachs Vorfahren gekauft worden sein, denn ich könnte mir gut vorstellen, daß Nr. 32 vormals eine Pertinenz des Schürstabschen Hofes Nr. 30/31 war. Dieser Hof besaß dafür bis nach dem 30-jährigen Krieg das Gut Nr. 20. Die erwähnten Manipulationen lassen sich Jahrhunderte hindurch verfolgen. So besaß noch 1736 Hans Hahn „der Elter“, nachdem er seinen Hof Nr. 3/4 an Hans Hahn dem „Jünger“ abgegeben hatte, das Gut Nr. 25. Dieses Gut war jedoch schon von Nr. 3/4 unabhängig, denn nach Hahns Tod erbte es ein gewisser Wolf Birlein. Es konnte natürlich auch passieren, daß die Hauptlinie auf einem Hof ausstarb, oder daß nur weibliche Nachkommen da waren. In diesem Falle erbte bzw. heiratete der Knecht in den Hof ein. So wird z. B. im Bauernverzeichnis Hanns Kopp 1542 als Knecht aufgeführt, 1543 ist er Besitzer von Hof Nr. 30/31. Auch der Grundherr wird bei diesen Besitzveränderungen ein gewichtiges Wort mitzureden gehabt haben.
Ein Außenstehender hatte es in diesen Zeiten schwer, Besitz in Buchschwabach zu bekommen, denn wie andere Ortschaften auch, kapselte sich Buchschwabach gegenüber der Umwelt ab und die Einwohner waren mißtrauisch gegen jeden Fremden.
Hierin liegt auch der Grund, warum Buchschwabach im 17. und 18. Jahrhundert keine neuen Hofgründungen verzeichnet.
Die Hausnummern 7, 8 und 9 waren gemeindeeigen. Anwesen Nr. 7 ist die Dorfschmiede. Nr. 8 und 9 war das Schäfer- bzw. Großhirtenhaus. Diese beiden letzteren Gebäude sind erst nach dem 30-jährigen Krieg entstanden.
Die Bauweise der damaligen Zeit in Buchschwabach war ziemlich einfach. Über den aus großen Sandsteinquadern gebauten vier Hauswänden spannte sich ein mächtiges, mit Strohschindeln gedecktes Satteldach. Die Giebel standen zur Straße hin und die Haustür befand sich in der Mitte der zur Hofseite gewandten niedrigen Seitenwand. Der Sandstein wurde in der Dorfflur gebrochen. Man findet heute noch überall Überbleibsel dieser ehemaligen Steinbrüche.
Das Wohnhaus hatte eine doppelte Funktion zu erfüllen. Es diente zur Behausung für den Menschen und gleichzeitig für das Vieh. Zunächst war es so, daß der Wohnraum des Menschen nicht vom Viehstall getrennt war. Das Haus umschloß einen einzigen großen Raum, in dem in der einen Ecke beim Kamin die Familie des Bauern hauste und in der anderen Ecke das Vieh untergebracht war. Die Halle war außerdem noch mit landwirtschaftlichen Geräten aller Art angefüllt, so daß wahrscheinlich ein großes Durcheinander von Mensch, Tier und Gegenständen herrschte. Einigen Aufschluß über diese Zustände vermittelt uns ein Bild von Isaak Ostade (1621–1649). Die Schweine jedoch brachte man außerhalb des Wohnhauses in einem Kober unter; sie wurden also schon damals nicht als „stubenrein“ angesehen.
Erst im 18. Jahrhundert fing man an, Viehstall und Stuben voneinander zu trennen.
Zur Standardausrüstung eines Bauernhofes gehörte außer dem Wohnhaus noch die Scheuer, ein Backofen und der Hofbrunnen. Die größeren Bauern besaßen dabei noch einen kleinen Wagenschupf.
Die Bauweise in Buchschwabach war massiv und schwer. Den Eindruck dieser Erdgebundenheit vermittelt heute noch die äußere Gestalt der alten Bauernhäuser Nr. 28/29 und Nr. 30/31.
Das gemeindliche Bauwesen war in dieser Zeit nur wenig entwickelt. Es wird damals nur die Schmiede gestanden haben. Der Dorfhirte wurde noch in Unterkunft und Verpflegung unter den Bauern ausgewechselt. Allerdings hatte Buchschwabach schon einen gemeinschaftlichen Dorfbrunnen.
1602 wird er das erste Mal infolge einer Reparaturarbeit als „Hainzenbrunnen“ erwähnt. In einem Lehensbrief aus dem Jahre 1625 wird aufgeführt, daß die Bauern Stefan Rühl und Hans Amon wegen dieses Brunnens ihrem Grundherrn je eine Fastnachtshenne entrichten mußten. Der Brunnen existiert auch heute noch. Er befindet sich in der Dorfmitte, nahe bei der Schmiede und wird nun „Röhrlesbrunnen“ genannt.
Das Dorf muß damals auch von einem Dorfzaun oder Dorfetter, wie Kramer ihn nennt, umgeben gewesen sein, von dem noch Reste vorhanden sind. Westlich von Anwesen Nr. 12/13 beginnend, zieht sich ein Streifen dichten Buschwerks bis westlich des Hofes Nr. 5 hin. Die Büsche müssen wohl aus den damals in die Erde gerammten Hasel- und Weidenstöcken entstanden sein.
An Kultusgebäuden stand vor dem 30-jährigen Krieg nur die Kirche und der befestigte Kirchhof. Hinweise auf Arbeiten an dieser Befestigungsanlage findet man bis ins 19. Jahrhundert.
Die Kirche befindet sich in einer Hanglage, die nach Osten zu abfällt. Nach Osten und Süden ist die Befestigung klar zu sehen, nach Westen und Norden, also dem aufsteigenden Gelände zu, ist nichts mehr erhalten. Zur Befestigung wird wohl die West- bzw. Nordmauer des damaligen Kirchenschiffes gedient haben. Jedenfalls ist erwiesen, daß das alte Kirchenschiff nach Norden zu nur ganz kleine Schießscharten gehabt hat. Die letzte Rettung der Belagerten bildete der Kirchturm. Die Turmobergeschosse waren nur durch den Dachboden des Kirchenschiffes zu erreichen. Der Fluchtweg war folgender: man stieg an der Westseite des Kirchenschiffes zur Empore hinauf. Von dort aus führte eine Treppe zu einer Falltür im Kirchboden. Auf demselben angelangt, zog man die Treppe hinauf, schloß die Falltür und stieg in den Turm ein. Hinter der Orgel kann man die alte Einstiegsöffnung in den Turm noch sehen. Wenn der Feind nun das Kirchenschiff abbrannte, blieb der massige, ganz aus Stein erbaute Turm unversehrt. Die Kirche wurde von der Buchschwabacher Heiligenstiftung unterhalten. In der Stiftungsverwaltung führte der Pfarrer von Roßtal den Vorsitz.
Schutzherr der Kirche war schon damals der Markgraf. Wenn z. B. eine größere bauliche Veränderung vorgenommen werden sollte, mußte beim Landesherrn um Erlaubnis nachgesucht werden. (1)
Nach der Neuordnung 1578 gehörte die Pfarrei Roßtal mit Buchschwabach zum Dekanat Langenzenn. (2)
1 Landesk. Archiv Akte Reg. Mfr. Nr. 5504 u. 6652
2 Rohn: Roßtal S. 27
Folgenden Vorfall möchte ich in diesem Zusammenhang noch erwähnen. Anfang des 16. Jhrh. war es in Buchschwabach Brauch, daß jeder Bauer zur Haltung eines Mesners jährlich eine Garbe Korn (Hagelgarb) abgab. Dafür mußte der Roßtaler Mesner jedesmal dabei sein, wenn in Buchschwabach Gottesdienst gehalten wurde. 1531 beschwert sich der Mesner jedoch, daß sich die Buchschwabacher schon zum dritten Male geweigert hätten, diese Hagelgarbe zu entrichten. Auf die Vorstellungen des Pfarrers hin, erklärten die Gemeindevertreter Jacob Smittner und Conntz Gulden, daß die Abgabe der Garbe keine Pflicht sei, sie wurde aus Gutwilligkeit gegeben und überhaupt seien die Cadolzburger und die Grundherrn mit dieser Weigerung einverstanden. Diese Widerrede fand Beifall in den umliegenden Ortschaften des Pfarrsprengels. Auch das Kirchgeld wurde nicht mehr abgegeben. Da wandte sich der Pfarrer in seiner Not an seine vorgesetzte Behörde nach Schwabach, von der er den Bescheid bekam, mit den Buchschwabachern gutwilig zu verhandeln, da sie ja doch nichts unternehmen könnten. Es muß dann später zu einem Vergleich zwischen beiden Parteien gekommen sein. (1)
Was die Reinigung der Kirche und das Stundenläuten in Buchschwabach betrifft, so muß das von dem Gütler im anliegenden Anwesen Nr. 17 getan worden sein.
1 StA Nbg S I L 10 Nr. 18
3. Grundherrliche Angelegenheiten
a. Ölhafen
Wie schon erwähnt, hatten die Ölhafen 8 Höfe und Güter in Buchschwabach. Ein Hof war zugleich Wirtschaft. (Hs. Nr. 6) Zum ersten Male wird das Anwesen 1542 in den Bauernverzeichnissen als Schenke verzeichnet. Damaliger Besitzer war Jörg Münch. „er hat ein Gut, darauf man schenkt“. Als Münch 1571 starb, hatte der Grundherr mit dem Hof Schwierigkeiten. Der nächste Wirt, Conntz Pritter, war ihm zu 360 fl verschuldet. Die Schuld setzte sich zusammen aus den Nachfristen (Schuld) des Forster (Nr. 24), der auch an der Wirtschaft verschuldet war und aus geliehenem Geld (100 fl).
Der Forster muß im selben Jahr noch das Weite gesucht haben, denn 1577 wird er nicht mehr aufgeführt. Von einer Bestrafung ist nichts zu erfahren.
Auch Conntz Pritter verschwand im selben Jahr und der nachfolgende Wirt Hanns Pausstert hatte schon 724 fl Gesamtschulden. Auch Pausstert konnte die Schuld nicht begleichen und so erschien ein neuer Wirt mit Namen Hanns Leys, der 1577 auch in der Lehensmutung aufgeführt wird. Die Schuld muß ihm der Grundherr erlassen haben, denn 724 fl war schon damals für Hintersassen ein unerschwinglicher Betrag. 1599 heißt der Wirt Hanns Hofmann. 1616 wird derselbe in den 16-Punkte Berichten aufgeführt. 1629 erscheint als neuer Wirt Claus Hofmockel. (1)
Um 1550 muß Ölhafen die Mühle Nr. 33/34 als Lehen gekauft haben. Die Buchschwabacher Mühle, wahrscheinliche Entstehung um 1500, wurde von dem Defersdorfer Grundherrn Schnöd in der Mitte zwischen beiden Ortschaften errichtet. Sie war also damals ein eigenständiges Gebilde zwischen beiden Dörfern. Der Boden muß den Eyb abgekauft worden sein, deshalb wurde auch der Kleinzehent immer an die Eyb entrichtet. Von den Ölhafen wird sie dann als Bamberger Lehen immer gesondert aufgeführt. 1549 erhielt Caspar Peckh anstatt seiner Frau die Mühle als Zinslehen. 1548 starb der Pächter (Bestandmüller) Hanns Wolf. 1567 heißt der Pächter Jörg Stertzer, 1576 Bernhard Putner. Der erste Erbmüller unter Ölhafen war Simon Burkhardt, der die Mühle zwischen 1600 und 1610 bekam. Den Kleinzehent der ölhafischen Hintersassen kauft Hieronymus Schnöd, Landrichter zu Haag im Jahre 1552 dem Crafftbauern (Nr. 28/29) ab, und behielt ihn bis 1575. Sonst hat sich bei den ölhafischen Besitzungen nichts
1 Germ, Mus.
Nun noch die einzelnen Lehensmutungen:
- 28.8.1577 Hans Christoph und Gabriel Gg. Ölhafen an Domprobst Marquart, Bischof zu Augburg.
- 30.9.1585 Hanns Ölhafen Nbg.
- 27.10.1599 Hanns Ölhafen an Domprobst Wolfgang Albrecht von Würzburg.
- 15.3.1611 Max und Gabriel Ölhafen an Domprobst Joh. Christ. Neustetter, genannt Stürmer.
- 19.3.1619 Joh. Christ., Elias, Paulus u. Gabriel Maxim. Ölhafen.
- 28.9.1627 Joh. Christ., Elias, Tobias und Maxim. Ölhafen.
Grundherrliche Gefälle der einzelnen Anwesen:
(Zum ersten Male 1611 von Maxim. und Gabriel Ölhafen aufgeführt)
- Hof (28/29) Gg. Thanhäuser: 3 1/2 S Korn 2 Pfd. 1 Heller H.u.K. 2 1/2 Fh.
- Schenkengut (6) Hanns Hofmann: 1 S Korn 2 Pfd. 4 Pfg. H.u.K. 1 Fh.
- Gut (17) Hanns Auer: 1 Fh.
- Hof (10/11) Hanns Ammon: 2 S Korn 2 Pfd. 4 Pfg. H.u.K. 2 Fh.
- Gut (12/13) Marx Meyer: 3 1/2 Pfd. 30 Pfg. H.u.K. 2 Fh.
- Gut (24) Gg. Knoblach: 3 Pfd. H.u.K. 1 Fh.
- Gut (23) Hanns Hofmann: 2 Pfd. 17 Pfg. H.u.K. 1 Fh.
- Gut (1) aus Kraftshof Simon Burckhardt: 4 Pfd. 30 Pfg. H.u.K.
- S = Sümra
- H.u.K. = Heller und Käsgeld
- Fh.= Fastnachtshenne
- Pfd. = Pfund
- Pfg. = Pfennig
StA Bbg. Rep a 110/1 Nr. 326 f, Rep. A 221/8 Nr. 3019
StA Nbg. 16-Punkte-Berichte
b. Schürstab:
Der Grundherr Schürstab hatte noch 2 Höfe. Die Hintersassen waren Hanns Kopp (30/31) und Hanns Weysel (26/27). Am 24.4.1543 jedoch verkauften die Brüder Sebalt und Asmus Schürstab dieses Mannlehen mit der Erlaubnis des Domprobstes Marquart von Stein an den Nürnberger Adeligen Wilhelm Schlüsselfelder von Kirchensittenbach. Damit endigte die schürstabsche Grundherrschaft in Buchschwabach, die ungefähr hundert Jahre gewährt hatte. Zuvor, 1536, hatten die Schürstabs noch einen Vergleich im Erbschaftsstreit zwischen Conntz Prant, Buchschwabach und Hanns Kopp, Stöckach geschlossen. Conntz Prant war der Vorbesitzer von Hof Nr. 30/31. Sein Nachfolger Hanns Kopp besaß außerdem noch Nr. 20, das 1543 zum ersten Male als sein Erbe, von „Egerer“ erhalten, erwähnt wird. 1699 ist das Gut dann selbständig.
Die Lehensmutungen der Schlüsselfelder:
- 14.12.1563 Willibald und Endres Schlüsselfelder an Michael von Lichtenstein (Domprobst)
- 31.5.1577 Lorenz und Willibald Schlüsselfelder
- 5.3.1590 Endres (Augsburg) und Carolus (Nbg.) Schlüsselfelder an Domprobst Marquart
- 3.10.1611 dieselben an Domprobst Joh. Christ. Neustetter
Grundherrliche Gefälle:
(Zum ersten Male 1520 von Sebalt Schürstab dem Älteren von Egerers Erbe 1610)
- Hof: Conntz Prant 2 S 5 M Korn 24 1/2 Gr. H.u.K.
- sein Erbe 1/2 S Korn 5 1/2 Gr. H.u.K. 1/2 Fh.
- Hof: Hanns Weysel 2 1/2 S Korn 27 1/2 Gr. H.u.K. 1 1/2 Fh.
- Gr. = Groschen
- M. = Mezen
c. Eyb:
Zur Zeit der Reformation hatten die Eyb 9 Höfe und Güter in Buchschwabach. Während in der Lehensmutung von 1556 von 9 Anwesen die Rede ist, sind es 1560 plötzlich 10. Das also zwischen 1556 und 1560 gegründete Gütlein trägt heute die Nr. 14/15. Es ist das Gut, von dem er auch den Großzehent bekam.
StA Bbg Rep. B 81 Nr. 690/691, Rep. A 110/1 Nr. 333 f
StA Nbg. 16-Punkte-Berichte
Erster Besitzer war Jörg Pfaff, der im Kirchenregister Roßtal vorher als Knecht aufgeführt wurde. Es kann sein, daß er wegen besonders guter Leistungen vom Grundherrn die Erlaubnis zum Bauen bekommen hat. (späterer Besitzer „Pfaffenbauer“)
Der eybische Untertan Conntz Gulden Nr. 35 hatte außer seinen Besitztümern noch ein Waldstück zum Lehen, das im Salbuch des Amtes Roßtal von 1532 aufgeführt wurde. Es waren 16 Morgen Holz im „Rohrer Wald“ gelegen mit einem Schätzwert von 36 fl. Von wem er das Lehen hatte, ist nicht aufgeführt, er mußte jedenfalls dafür jährlich der „Herrschaft“ 1 fl am Michaelistage entrichten. Die Abgrenzung dieses Waldgrundstückes wird im Salbuch genau beschrieben. Es könnte sich unter Umständen die ehemalige „Weyersdorfer Wiese“ handeln. Nachfolger des Conntz Gulden waren Michael Gulden, Linhart Mayer und Friedrich Wünerlein.
1696 ist dieses Grundstück wieder eine Wiese im Besitz des Wirtes Hs. David Hänßinger, der dafür 1 fl 45 x entrichten muß.
Lehensmutungen derer von Eyb: (soweit vorhanden)
- 27.7.1556 Gg. Ludwig von Eyb, Pfleger zu Wernfels an Marquart von Stein
- 2.5.1560 derselbe an Domprobst Veit von Würzburg
- 16.12.1563 derselbe an Michael von Lichtenstein
- 21.3.1582 Friederich von Eyb zu Eybburg an Domprobst Marquart, Bischof von Augsburg
- Veit Erasmus von Eyb zu Neuendettelsau (1612) an Joh. Christ. Neustetter
Grundherrschaftliche Gefälle der einzelnen Lehensstücke: (zum ersten Male 1560 von Gg. Ludwig von Eyb)
- Schenke: Hannß Hoffmann 2 S 5 M Korn 10 Gr H.u.K. 1 Fh.
- Hof Conntz Leutsdörffer 3 S Korn 33 Gr H.u.K. 3 Fh.
- Hof Peter Kopp 3 S Korn 24 Gr H.u.K. 3 Fh.
- Hof Hannß Haße 2 S Korn 22 Gr H.u.K. 2 Fh.
- Hof Conntz Gasolt 2 S Korn 22 Gr H.u.K. 2 Fh.
- Gut Hannß Weysel 10 M Korn 12 Pfg. H.u.K. 1 Fh.
- Gut Caspar Apel 1/2 S Korn 5 1/2 Gr H.u.K. 1/2 Fh.
- Gut Conntz Gasolt 5 Pfg. H.u.K. 1 Fh.
- Gut Hannß Smittner 7 Pfg. H.u.K. 1 Fh.
- Gut Lorentz Paur 1 Orth H.u.K. 1 Fh.
Der Grundherr bekam noch den Kleinzehent von seinen Gütern und von der Mühle.
Von seinem Gut (Nr. 14/15) bekam er dazu noch den Großzehent und noch die 2 Fastnachtshennen wegen des Dorfbrunnens. Außerdem mußten sämtliche Bauern eine Weinfuhr jährlich ins Land der Mainfranken unternehmen oder Geld dafür bezahlen.
Im Jahre 1625 erfolgte dann der große Einschnitt. Am 20.10. dieses Jahres verkaufte Veit Erasmus von Eyb von Neuendettelsau seine Buchschwabacher Lehen an den Nürnberger Spitalschreiber Michael Hanolt. Dieser Hanolt hatte sich einiges Geld gespart und wollte es nun nutzbringend anlegen. Hanolt wurde nun vom Nürnberger Rat aufgefordert, sein Buchschwabacher Untertanenverzeichnis vorzulegen, zwecks Veranlagung der Stadtsteuer. Er muß darin falsche Angaben gemacht haben und sich auch als späterer Spitalmeister der Unterschlagung schuldig gemacht haben. Denn 1635 sitzt er im Turm, wo er seine Strafe verbüßt. Das Lehen erhielten die Söhne.
Die Buchschwabacher Hintersassen waren 1625: (in derselben Reihenfolge wie Seite 43)
- Schenke: Michel Ammon
- Hof : Friedr. Schneider
- Hof : Fritz Kaab
- Hof : Hannß Egersdörfer
- Hof : Hannß Ammon jüng.
- Gut : Michael Ammon
- Gut : Hannß Wünerlein
- Gut : Otto Knodt
- Gut : Fritz Keil
- Gut : Hannß Ammon alt.
Im Lehensrevers des Domprobst Neustetter heißt es außerdem noch: „Der Hirdt allda wirdt mit den ölhäffigen Untertanen umbgewexelt mit den Eyb (Hanolt), gibt jerlich ein Henna“. Dies ist der Beweis, daß damals noch kein Hirtenhaus vorhanden war.
Veit Erasmus von Eyb hatte damals bei seinem Verkauf in kluger Voraussicht gehandelt. Der 30-jährige Religionskrieg hatte begonnen, und die protestantischen Ansbacher Gebiete lagen „vor der Nase“ des katholischen deutschen Kaisers Ferdinand II. Eyb mußte also damit rechnen, daß der Rangau über kurz oder lang mit Krieg überzogen würde. Da die evangelischen Dörfer für ein größeres kaiserliches Heer kein wesentliches Hindernis darstellten, waren sie sowieso der Zerstörung preisgegeben. Es war also an der Zeit, diese unbefestigten Ländereien noch nutzbringend zu verkaufen. Das spätere Geschehen gab Erasmus recht.
Nachdem Tilly schon 1631 die Landeshauptstadt Ansbach erobert hatte, zog im Sommer 1632 ein kaiserlich bayerisches Heer unter Wallenstein und Kurfürst Maximilian ins Ansbachische und bezog
Im Pfarrarchiv Roßtal befindet sich ein Verzeichnis aller Personen, die 1632 in Roßtals Umgebung umgekommen sind. Unter anderen verlor Roßtal 234 Einwohner und Buchschwabach 66. Dies dürften etwa 80–90 % der damaligen Gesamteinwohnerschaft Buchschwabachs gewesen sein. Die Überlebenden flüchteten in die umliegenden Wälder. Die Häuser wurden dem Erdboden gleichgemacht.
Damit endigt die Geschichte des alten Buchschwabach.
III. Die Geschichte bzw. Häusergeschichte Buchschwabachs vom 30-jährigen Krieg bis zum Bau der ersten Aussiedlungshöfe 1811/12
1. Kriegswirren und Wiederaufbau:
Nach 1632, dem Schreckensjahr für Buchschwabach, war die Zeit der Not noch nicht vorbei. Im Laufe der nächsten Jahre müssen immer wieder versprengte Landsknechtshaufen in unserem Gebiet geplündert und gemordet haben. 1639 wurden im gesamten Oberamtsbezirk Cadolzburg nur noch 6 ansässige Familien gezählt. (1)
Es wird in Buchschwabach wohl so gewesen sein, daß die wenigen noch vom Tod verschonten Bauern in den Wald flüchteten, wenn Gefahr im Verzuge war. Vielleicht hat man auch die notwendigste Habe dorthin gebracht. Nur wenn keine Kriegshorden in der Nähe waren, konnten sie es wagen, ihre Felder zu bestellen. Ausgeplündert muß Buchschwabach öfters geworden sein, denn durch das Dorf zog sich die wichtige Verbindungsstraße Nürnberg–Ansbach, die von Soldaten häufig frequentiert wurde.
Als im Jahre 1647/48 zum letzten Male ein schwedisches Heer von den Nürnbergern einquartiert werden mußte, schickte man die 4. Dragonerkompanie zum Nürnbergischen Landpflegeamt Lichtenau. Zu diesen Pflegeamt gehörten Immeldorf, Sachsen, Rohr, Hergersbach, Enderdorf, Buchenbach und Buchschwabach. Zur wöchentlichen Kontribution 1648 konnten in Buchschwabach nur drei Bauern erfaßt werden.
Es waren:
- Anna Hofmockel Wwe. des Oßwaldt (Nr. 26/27) 4 fl 40 x
- Hanns Ammon d. j. (Nr. 21/22) 3 fl 44 x
- Friedrich Ammon (Nr. 10/11) 3 fl 44 x
Diese Beträge mußten in Naturalien entrichtet werden.
Über die Zeit des Wiederaufbaues nach dem Osnabrücker Frieden ist von Buchschwabach wenig überliefert. Jedenfalls hat es nicht lange gedauert, denn 1656 müssen die Buchschwabacher bereits wieder ihre vollen Abgaben leisten. Die Grundherrn, zumindest die Ölhafen und Schlüsselfelder scheinen sich sehr für ihre Hintersassen eingesetzt zu haben, wohl hauptsächlich im eigenen Interesse, da sie
1 StA Nbg. Rep. 95 Nr. 573/604
So stammt z. B. das Erbbauerngeschlecht der Gastner (Gaßner), die die Höfe Nr. 10/11 und Nr. 5, sowie das Gut Nr. 14/15 bewohnten, aus der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber, wie eine Altsitzurkunde ausweist. Andere Bauern werden vielleicht auch aus Nürnberg gekommen sein.
Die meisten Einwanderer aber kamen aus den Alpenländern und Böhmen, wo sie wegen ihres Glaubens ausgewiesen worden waren. Familiennamen wie Grillenberger, Hofmockel, Bierlein und Bloß weisen auf diese Abstammung hin. In Gutzberg bei Stein steht heute noch ein Bauernhaus, das im Stil des Alpenhauses erbaut wurde.
2. Der Streit über den Novalzehent
Es war in den vergangenen Zeiten allgemein so, daß ein Bauer eine zusätzliche Steuer entrichten mußte, wenn er Wald rodete, um aus dem Boden Ackerland zu machen. Damit erhöhte sich der Ertrag des Hofes. Diese Steuer nannte man dem Novalzehent (von novus, lat. neu). Der Novalzehent war ein Teil der landesherrlichen Abgaben.
Im Jahre 1700 schickte nun der Roßtaler Richter Hofmann einige Bewaffnete nach Buchschwabach, um den Novalzehent von dem Bauern Adam Schwab mit Gewalt einzutreiben. Schwab hatte nämlich einiges Buschholz gerodet und einen Acker daraus gemacht. Sie trafen den Bauern bei der Ernte und ungeachtet des Protestes luden sie mehrere Korngarben auf einen Wagen und brachten sie nach Roßtal. Schwab beklagte sich nun bei seinem Grundherrn Schlüsselfelder. Er führte an, daß das betreffende Grundstück vormals bereits Ackerland war und daß nur infolge des 30-jährigen Krieges Buschwerk darauf gewachsen war.
Da nun beide Seiten nicht nachgaben, wurde der Streit bis zum Kaiser getragen. Dieser schlug 1701 Fürth als Verhandlungsort vor. Bei der Gerichtsverhandlung entschied sich der Kaiser für die Sache des Lehensherrn, weil glaubhaft nachgewiesen werden konnte, daß die gerodeten Büsche auf ehemaligen Acker gewachsen waren. Der Richter zu Roßtal mußte nun den Wert der abgenommenen Garben wieder zurückerstatten. Dies ging natürlich nicht ohne Verzögerung und Hinauschiebung vonstatten, so daß die Händel noch einige Zeit anhielten.
Sichersdorf, Weitersdorf und ein Hof zu Roßtal hatten zur gleichen Zeit wegen desselben Vorfalls Klage erhoben, auch diese erhielten recht. (1)
1 StA Nbg. Rep. 100 b Nbg. Diff.akt. Nr. 217
3. Die bäuerlichen Anwesen und ihre Grundherrn bis 1812
a. Die Hanoltsche Grundherrschaft
Nachden der Spitalmeister Michael Hanolt im Gefängnis saß, wurde sein Lehen 1638 auf seine noch unmündigen Söhne übertragen. Verwalter der Lehensgüter und Vormünder waren Jakob Brinkmann (für Hs. Heinrich und Sebalt H.) und Hans Geschaidt (für Wolf Michael und Gg. Paulus H.). Sie beantragten am 11.6.1638 das Buchschwabacher Lehen beim Domprobst, der es ihnen auch beließ. Als Hintersassen waren noch die Bauern aufgeführt, die vor dem 30-jährigen Krieg die Höfe und Güter innehatten. Wahrscheinlich haben die Hanolt das Lehen nur deswegen behalten, weil es praktisch wertlos war. Die Grundherrn konnten nicht in ihre Dörfer, ohne Leib und Leben zu riskieren. Außerdem befand sich kein Bauer mehr in den Ortschaften.
Aus ihrer Unmündigkeit entlassen, beantragten die oben genannten Söhne am 13.1.1654 ihre Lehen selbst vom Domprobst Konrad Freiherr von Stadion. In ihrer, wie auch in den späteren Mutungen, ist von einem Hintersassenwechsel nichts zu ersehen. Teilweisen Aufschluß darüber konnte ich nur in den Verzeichnissen des ehemaligen Landpflegeamts Lichtenau und im Sterberegister der Pfarrei Roßtal erhalten.
1674 weigern sich die Hanoltschen Untertanen, Steuern zu entrichten und für Nürnberg Frondienst zu leisten. Mit der Erklärung, sie seien von den ehemaligen Grundherren Eyb von diesen Dingen befreit, bleiben sie dem angesetzten Brückenbau zu Stein fern.
Die Lehensreverse geben ihnen zunächst recht:
… denn mit dieser ausdrücklichen condition, demnach obbemerlte Lehen an erdenklichen und mehr Jahren bey dem alten und vornehmen Adelsgeschlecht der Eyb gewest, das bemerlter Hanolt und die Successores dieser unserer Lehen von anderer und frembder Herrschaft weder mit Steuer Anlag frohnen noch aller anderer oneribus belegt werden sollen ….
Die Nürnberger jedoch hatten das Recht, ihre Hintersassen trotz alledem mit Steuer und Fron zu belegen. Dieses Privileg verlieh ihnen 1474 Kaiser Friedrich und es wurde von Karl V. (1545) und Rudolf (1577) bestätigt. Dieses Recht findet nun seine Anwendung.
StA Bbg. Rep A 110 Nr. 365/372
Im Ratsverlaß vom 19.6.1674 wird den Buchschwabachern mit Pfändung und Gefängnis gedroht, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen sollten. Es nützte den Bauern nichts, daß sie sich unter Auslassung des Lehensträgers gleich an den Lehensherrn wandten und ihm ihre Not klagten. Als bald danach 2 Hanoltsche Hintersassen namens Friedrich Schmidt und Hs. Lohrbauer mit ihren Ochsenwagen zum Markt nach Nürnberg kamen, wurden sie am Stadttor angehalten und in Arrest genommen. Erst als die Buchschwabacher die Steuern zahlten und in Stein zum Frondienst erschienen, wurden sie wieder freigelassen. (1)
b. Der Fezerische Herrenhof:
Ein Buchschwabacher Hof, und zwar der ehemalige Fritz-Schneider-Hof (heute Nr. 35) gelangt in dieser Zeit zu einer besonderen Bedeutung. Nachdem er durch das Los an Wolf Michael Hanolt gelangt war, verkauft dieser ihn am 19.3.1670 an die Gebrüder Joh. Christoph, Rudolf und Jacob Fezer.
Die Fezersche Familie stammt aus Ulm. 1551 erwarb Martin Fezer in Nürnberg das Bürgerrecht. Gleichzeitig erhielt er das Recht, ein Wappen zu führen. 1556 ist Martin Fezer im großen Rat der Stadt Nürnberg. Sein Nachkomme Hieronymus Fezer war als Jurist Rechtskonsulent der Reichsstadt. 1752 wurde die Familie geadelt und erlangte 1758 die Gerichtsfähigkeit in Nürnberg. Der Dorfweg, an dem das Anwesen Nr. 35 steht, wird heute noch die „Fezergasse“ genannt. Als der Erbbauer Cunrad Meyer starb, übergaben die Gebrüder Fezer das Mannlehen am 15.7.1691 an Christoph Martin Fezer, den Sohn des Joh. Christoph. Christoph Martin baute in der Folgezeit den Hof zu seinem Herrensitz aus. Allerdings ein Schloß in der Form wie in Defersdorf wurde es nicht. Zu diesem Umbau fehlten die Geldmittel. Im Gegenteil, Christoph Martin war sogar hoch verschuldet. Um nun diese Schulden wenigstens teilweise zu decken, beschritt Fezer einen etwas ungewöhnlichen Weg. Er machte nämlich ein Drittel seines Hofes zu Afterlehen. (2)
So kaufte 1694 der Wirt Hs. David Hänsinger (Nr. 6) 2 Tagwerk Wiese und 5 Morgen Feld für 350 fl.
1703 der Bäcker Gottfried Löslein (Nr. 23) 5 Morgen Wiese für 40 fl (3 Mezen Korn als Gefälle).
1 StA Nbg. S II L. 115 Nr. 8
2 StA Nbg. S I L. 564 Nr. 48
1708 Wolf Hummel (Nr. 12/13) 2 Morgen Feld um 100 fl (1 Meze Korn).
Außerem erhielten noch der Müller Matthäus Bloß, der Metzger Michael Gastner (Nr. 14/15) (aus Ödenreuth), Hans Lemp und der Schwabacher Jude Nathan Moyßes Grundstücke.
Insgesamt veräußerte Christ. Martin 39 1/2 Tagwerk Land. Er erhielt dafür 1152 fl.
Als Christoph Martin diese Grundstücke zu Afterlehen machte, hatte er wohlweislich verschwiegen, daß mit dieser Übernahme auch Lasten in Form von Einquartierungen und hohen Steuern verbunden waren. Als die betroffenen Bauern sich beschwerten, wurde ihnen von Nürnberg aus eröffnet, daß die Steuern notfalls mit Gewalt eingetrieben würden. Sie hätten unter den Kaufvertrag ihre Namen gesetzt und somit sei der Kauf rechtsgültig.
Nun half nur noch die Gegenseite, und zwar der Roßtaler Richter. Seinem Einschreiten war es dann zu verdanken, daß die Käufer von den Lasten verschont blieben.
Wahrscheinlich hat Christ. Martin ein zu aufwendiges Leben geführt, denn die Schuldenlast wurde trotz der 1152 fl immer höher. 1714 ist er z. B. dem Lehensherrn 32 Sümra 8 Metzen Korn schuldig, das bedeutet, daß er mit seinen Abgaben 26 Jahre im Vorzug war.
1724 klagt Christ. Martin gegen die Witwe des verstorbenen Wirtes Hs. David Hänsinger wegen Verweigerung des Sterbhandlohns. Den folgenden Prozeß in Fürth gewinnt der Kläger. (1)
Die letzte Nachricht über Christ. Martin Fezer stammt aus dem Jahre 1726. Hier ersucht er das Oberamt Cadolzburg um Erlaubnis, einiges Buschwerk auszuroden, um Nutzfläche daraus zu machen. Als Grund gibt er seine hohe Verschuldung an. Dem Antrag wird jedoch nicht stattgegeben. (2)
Kurz danach muß Christ. Martin von seinem Lehen entbunden worden sein. Lehenserbe war sein Sohn, der spätere Generalmajor Phillip Jakob Fezer. Der aber zog wieder nach Nürnberg, und setzte einen Pächter namens Grillenberger ein.
1736 besteht der Hof aus einem zweistöckigen Wohnhaus mit Fachwerk, einem Stadel mit Fachwerk, einem Backofen, einem Schweinestall, einem Schöpfbrunnen und einem kleinen Fischteich. Der Inhaber hatte außerdem noch das Recht, ein Hofhaus zu bauen, von dem er aber nie Gebrauch machte.
StA Nbg Rep. 225/4 II Nr. 1279
Am 14.3.1765 starb Phillip Jakob als Letzter der Buchschwabacher Linie. Das nun heimgefallene Buchschwabacher Lehen erhielt im selben Jahr durch Kauf der Nürnberger Heinrich Örtel. Da es diesem zu beschwerlich fiel, das Gut selbst zu bewirtschaften, bat er die Domprobstei um Erlaubnis, es zum Erbbauernhof umzuwandeln. Nachdem dies 1767 bewilligt wurde, wurde der Hof zum Verkauf an einen Erbbauern freigegeben. Allerdings dauerte es 6 Jahre, bis sich einer fand, der die hohe Verkaufsumme von 3500 fl bezahlen konnte. Es war dies Johann Gg. Müller, der den Hof innerhalb von 9 Jahren total herunterwirtschaftete. 1782 also wurde das Anwesen zu 2500 fl an Christian Weiß verkauft, der aber schon 1784 starb. Nach seinem Tode stellte sich heraus, daß er zahlungsunfähig gewesen war und sich den Kauf erschwindelt hatte. Um diese Erfahrung klüger, wollte nun Örtel den Hof vollends zerschlagen. Jedoch der Cadolzburger Joh. Adam Hacker, der mit der Zerschlagung beauftragt war, übergab den Auftrag an den Juden Salomon Seeligmann zu Ansbach. Dieser erschlich sich ohne Wissen des Grundherrn den Territorialschutz und hielt sich dann an dem Hof schadlos, d. h. er beutete ihn rücksichtslos aus. Dies geschah sehr zum Leidwesen von Örtel, der nun einen Prozeß anstrengte, den er allerdings erst in der Revision gewann. Daraufhin, man schrieb inzwischen das Jahr 1798, wurde der Hof in der Zeitung ausgeschrieben. Bei der Versteigerung im Mai 1798 wurde das Anwesen für 2250 fl Adam Peip, einem Müller aus Leitelshof, zugeschlagen. Dieser war z. Zt. Rekrut in einer Artilleriekompanie auf der Feste Wülzburg und vom Kommandanten zu diesem Geschäft beurlaubt. Um das Kaufkapital aufzubringen, machte Peip folgende Anleihen:
- 500 fl von Freiherrn Friedrich von Seefried
- 600 fl von Örtel selbst
- 200 fl von der Maklerin Marg. Cath. Heermann in Nürnberg.
Der Rest von 950 fl wurde aus eigenen Ersparnissen und durch den Verkauf einzelner Grundstücke gedeckt.
Das grundherrliche Gefälle wurde auf 1 Sümra 4 Mezen Korngült, 24 x Erbzins, 45 x Heller und Käsgeld und drei Fastnachtshennen festgelegt.
Die Familie Peip hatte nun den Hof bis Ende des 2. Weltkrieges inne.
Ich möchte noch hinzufügen, daß der Hof Nr. 35 auch schon vor dem 30-jährigen Krieg eine kleine Sonderrolle spielte. Es war der
Im 15. Jahrhundert war der Inhaber gleichzeitig Dorfhauptmann.
c. Die Forster als neue Grundherrn
Die anderen Hanoltschen Brüder, Johann Adam (Sohn des Hans Heinrich), Sebalt, Gg. Paulus verloren auch bald das Interesse an ihrem Buchschwabacher Lehen. Nachdem sie am 22.9.1686 zum letzten Male ihr Lehen vom Domprobst Otto Ph. von Guttenberg bestätigen ließen, verkauften sie diese am 10.2.1692 für 2400 fl an den markgräflich geheimen Hofrat Jacob Wilhelm Forster, der gerade in Nürnberg weilte. In der Verkaufsurkunde sind immer noch die Bauern vor 1632 aufgeführt. Am 29. Mai desselben Jahres wurde diese Transaktion von Bamberg aus beglaubigt. (1)
Das Geschlecht der Forster stammt aus Sachsen-Gotha und hatte nun ihren Stammsitz auf Herbsleben in der Nähe von Ansbach. Sie waren zeitlebens höhere Hofbeamte des Markgrafen.
Unter den nun forsterischen Besitzungen befand sich auch eine Schenke. Es ist dies die heutige Gastwirtschaft Nr. 21/22. Sie wird 1560 zum ersten Male in einer Lehensmutung derer von Eyb erwähnt. 1736 heißt der Wirt Johann Sazinger. Die Baulichkeiten bestanden aus einem zweistöckigen Wirtshaus, einem einstöckigen Bauernhaus, einem Stadel mit zwei Stallungen, einem Schweinestall und einem Rohrbrunnen. Nach der Beschreibung des Roßtaler Richters Joh. Paul Wüstendörfer 1779 war der Forsterische Wirt zusammen mit dem Ölhafischen Wirt Hensiger (Nr. 6) nicht berechtigt, Hochzeitsmahle abzuhalten. Wenn sie ihre eigenen Hochzeitsmahle abhalten wollten, mußten sie sich erst mit den Roßtaler Wirten abfinden und das Richteramt um Erlaubnis fragen. Die Grundherrschaft hatte den Wirten die Taberngerechtigkeit (Übernachtungsrecht) verliehen. Dies wurde aber von den Großweismannsdorfer und Roßtaler Wirten nicht anerkannt. Sie strengten einen Prozeß an, den sie aber verloren.
StA Nbg. Rep. 235/31 Nr. 100/101 StA Nbg. R A Cad. Nr. 107
Die Sazingerische Wirtschaft hatte früher auch eine Brauerei, die 1910 aufgelöst wurde. Allerdings durfte er sein Bier nur im Dorf verkaufen. (Ehemaliger Hopfenanbau in Buchschwabach) Außerdem besaß Sazinger noch die Backgerechtigkeit, die aber dem Bäcker Lösel (Nr. 23) abgegeben wurde. Als Gegenleistung dafür übertrug Lösel dem Wirt seine Berechtigung Schnaps zu brennen.
Außer dem Wirtshof ist noch das Anwesen des ehemaligen Egersdorfer und jetzigen Hahn (Nr. 3/4) zu nennen. Dieser Hof wurde am 26.3.1773 zur Hälfte zerschlagen. Es erhielten:
- Der Wirt Sazinger 10 Morgen Feld (2 fl 30 x Erbzins 11 Mezen Korngült)
- Michael Gastner (Nr. 5) 1 Morgen Feld (15 x Erbzins 1 Meze Korngült)
- Joh. Adam Bierlein (Nr. 14/15) 1/2 Morgen Feld (7 1/2 x Erbzins, 1/2 Meze Korngült)
- Joh. Heinrich Hegelheimer (Nr. 2) 3 Morgen Feld 5 1/2 Tagwerk Wiese (45 x bzw. 37 1/2 x Erbzins, 3 Mezen Korngült)
- Joh. Gg. Müller (Nr. 35) 5 Morgen Acker, 2 Tagwerk Wiese (nach dessen Konkurs wurden die Grundstücke weiterveräußert)
- Der Müller Martin Bloß 4 1/2 Morgen Feld
- Der Wirt Joh. Adam Hensinger 3 Morgen Feld.
Zuvor hatte der Bauer Hahn 56 Morgen Acker besessen, für die er 2 Sümra Korn entrichten mußte; jetzt brauchte er für die verbliebenen 28 Morgen nur noch 4 Mezen Korn abgeben. (1) (Abgaben, Besitzerwechsel und Baulichkeiten aller Höfe siehe im Anhang)
Im Jahre 1801 richtete Christian Friedrich Wilh. Forster, der Sohn Theodor Wilh. und Urenkel des Käufers Jakob Wilhelm Forster mit markgräflicher Genehmigung als erster Grundherr ein Patrimonialgericht in Buchschwabach ein, in dem Fälle wie Setzung des Dorfführers, Inventur, Teilungen, Bevormundungen, Vererbungen, Vergleiche u. a. m. abgewickelt wurden. (S. Buchschw. Gemeindeordnung)
Erster Richter war der Bevollmächtigte Joh. Laurentius Wolf. Lehensmutungen der Forster sind uns erhalten aus den Jahren 1692, 1723, 1724, 1758, 1771, 1778, 1790 und 1807. (2)
(Nachfolgend Fotokopie des Anfangs der Beschreibung Buchschwabachs durch den Roßtaler Richter Gottfried Rötter 1736).
1 StA Nbg. Rep. 272 I Nr. 1321
2 StA Nbg.
d. Die ölhafischen Besitzungen
Die ölhafischen Besitzungen haben bis 1808/12 keine Veränderung in den grundherrlichen Verhältnissen erfahren. Am 10.12.1639 waren es die Vormünder Albrecht Pöhner und Joh. Heinrich Hülß, die für die unmündigen Söhne Gabriel Maximilian, Elias, Tobias, Hans Christoph, Wolfgang Hieronymus und Johann Paul Ölhafen das Lehen beim Domprobst Melchior Otto Vogt von Salzburg beantragten. Die Buchschwabacher Mühle wird bei sämtlichen Mutungen immer gesondert beantragt. Die Ölhafen weisen schon in diesem Jahr neue Hintersassen auf, sie müssen wahrscheinlich nach Buchschwabach hin gekommen sein. 1652 beantragen die mündig gewordenen Ölhafen selbst ihr Lehen.
In der Lehensmutung des Gg. Christ. und Christ. Friedr. Ölhafen 1731 ist von einer Feuersbrunst die Rede, die im Jahre 1676 stattgefunden haben soll. Aus den Mutungen der anderen Herrschaften ist nichts davon überliefert.
Bei den Buchschwabachern selbst existiert eine Erzählung, nach der das Feuer beim Anwesen Nr. 3/4 begonnen habe und da an diesem Tag gerade Südwind herrschte, sämtliche Höfe und Güter, die an der Westseite der heutigen Bundesstraße 14 lagen, abgebrannt seien. Seit der Zeit sollen die Buchschwabacher anstatt Strohdächer Ziegeldächer haben. Man hat auch bei Aufräumungsarbeiten in einzelnen der betreffenden Bauernhöfe in einer Tiefe von etwa 50 cm eine Ruß- und Ascheschicht gefunden, die diese mündliche Überlieferung verifiziert. Fraglich ist nur, wieviele Anwesen damals abgebrannt sind. Ölhafen spricht von dreien:
- Schenke des Hensinger
- Gut des Hans Rogner (Nr. 17)
- Gut des Wolf Hummel (Nr. 12/13)
Da der Hof Nr. (10/11) und das Gut (Nr. 13/14) dazwischen liegen, müßten sie ebenfalls abgebrannt sein. (1)
Der Bauer Wolf Hummel muß sich im Zusammenhang mit der Fezerischen Hofzerschlagung irgendetwas zuschulden kommen lassen haben. 1732 jedenfalls richtet er einen Brief an seinen Grundherrn Ölhafen, worin er seine Treue versichert und ihn um Belassung auf seinem Hof bittet. In der nächsten Mutung ist Hummel nicht mehr aufgeführt; der neue Untertan heißt Hannß Stengel. Dieser hat sich auch nicht lange auf dem Gut halten können. 1745 erwirbt nämlich Johann Kreuzer das Lehensgut. Stengel stirbt 1765 als Taglöhner. (1)
1 StA Nbg. Rep. 272 I Nr. 2494/95
Um 1766 stirbt auch der Gütler Michael Pfeiffer (Nr. 1) und das
Lehensmutungen der Ölhafen liegen vor aus den Jahren: 1659, 1643, 1652, 1661, 1686, 1694, 1723, 1731, 1737 (StA Bbg.)
1737, 1741, 1751, 1790 und 1804 (StA Nbg.)
e. Die Schlüsselfelderische bzw. Kressische Grundherrschaft
Das Geschlecht der Schlüsselfelder von Kirchensittenbach hat schon 1390 das Bürgerrecht in Nürnberg erworben. 1536 erscheint die Familie im kleinen Rat der Stadt, war aber bereits 1440 im großen Rat vertreten. 1586 wurde Willibald Schlüsselfelder Schultheißenamtsverweser. Der letzte des Stammes wurde 1709 mit Schild und Helm begraben.
Die Kress von Kressenstein sind ebenfalls ein altes Nürnberger Adelsgeschlecht.
Die erste Lehensmutung der Schlüsselfelder nach 1652 stammt aus
1645 von Willibald Schlüsselfelder
1652 von Willibald und Johann Adam
1660 von Hieronymus Wilhelm, Joh. Adam und Gg. Wilhelm
1674 von Ulrich Wilhelm gest. 1679 und Adam Rudolf gest. 1683
1685 von Joh. Carl und Christ. Gottlieb
In der Mutung des Joh. Carl Schlüsselfelder 1699 erscheint zum ersten Male das Erbe (Nr. 20) des ehemaligen Bauern Hofmockel (Nr. 30/31) als selbständiges Gut unter dem Hintersassen Matthäus Brentner. Nach dem Konkurs des Bauern Hofmockel 1686 wird Brentner das Gut gekauft haben. Nachfolger Hofmockels auf dem Hof wird Adam Schwab. Ein Sohn Adam Schwabs heiratet später in Hof Nr. 19 ein. Georg Hofmockel stirbt 1688 und der Grundherr eröffnet sein 1671 verfaßtes Testament. Hierin wird er wahrscheinlich Schwab als Nachfolger vorgeschlagen haben.
1 StA Nbg.
Als es 1698 schon ersichtlich wurde, daß Carl der letzte Schlüsselfelder war, beschloß Domprobst Phillip von Guttenberg, nach dem Tod des Lehensträgers das Mannlehen in ein Zinslehen umzuwandeln. Auf Vorschlag des Carl wurde das Lehen nach seinem Tod 1709 in die Schlüsselfeldersche Stiftung verwandelt und als Verwalter Michael und Ferdinand Sigmund Kress von Kressenstein eingesetzt.
Die Kress waren nun Verwalter der Stiftung bis zur Übergabe der Gefälle an den bayerischen Staat.
4. Die gemeindlichen Gebäude
a. Die Dorfschmiede Nr. 7
Wie erwähnt, muß die Schmiede schon vor dem 30-jährigen Krieg bestanden haben. Sie gehörte der Gemeinde und wurde pachtweise verliehen. Im 18. Jahrhundert heißt die Bezeichnung für den Schmied Huf- und Waffenschmied. Zu dieser Zeit bestand das Anwesen aus der Esse, einem kleinen Wohnhaus und einem Schweinestall. Da von der Gemeinde kein Pachtverzeichnis besteht, kann von den einzelnen Pächtern nur das angegeben werden, was in den Sterberegistern der Pfarrei Roßtal steht. Ebenso ist es bei den Schäfern und Großviehhirten. (siehe Anhang) Das Wohnhaus war einstöckig und von Fachwerk.
b. Das Schäferhaus Nr. 8
Das Schäferhaus ist von der Gemeinde mit markgräflicher Erlaubnis am 13. Juni 1719 erbaut worden. Es war ebenfalls einstöckig und von Fachwerk.
c. Das Großhirtenhaus Nr. 9
Dieser Bau hatte das gleiche Aussehen wie Nr. 8 und muß in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts erbaut worden sein. Beide Häuser existieren in der Form heute nicht mehr.
Vor dem Haus befand sich im 18. Jahrhundert ein kleiner Springbrunnen.
Da die Gemeinde Eigner dieser drei Anwesen war, mußte sie auch alle Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten durchführen lassen. In den Gemeinderechnungen des 18. Jahrhunderts sind diese Ausgaben genau verzeichnet. Da man gleich zwei Hirtenhäuser baute, ersieht man, daß das Hirtenamt damals in Buchschwabach von großer Bedeutung war. Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts werden noch Gemeindehirten aufgeführt. Zur Ernährung der Pächter hatte die Gemeinde insgesamt 3 1/2 Morgen Ackerland, 1 5/8 Morgen Wiese und 6 Morgen Holz abgetreten. Diese Grundstücke wurden von den Schmieden und Hirten gemeinsam bewirtschaftet. Die Gemeinde mußte für dieses Land dem Rentamt Cadolzburg jährlich 6 fl 45 x entrichten.
1 StA Nbg. Ursteuerkataster RA Cad 1808
2 StA Nbg. Abg. RA Cad. Nr. 107
3 Pf. Roßtal St. Reg.
5. Die Schule von Buchschwabach
Am 13.2.1677 richtete die Gemeinde Buchschwabach ein Bittgesuch an das markgräfliche Konsistorium zu Ansbach (Onoltzbach). In dem Schreiben bittet die Gemeinde um Zustellung eines Dorfschullehrers. Er sollte, wie es damals üblich war, auf Gemeindekosten unterhalten werden. Als Begründung für die Haltung des Lehrers wird angeführt, daß der Schulweg, da nur im Winter Schule war, für die Kinder zu gefährlich sei, weil der Weg durch Waldgebiete führte, die dann außerdem noch verschneit waren. Daher war es den Kindern unmöglich, rechtzeitig nach Roßtal zu gelangen und sie waren deshalb ungenügend unterrichtet. Für einen eventuellen Schulweg nach Rohr galt dasselbe.
Es gab also vor dieser Zeit keinen Lehrer in Buchschwabach, da, wie die Gemeinde anführte, zu wenig Kinder vorhanden waren. Es wurde die Schule in Roßtal besucht.
Eineinhalb Jahre zuvor wurde schon die erste Notlösung versucht. Eine verwitwete „Schmidtin“ richtete im Nebenhaus des Bauern Gg. Bloß (Nr. 26/27) eine ungenehmigte Schule, „Heckschule“, ein. Diese wurde aber bald danach auf Betreiben des Roßtaler Lehrers Caspar Beuerlein von der Cadolzburger Oberbehörde verboten. Auch dem neuen loyalen Versuche einer Schulgründung stand Beuerlein ablehnend gegenüber. Für ihn bedeutete dies eine Schmälerung seiner Schulpfründe. Obwohl nun das Dekanat Langenzenn auf Beuerleins Seite stand und ebenfalls ablehnte, wurde im März 1679 von seiten des Ansbacher Konsistoriums den Buchschwabachern erlaubt, sich einen Lehrer halten zu dürfen. Allerdings mußte sich Buchschwabach verpflichten, ein Schulhaus zu bauen.
Auf die Anfrage, wie sie den Schulmeister zu ernähren gedächten, führte der damalige Gemeindevertreter Michael Gastner folgendes aus:
- Schulgeld von „ziemblich“ Kindern
- von der Kirchenstiftung jährlich 2 fl 30 x
- von jedem Bauern eine „Läutgarbe“
- von jedem Köbler 6 Pfennige
- das Nutzungsrecht des Kirchhofs und Kirchgrabens
- Überlassung von einem Morgen Feld
- Einkünfte aus einem evtl. Handwerk, das der Lehrer betreibt (nicht Bedingung)
StA Nbg. Rep. 232 Nr. 5802
Das Konsistorium war damit zufrieden und am 9. November 1779
Die Schule wurde eine Nebenstelle von Roßtal und der Lehrer unterstand dem dortigen Pfarrer. Der Lehrer versah außerdem noch die Mesnerdienste in Buchschwabach. Er bekam Klingelgeld und eine bestimmte Abgabe bei Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen und zur Kirchweih. Gleichzeitig mußten die Buchschwabacher auch dem Mesner in Roßtal etwas abführen, was dann den Anlaß zu späteren Streitigkeiten bildete.
Der nächste Lehrer in Buchschwabach war Joh. Gg. Becker, er war schon 1709 im Amt. 1721 kam er nach Gottmannsdorf (17 Schulkinder, aus Defersdorf kamen 4). Defersdorf begann nämlich in diesen Jahren zusammen mit Raitersaich seine Kinder, wenn auch ungenehmigt, nach Buchschwabach zu schicken, weil der Schulweg dabei bedeutend kürzer war. Nach dem Bau des Schulhauses 1721 geschah es dann trotz des heftigen Widerstandes aus Roßtal mit behördlicher Erlaubnis. Der Bau des Schulhauses war die Einlösung des längst gegebenen Versprechens. Als Bauplatz war ein Teil des Kirchhofs nordöstlich der Kirche ausersehen. Es war eine Baufläche von 32 Schuh Länge und 22 Schuh Breite. (1 Schuh etwa 30 cm) Das Baukapital, welches sich auf 73 fl 4 x Maurerarbeit und 42 fl Zimmermannsarbeiten im Voranschlag belief, wurde von der hiesigen Kirchenstiftung aufgenommen. Bauholz lieferte der „Heilige Wald“. Die Gemeindeangehörigen sollten dabei unentgeltliche Hand- und Spanndienste leisten, weil wegen des Glockenkaufes keine größeren Barmittel vorhanden waren. Während nun die Nürnbergischen Grundherrn Ölhafen und Kress die Hilfe ihrer Untertanen bei 25 fl Strafe verweigerten, gewährte Forster diese.
Bei der Resolution zum Schulhausbau 1709 hatte die Gemeinde versucht, außer dem Lehrer auch noch den Schäfer darin unterzubringen, was aber nicht genehmigt wurde. Schon der Lehrer und seine Familie hatten zunächst im Schulhaus nur einen von einer Bretterwand vom Schulsaal abgeteilten Raum und eine Dachkammer als Wohnung inne. (Deshalb die Errichtung des Schäferhauses 1719)
Nach dem Abgang Beckers 1721 sollte zunächst dem Lehrberger Schneider Friedrich Vogt die Lehrstelle übergeben werden, aber die Buchschwabacher wollten ihn nicht haben, da sich schon einer aus ihrer Mitte, der ehemalige Pächter des Forsterschen Wirtsgutes (Nr.21/22) Peter Schwalber bereitgefunden hatte, das Amt zu übernehmen. Um des lieben Friedens willen wurde dieser Wahl stattgegeben und Vogt mit einer Abfindung von 12 fl als Mesner nach Feuchtwangen geschickt. 1722 bittet Schwalber um Erhöhung des Schulgeldes in Langenzenn, was auch, zum Nachteil des Roßtaler Lehrers, bewilligt wird. Als sich kurz danach die Buchschwabacher weigern, dem Mesner (Lehrer) in Roßtal noch eine Abgabe zu entrichten (ebenfalls Läutgarbe und Kirchwegzehrung) erhebt sich eine langwierige Kontroverse zwischen beiden Parteien. Nach dem etwas bequemen Beschluß aus Ansbach, alles beim alten zu lassen, besteht dieser Streit unterschwellig bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts weiter.
Am 25.5.1736 stirbt Peter Schwalber und Nachfolger wird Clemens Ihleck. Diesem müssen die Buchschwabacher übel mitgespielt haben, denn ein Jahr später beklagt er sich schon bitter über die Bauern, die ihm das Schulgeld und die Läutgarben teilweise vorenthalten und bittet zunächst erfolglos um Wechsel der Schulstelle.
1739 waren folgende Schuleinkünfte aufgestellt: (jährlich)
1. | vom hochfürstlichen Konsistorium | 5 fl |
2. | von der Buchschwabacher Kirchenstiftung | 8 fl 30 x |
3. | 4 Maß Holz vom Heiligenwald im Wert von | 9 fl |
4. | Schulgeld (20–30 Kinder) | 9 fl |
5. | 2 Leichenbegängnisse je 6 x | 12 x |
6. | 1 Kindstaufe | 10 x |
7. | 11 Läutgarben (2 1/2 Mezen) | 2 fl 30 x |
8. | auf besondere Bitten | 2 fl 15 x |
9. | Ertrag des Kirchhofgartens | 1 fl |
10. | Ertrag der Obstbäume im Kirchgraben (Buchschwabacher wollen ihm das Nutzungsrecht auf einmal nicht mehr zugestehen) | 2 fl 15 x |
11. | Brotgaben von 9 Köblern (2 versprochen) (von den meisten nichts, von den andern nur teilweise erhalten) | 19 x |
zusammen | 40 fl 1 x |
(Zu 8. Man hat ihm bedeutet, dies war guter Wille, und er solle nun nicht mehr kommen.)
Wenn man bedenkt, daß der Lehrer mit den genannten Einkünften das ganze Jahr über auszukommen hatte, so ist das ziemlich wenig. Von den Bauern war es auch nicht gerade schön, einmal zugestandene Rechte teilweise wieder abzuerkennen.
Ich möchte nun einen Bittbrief dieses Lehrers aus dem Jahre 1740 wiedergeben, in dem seine Not anschaulich geschildert wird:
Reichs Frey: Hochwohl Gebohrner, wohlgebohrne, Edelgebohrne und Hochwürden!
Gnädigst hochmütigst und hochgebietende Herren. Ihro Gnaden, Excellens und Hochwürden geruhen gnädig zu vergeben, daß ich mich erkühne, mit diesen geringen Zeilen untertänigst aufzuwarten. Nachdem mich die höchste Not gezwungen, bitte Sie selben um Gottes willen Christmildest zu beherzigen, wie schon gnädig höchst erinnerlich auf diesen sehr schlechten Schuldienst zu Buchschwobach und allzu geringen Ertrag ich mit meinem Weib und Kindern bey dieser schweren, theueren Zeit ohnmöglich subsistieren kann. Als will demnach Ew. Gnaden, Excellenz und Hochwürden hierdurch untertänigst fußfälliges Bitten um Gottes willen höchst die selben geruhen wollen, mir nicht nur bis zur vertrösteten besseren Beförderung die 10 fl, die mein Vorfahr gehabt sondern mir auch zu Unterthanen Maaß zu ein halb Simra Korn zu meiner böchsten Noth und Kraftmangel, da ich nicht weiß, wo ich mich hinwenden sollte, als nächst zu Gott und zu Ew. Gnaden Ex. und Hochw. Ich bitte die selben um Gottes Willen alles gnädigst Christmildes angedeyhen zu lassen, damit ich mit meinem Weib und Kindern in meiner größten Noth so Kummerschaft und höchsten Misere leben dürfte. Vor solche hohe Gnade werde ich nicht ablassen, mit meinem Weib und Kindern vor höchst die selben zu Gott zu ruffen, daß Ihnen der höchste Gott bey fortdauernder Gesundheit und steten Wohlsein erhalten möge. Ich getröste mich gnädigster Erhörung und verharre in untertänigster Submission
Ew. Gnaden Ex. und Hochw.
untertänigst gehorsamster Clemens Ihleck
Buschschwobach, den 4. Aug. 1740
Wenn man von den Floskeln und den Übertreibungen absieht, so muß man doch zugeben, daß es damals mit dem Schulmeister in Buchschwabach schlecht ausgesehen haben muß.
Dieser Brief muß wohl auf die „Excellensen und Hochgebohrnen“ gewirkt haben, denn im selben Jahr erscheint als neuer Lehrer Joh. Michael Nachtrab für seinen Vater Valentin aus Wassermungenau. Er bekommt 1741 auf seine Bitten hin endlich zusätzlich 10 fl aus der Kirchenstiftung.
Im August 1750 geht Nachtrab nach Kammerstein und das Amt übernimmt nun Joh. Gg. Dennstett aus Schwabach.
1751, als in Roßtal für einige Zeit der Lehrer fehlte, sollte ein Großteil der Kinder nach Buchschwabach geschickt werden. Jedoch der dortige Richter versagte seine Einwilligung. Nur dem Großweismannsdorfer Zolleinnehmer Böllner wird es zeitweilig erlaubt.
Am 29.7.1753 stirbt Dennstett nach kurzem Krankenlager und der 28-jährige Schwiegersohn Franziskus Wiedmann aus Benzendorf übernimmt auf Betreiben der Gemeinde den Schuldienst. Sein Mitbewerber Walter Schneider aus Roßtal wird abgewiesen.
Wiedmann stirbt im Alter von 69 Jahren 1794 an Auszehrung. Seine Witwe bittet um einjährigen Nachsitz, was ihr für die Dauer eines halben Jahres bewilligt wird.
Nachfolger wird im November dieses Jahres Joh. Gg. Trapp, der sich aus Dürnfarrnbach nach hier versetzen ließ. Dieser stirbt am 13.12.1808 im 62. Lebensjahr.
Zahl der Schüler 1800:
Winterschule: 49 davon 25 Buben
Sommerschule: 18
Zum ersten Male ist die Sommerschule im Jahre 1797 eingerichtet worden.
Land. Kirchl. A.: Kons. Ansb. 46/9 T II Nr. 341
6. Die Kirche und die Heiligenstiftung
Die erste Nachricht von der Heiligenstiftung nach dem 30-jährigen Krieg stammt aus dem Jahre 1656. Damals versuchten die Grundherrn Ölhafen und Hanolt die Kirche mitsamt der Stiftung an sich zu bringen. Der Grundherr Willibald Schlüsselfelder machte bei diesen Manipulationen nicht mit. Das Eigentumsrecht bestand in der Abhör der Gotteshausrechnungen und der Einsetzung der Heiligenpfleger. Die Abhör der Rechnungen und die Einsetzung der Pfleger war dem Richteramt und der Pfarrei Roßtal vorbehalten. Da beim Brand der Roßtaler Kirche 1627 sämtliche Akten vernichtet wurden, glaubten die Grundherrn nun, die Zeit sei gekommen, um sich an der Kirche zu bereichern. Sie setzten Gg. Hofmockel und Stefan Rühl als Heiligenpfleger ein und hinderten die Roßtaler Amtstellen an der Abhör. Dabei hatten sie aber nicht mit dem heftigen Widerstand des Roßtaler Richters gerechnet. Dieser bezeichnete den Schritt als Amtsanmaßung und ließ sich schleunigst aus Cadolzburg die Bescheinigung zuschicken, daß 1615–1629 die Heiligenpfleger vom Oberamt aus verpflichtet wurden und seine Vorgänger die Rechnungen abgehört hatten. Der Streit zog sich nun in die Länge. Der Hanoltsche Nachfolger Forster hatte auch Ambitionen in dieser Richtung. Erst als Markgraf Gg. Friedrich die Sache 1711 selbst untersuchte und dann ein Machtwort sprach, gaben sich die Ölhafen und Forster geschlagen. (1)
In der Amtbeschreibung des Richters Rötter 1736 findet sich dann eine genaue Aufschlüsselung dieser Rechtsverhältnisse:
Die Heiligenpfleger wurden vom Oberamt Cadolzburg, dem Richteramt und der Pfarrei Roßtal eingesetzt. Es wurde jeweils ein Forsterischer und ein Ölhafischer Untertan eingesetzt, die 2 Jahre im Amt blieben. Jedes Jahr mußten sie Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen. Diese wurden von der Pfarrei und dem Oberamt abgehört, die Ratifikation aber blieb der markgräflichen Regierung in Ansbach vorbehalten. Der Roßtaler Richter hatte dann den Kirchweihschutz auszuüben.
Das Vermögen der Kirchenstiftung betrug 1651 139 fl 41 Orth. Einblick in die Vermögensverhältnisse der späteren Jahre geben die Gotteshausrechnungen der Pfleger. (2)
1 Pf. Roßtal Nr. 131/132/140
2 Ldsk. A. Dek. Lgnz. Nr. 671
(1697–1699 Hanns Strobel und Hanns Rogner)
Gesamteinnahmen (Holzverkauf u.s.w.) | 62 fl 25 x 3 Pf | |
Ausgaben: | ||
a. | Besoldungen (Pfarrer, Mesner, Lehrer) | 14 fl 48 x |
b. | Reparatur an Kirchengebäuden (darunter Reparatur der Turmuhr) | 21 fl 35 x 2 Pf |
c. | Zehrung | 40 x |
d. | Allgemeines (Anschaffungen u.s.w.) | 10 fl |
Gesamtausgaben | 47 fl 3 x 2 Pf | |
Überschuß | 15 fl 22 x 1 Pf |
Eine andere, ausführlichere Abrechnung: (1.6.1797–31.5.1798):
Guthaben | 7405 fl 52 x | |
Einnahmen: | ||
a. | Anwanden: Gg. Schopper, Herrngült | 55 fl 29 x |
b. | Gg. Hörntlein Taglöhner | 1 fl 6 x |
c. | Pachtgeld von Heiligengütern | 9 fl |
d. | Holzverkauf (Versteigerung) | 48 fl 30 x |
e. | Kapitalzins | 261 fl 37 x |
f. | Opfergeld | 3 fl 12 x |
Gesamteinnahmen: | 378 fl 54 x | |
Ausgaben: | ||
a. | Besoldung des Schulmeisters | 29 fl 42 x |
b. | der Kaplanei für 11 Predigten | 3 fl 30 x |
c. | an die kgl. Salärkasse | 20 fl 37 x |
d. | für Vermögensbescheinigungen | 3 fl 40 x |
e. | Abhörgebühr | 12 fl |
f. | Unterhaltung der Heiligengüter | 21 fl |
g. | Schulhaus (Verglasung der Fenster) | 14 x |
h. | Unterhaltung der Uhr und der Glocken | 1 fl 8 x |
i. | Herrschaftl. Gefälle (Cadolzburg) | 14 fl 55 x |
k. | Almosen u. Fuhrlohn | 39 fl 45 x |
l. | Sonderausgaben | 77 fl 35 x |
m. | Säuberung der Kirche | 24 x |
n. | Außergewöhnl. Ausgaben | 1 fl 20 x |
o. | Entschädigung f. Wildschaden Rohr-Buchschw. | 3 fl 59 x |
Gesamtausgaben: | 231 fl 49 x | |
neues Guthaben: | 7553 fl 5 x | |
Staatsobligationen und an Privat verliehenem Geld: 2255 fl 10 x
Immobilien:
Anwanden:
Lehensgut Gg. Schopper: 1 Tagwerk Garten
9 Tagwerk Wiese 53 5/8 Morgen Acker 7 Morgen Holz
Gebäude: Kirche mit Turm geschätzt auf 2500 fl
Schulhaus 500 fl
Grundstücke: Wiese bei Großhabersdorf 1/2 Tagwerk
Holz 50 Morgen (1)
Die Stiftung hatte 1806 so viel flüssige Barmittel, daß die Gemeinde wegen der französischen Einquartierungskosten eine Anleihe von 1000 fl machen konnte. Die Dorfschultheißen hießen damals Adam Bloß und Gottfried Hahn. Stimmberechtigt waren 23 Gemeindeglieder.
Neben einer Unmenge von kleineren Reparaturen und Anschaffungen für die Kirche findet man auch solche größeren Umfangs. (1)
So ist als erstes die Anschaffung der beiden Kirchenglocken in den Jahren 1721 und 1754 zu nennen.
Die kleinere Glocke aus dem Jahr 1721, gegossen von dem Nürnberger Glockengießer Baltasar Herold, trägt die Aufschrift:
- Im 1721. Jahr
- Da M. Ernst Gg. Schülin Pfarr. und Joh. Balth. Geier Diac.
- dann
- Joh. Gottfried Rötter Richter
- Auch
- Joh. Sazzinger Heyligenpfleger in Buschschwobach war
- hat zu Gottes Ehren
- Diese Glock gewehren
- Joh. Balth. Herold Fusor Norimb.
Die größere Glocke stammt ebenfalls von Herold. Bevor diese angeschafft wurde, war noch ein kleines Glöcklein von unbekannter Herkunft vorhanden.
1721 wurde unter der Direktion des Richteramts die Kirchhofsmauer renoviert und das brandenburgisch-zollernsche Wappen, in Stein gehauen, über das Kirchhofstor gesetzt. (2)
1 Pf.A. Roßtal Nr. 205/256
2 St A. Nbg. RA Cad. Nr. 107

Um 1750 wurde ein neuer Altar angeschafft. Bei dieser Gelegenheit wurde die Dorfbevölkerung zu Spenden aufgerufen. Unter anderem gab Heinrich Bloß 1 fl und Adam Schwab 1 fl 21 x.
Aus dem Jahr 1767 ist die Instandsetzung des gesamten Kirchenschiffdaches und des Turmdaches verzeichnet.
Das Turmdach war damals zu 2 1/2 Seiten mit alten Hohlziegeln bedeckt, die z. T. schon abgefallen waren. Von den 4 Ecktürmchen waren schon zwei heruntergefallen. Das Holz des Kirchen- und des Turmdachstuhls war teilweise vermodert.
Als voraussichtliche Arbeitslöhne für die Ausbesserung dieser Schäden gab der Roßtaler Zimmermann Peter Crypold 21 fl 24 x, der Dachdecker Braunwald 16 fl und der Maurer Joh. Steigmann 16 fl an.
Die Materialkosten beliefen sich auf 81 fl 51 x. Der neue Turmknopf und die Wetterfahne mit Namen und Wappen des Markgrafen kosteten 43 fl 52 1/2 x. Damit das von Turmdach herabtropfende Regenwasser nicht mehr die Mauer durchnäßte, mußte der Dachvorsprung vergrößert werden, wofür 12 fl 7 x zu bezahlen waren. Zusammen mit einigen Ausbesserungen an der Kirchhofsmauer belief sich der aufgewendete Betrag auf 225 fl 52 x.
1802 wurde der Antrag auf vollständigen Umbau der Kirche gestellt, aber wegen Geldmangel wieder fallengelassen.
44 fl gab man 1798 für eine neue Kirchenuhr aus.
In Abänderung zu früheren Zeiten wurde es ab 1760 mit den Gottesdiensten in Buchschwabach so gehalten, daß nun dieselben alle Aposteltage stattfanden. Die kirchlichen Akte jedoch wurden nur in Roßtal zelebriert. (1)
Wenn also der Geistliche in Buchschwabach Gottesdienst abhielt, bestand für die Einwohner des Ortes die Verpflichtung, den Pfarrer mit einem Reisegespann von zwei Pferden abzuholen. Den Buchschwabachern war das schon lange ein Dorn im Auge und als sie ihren Seelsorger einmal mit einem alten Bauernkarren abholen wollten, gab es Zwistigkeiten.
Allerdings gab dann die Buchschwabacher Seite nach und es wurde nach einem Gemeinderatsbeschluß 1828 für alle die Abholung verbindlich gemacht. Der Bauer Bloß, der sich danach über diesen Beschluß hinwegsetzte, mußte 1 fl 24 x Strafe zahlen. (2)
Es bleibt noch zu erwähnen, daß sich 1720 das Klosteramt Langenzenn bei der Reichsstadt Nürnberg über den ausstehenden Kirchenzehent der schlüsselfelderischen Stiftungsuntertanen zu Buchschwabach beschwerte. Durch den Richter zu Roßtal kam damals ein Vergleich zustande, bei dem sich Nürnberg zu einem Schadenersatz von 600 fl verpflichtete.
Rohn Roßtal
Pf.A. Roßtal Nr. 142
StA Nbg. RA Cad. Nr. 1065
IV. Geschichte bzw. Häusergeschichte Buchschwabachs von der Gründung der ersten Aussiedlungshöfe und Handwerkergüter (1812) bis zum Bau der ersten Flüchtlingswohnungen nach dem 2. Weltkrieg
1. Die Einrichtung von Patrimonialgerichten und die Allodifikationen durch die Grundherrn
Nachdem schon 1802 die Forster für die Ansbacher Seite ein oberamtlich genehmigtes Patrimonialgericht in Buchschwabach eingerichtet hatten, (ohne nähere Nennung) versuchten nun die Ölhafen gleichzuziehen. Auf ihre Bemühungen hin, wurde ihnen 1806 für eine zeitlich begrenzte Dauer die Gerichtsbarkeit zuerkannt. Jedoch mit der einsetzenden Mediatisierung begann dann der neu gebildete bayerische Staat diese Gerichtsbefugnisse an sich zu ziehen. Da nützte auch die nach dem Lehensedikt des bayerischen Königs am 7.7.1807 vorgenommene Allodifikation der Buchschwabacher Lehen nichts mehr. Die Allodifikation bedeutete die Übernahme der bisherigen Mannlehen in freies Eigentum. Demnach verlor die Domprobstei St. Stephan in Bamberg ihren Einfluß auf den Ort.
Die Ölhafen hatten also aufgrund der vorläufigen Erlaubnis ein Patrimonialgericht II. Klasse in Buchschwabach eingerichtet. Dagegen erhob im Jahre 1821 das nun staatliche königliche Rentamt Cadolzburg Einspruch. Es wies darauf hin, daß das Ölhafische Patrimonialgericht aus folgenden Gründen verfassungswidrig war:
- Die Nürnberger hatten keine Eigengerichtsbarkeit mehr, das Recht wurde dem bayerischen Staat abgegeben.
- Allodifikation genügt auch nicht mehr. Nur wenn ein gutsherrliches Verhältnis in Buchschwabach bestände (grundherrliche Burg oder ein Schloß im Ort), könnte das Recht noch anerkannt werden. In Buchschwabach war das nicht der Fall.
- Sitz des bisherigen Patrimonialgerichtes war Nürnberg, nicht Buchschwabach selbst. (1)
1 St. Nbg. Rep. 272 I Nr. 2481, Rep. 2127 I Nr. 22/400
Nach jahrelangem Hin und Her mußten sich schließlich die Ölhafen dem staatlichen Druck beugen. 1827 wurde Buchschwabach mit einigen anderen Orten aus dem Mediatgerichtsverband herausgelöst. Bei den übrigen Ölhafischen Besitzungen bestand das Patrimonialgericht unter gleichem Namen noch bis 1848 weiter. Damals wurde es vom Landgericht Cadolzburg völlig aufgelöst und verboten. Zum Patrimonialgericht Buchschwabach gehörten die ölhafischen Besitzungen folgender Orte. Die in Klammern gesetzten Zahlen geben die Anzahl der Ölhafischen Höfe in den betreffenden Dörfern an:
Buchschwabach (10), Neuhof (2), Rückersdorf (2), Ronhof (3), Güntersbühl (1), Steinbach (4), Oberschöllenbach (7), Unterschöllenbach (3), Geismannshof (1), Gebersdorf (3), Wezendorf (5), Steinbach bei Gräfenberg (2)
Patrimonialrichter in Nürnberg war 1821 der Ölhafische Vertraute Joh. Heinrich Schmidtill, der letzte Richter hieß Paul Wilh. Wagler. (1)
Während bei den anderen Buchschwabacher Grundherrn Forster, Ölhafen und Örtel die Übernahme ihrer Lehen als Eigentum 1817/18 reibungslos vonstatten ging, stießen die Kress von Kressenstein bei dem Allodifikationsversuch ihrer „Schlüsselfelderischen Stiftung“ auf Schwierigkeiten. Bei der Säkularisierung war die Lehensherrschaft der Stiftung auf den bayerischen König übergegangen. Da nun die Kress seit ihrer Übernahme 1709 nur als Administratoren der Stiftung eingesetzt waren, war es klar, daß ihr Antrag zunächst abgelehnt wurde. Die Kress hatten es außerdem noch versäumt, ihre Lehensmutung abzulegen und verzögerten die Entrichtung ihrer Lehensgebühren. Erst nachdem diese Sache bereinigt war, wurde auf wiederholte Bitten hin am 6.3.1837 endlich die Allodifikation bewilligt, wobei noch lange um den rechtlichen Standort des Verwalters gefeilscht wurde. (2)
In diese Zeit fällt auch der letzte grundherrliche Wechsel in Buchschwabach. Am 27. Nov. 1821 verkaufte Christian Friedr. Wilh. von Forster sein hiesiges Allod für 2200 fl an den Fürther Kupferschmied Gg. Heinrich Lederer. (3)
Die Grundherrn blieben allerdings nicht mehr lange im Besitze ihrer Allode. Nachdem 1848 die Herrengült in staatlichen Bodenzins umgewandelt wurde, übernahm am 15.11.1873 zum ersten Male die Ablösungskasse des königlichen Rentamts sämtliche herrschaftliche Abgaben. Die Bauern wurden somit unmittelbar dem Staat untergeordnet.
1 StA Nbg. Rep. 212/7 I Nr. 22
2 StA Nbg. Rep. 173 a Nr. 2145
3 StA Nbg. Rep. 235/3 Nr. 100/101
2. Buchschwabachs Wachstum bis zum Ende des 2. Weltkrieges
Als 1808 die Nummerierung der Häuser durchgeführt wurde, zählte man in Buchschwabach 35 Hausnummern, bzw. 22 bäuerliche Anwesen. 9 Höfe bekamen Doppelnummern, da sie außer dem eigentlichen Wohnhaus noch ein bewohnbares Hofhaus besaßen. Die restlichen 4 Hausnummern bildeten die Gemeinde- und Kultusgebäude. Man nummerierte zunächst die Gebäude an der Verbindungsstraße Ansbach–Nürnberg (1–24), dann die Anwesen der Mühlgasse (25–35), Nr. 36–90 dem Baualter entsprechend.
Buchschwabach hatte also seit der letzten Hofgründung um 1550 rund 250 Jahre lang aus schon erwähnten Gründen keine Vermehrung seiner bäuerlichen Betriebe erfahren. Durch die nachhaltige Einwirkung der Aufklärung und durch die französische Revolution mit ihren Folgen, hatte sich allmählich das alte in sich geschlossene Weltbild der Landbevölkerung verändert.
Die häufige Begegnung mit Fremden und Einwohnern anderer deutscher Gaue sowie die Vergrößerung des geographischen Bewußtseinshorizontes in den Napoleonischen Kriegen brachten es mit sich, daß der Landmann freier, offener und aufgeschlossener gegenüber der Umwelt wurde. Durch den Gegensatz Frankreich–Deutschland entwickelte sich ein Nationalbewußtsein, der das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Deutschen wesentlich förderte. Außerdem wurde durch die zunehmende Demokratisierung der Gesetzgebung das Leben auf dem Lande bedeutend erleichtert.
Söhne und Töchter von Bauern mußten jetzt nicht mehr als Taglöhner anderer Bauern arbeiten und wurden auch nicht mehr in fremde Kolonisationgebiete geschickt; sie konnten jetzt einen Aussiedlungshof auf dem Land ihrer Väter gründen. Als besonders glücklichen Umstand für unser Gebiet ist zu werten, daß sich in Nürnberg und anderen Orten frühzeitig Industrie ansiedelte, in der dann der Bevölkerungsüberschuß vom Land Arbeit fand. Infolge der verstärkten Baulust blühte auch das Handwerk auf, das seinerzeits auch für sich selbst wieder baute. So griff eins ins andere und es ist nicht verwunderlich, daß Dörfer und Städte einen ungeahnten Aufschwung nahmen. So kann man das Wachstum der Dörfer und Städte im 19. und 20. Jahrhundert als Parallele für Buchschwabach bezeichnen.
Wenn man die Baufolge in Buchschwabach betrachtet, so kann man sagen, daß die Baulustigen anfangs noch ihren Bauplatz in leeren Räumen innerhalb des Dorfkerns suchten. (Nr. 36–39) Später jedoch „fließt“ das Ortsbild auseinander. Es wurde an die Gemeindeverbindungswege gebaut, oft ziemlich weit vom eigentlichen Ort enfernt. Hier sind vor allem der Rohrer Weg, der Raitersaicher Weg und die Mühlgasse zu nennen.
Bevorzugt wurde damals der Fachwerkbau, jedoch das Fachwerk ist immer einfach geblieben und hat keine kunstvollen Veränderungen erfahren, wie z. B. in Mainfranken.
Stall, Kammern, Küche und Stube waren jetzt getrennt. Man machte zunächst das Wohnhaus zum Allzweckgebäude. Wenn man wieder besser bei Kasse war, wurden die restlichen für einen Bauernhof benötigten Baulichkeiten errichtet.
Die Baumaterialien waren leicht zu beschaffen: In der Umgebung brach man den Sandstein, und das Holz wurde in den umliegenden Wäldern geschlagen. Das Hauptgebäude war zunächst immer einstöckig. Erst später bauten die meisten ein 2. Stockwerk darauf.
So kaufte am 17.4.1812 der Taglöhner Conrad Peip, (wahrscheinlich der Bruder des Adam Peip) dem Bauern Gottfried Hahn (Nr. 3/4) Wiesengrundstück ab, (Plan Nr. 25) und baute noch im selben Jahr sein Wohnhaus darauf
Grundriß des Wohnhauses:

Der nächste Bauherr war ebenfalls ein Taglöhner. Heinrich Bloß, ein Buchschwabacher Müllerssohn, kaufte 1815 dem Adam Peip eine Parzelle von 6 1/2 Morgen (Plan Nr. 40) ab.
Auch von diesem Haus ist ein Grundriß vorhanden:

Ein Nachfolger des Heinrich Bloß mit Namen Kittler Gg., aus Dietenhofen stammend, richtete 1871 in seinem Haus Nr. 37 eine Bäckerei ein, nachdem er das Backrecht vom ehemaligen Bäcker Joh. Christ. Lösel (Nr. 23) gekauft hatte. Die Bäckerei, jetzt Rogner, befindet sich heute noch in Nr. 37.
Nr. 38 war ein drittes Gemeindehaus, welches 1833 erbaut wurde. (Plan Nr. 344) Hier wurden häufig die Armen der Gemeinde und der Gemeindediener untergebracht. 1938 ebnete man es ein. Von diesem und von den folgenden Häusern außer Nr. 57 ist kein Plan mehr vorhanden. Sie werden aber in ihrem Grundriß ähnlich wie Haus Nr. 36 und Nr. 37 gewesen sein.
Nr. 39, 1839 erbaut, ist ein Tochterhof von Gut Nr. 14/15.
Das Grundstück (Abspaltung Plan Nr. 17) bekam Adam Bierlein von seinem Vater, dem Metzger Andreas Bierlein. Als 1895 die Bierleinsche Hauptlinie auf Nr. 14/15 ausstarb, erwarb das Anwesen der Jude Isaak Weinschenk aus Windsbach. Dieser tauschte es im selben Jahr gegen Nr. 39 aus.
Nr. 40, erbaut 1841, stammt aus dem Hof Nr. 26/27. Der Erbauer Adam Bloß war der Sohn von Friedrich Bloß.
Über Hof Nr. 41, 42, 43, 44 bis Nr. 56 siehe Anhang.
Joh. Gg. Bierlein, der Erbauer von Nr. 57 (Plan Nr. 88) stammt aus dem Hof 28/29, dessen Besitzer ebenso wie ihre Verwandten auf Nr. 14/15 Metzger waren. Während die Metzgerei auf Nr. 14/15 1895 erlosch, bekam Gg. Bierlein sie von seinem Vater Joh. Leonhard (28/29) übertragen. Joh. Gg. richtet nun 1909 in seinem Haus mit
Hauskataster / StA Nbg. Rep. 225/4/III Nr. 2 ff

Nr. 59, von Matthäus Kleemann erbaut (Plan Nr. 412) ist eine Wagnerei.
Nr. 59 das 1907 erbaute neue Schulhaus.
Nr. 61 (Plan Nr. 414 und 449 1/4) die Zimmermeisterei mit dem Sägewerk.
Nr. 62 ist die neue Wirtschaft mit der Bezeichnung »Goldener Löwe«. Die alte Schenke Nr. 6 wurde 1925 aufgelöst und das Wirtsrecht an Babette Dorn, geb. Arnsperger (Besitzerin der Pertinenz von Nr. 6) übertragen.
Nr. 63 ist wie Nr. 7 heute eine Autoschlosserei.
Nr. 64 ist eine Schreinerei.
In Nr. 67 (Plan Nr. 471/2) befand sich in den ersten Jahren eine Sattlerei. Als der erste Besitzer Meichhörner Joh. 1944 fiel, richtete seine Tochter Maria ein Textilgeschäft ein. Heute ist Nr. 67 ein reines Mietshaus und gehört zu Anwesen Nr. 57.
Nr. 71 (Plan Nr. 473) 1939 erbaut von dem Taglöhner Josef Merkel. Es ist das letzte Anwesen, das vor dem Krieg aufgerichtet wurde. (Weiteres über neue Aussiedlungshöfe bzw. Handwerkergüter im Anhang)
Auch bei den älteren Anwesen hatte sich einiges verändert. So kaufte der Defersdorfer Schuster Heinrich Weber 1822 dem Bauern Gottfried Hahn sein Hofhaus Nr. 3 für 1300 fl ab. Es ist übrigens das einzige Hofhaus, welches zeitweilig unabhängig vom Hof war. Als nun 1895 Wolfgang Hahn der Enkel von Gottfried das Gut Nr. 39 von Isaak Weinschenk im Tausch mit Nr. 4 erwarb, kaufte der Urenkel des
1 StA Nbg. Rep. 212/7 II Nr. 1477
Die beiden Hirtenhäuser Nr. 8 und Nr. 9 wurden 1901 Eigentum des Zimmermanns Joh. Wolfgang Herrmann. Dieser ließ sie 1935 abreißen und baute sich dann ein neues Wohnhaus mit Anbauscheune auf.
Die Dorfschmiede Nr. 7 war 1900 für 3600.- M in das Eigentum des Schmiedes Gg. Hermann übergegangen.
Der Wirt Conrad Sazinger (Nr. 21/22) mußte 1824 seinen Konkurs erklären. Innerhalb von 10 Jahren wechselte das Wirtsgut 4 mal seinen Besitzer, bis es dann der Fernabrünster Müllergeselle Joh. Gg. Volland für 7100 fl erwarb. (Die Brennerei wurde 1910 aufgelöst) Unter den späteren Besitzern findet man auch wieder den Namen Weinschenk vor. Durch die Teilzerschlagungen von Hof Nr. 5/6 und 30/31 konnte vor allem das Gütlein Nr. 32 seine Ländereien beträchtlich vergrößern. (weiteres s. Anhang)
Hauskataster (eigene Erkundigungen)
3. Die Buchschwabacher Kirche
Als die Kirchenbesucher durch das Anwachsen der Ortschaft immer zahlreicher wurden und auch die Einwohner der Dörfer Raitersaich und Defersdorf zu den Gottesdiensten nach Buchschwabach kamen, sah man sich 1839 genötigt, den alten Vorschlag zur Erweiterung der Kirche wieder aufzugreifen. Dazu kam auch der Umstand, daß das Kirchenschiff infolge von Witterungseinflüssen schadhaft geworden war und die Reparaturen einen steigenden Geldbetrag verschlangen. Von dem Vorhaben wurde aber wieder Abstand genommen mit der Begründung, daß das Stiftungsvermögen zu sehr angegriffen würde.
Das Stiftungskapital betrug 1838/39 20555 fl.
Nachdem 1844 die Kirchhofmauer ausgebessert worden war, brachten am 16.8.1849 die Stiftungspfleger Bloß, Albert und Bierlein das Anliegen erneut vor. Gleichzeitig dachte man daran, Buchschwabach zur selbständigen Pfarrei zu erheben. Laut Angaben beliefen sich die Baukosten damals auf 10000 fl. Die Gemeinde bereitete den drei Administratoren aber eine herbe Enttäuschung. Sowohl die Erhebung zu einer selbständigen Pfarrei als auch der Umbau der Kirche wurden aus finanziellen Gründen abgelehnt. Daß 1849 bereits eine Summe von 637 fl für Reparaturen ausgegeben wurde, nahm man nicht zur Kenntnis.
1851 hat es keine Eile mit dem Neubau. Im selben Jahr reicht der Baukondukteur Jacobi den Bauplan mit Kostenvoranschlag ein. Nach diesem sollte die Kirche mit Solnhofener Marmorplatten verkleidet werden. Den Transport und weitere Hand- und Spanndienste sollte die Gemeinde übernehmen. Als die Angelegenheit soweit gediehen war, daß man ins Einzelne übergehen konnte, wurde der Baubeginn wiederum auf 1866 bzw. 1869 verschoben.
1869 war die Einwohnerzahl Buchschwabachs auf 281 angewachsen, davon waren 35 schulpflichtige Kinder. Pro Jahr wurden jetzt 31 Gottesdienste abgehalten. (auch heutiger Stand)
1869 gab man das inzwischen gesparte Baukapital zum größten Teil für den Ankauf der an den Stiftungswald angrenzenden Froschauerschen Waldparzelle aus. (21 Tagwerk)
Mit Genehmigung der Regierung sollte jetzt der Bau 1873 begonnen werden. Ein neuer Bauplan wurde ausgearbeitet, und zwar dieses Mal von dem Bautechniker A. Paul in Nürnberg.
StA Nbg. Rep. 212/II Nr. 617/619
Der Kostenvoranschlag belief sich jetzt auf rund 7500 fl. Folgende Veränderungen waren zunächst vorgesehen:
- Erweiterung des Kirchenschiffes um 15 Schuh nach Westen
- Restaurierung des Hauptaltars und der beiden Seitenaltäre
- Erhöhung der Decke
- Anschaffung einer neuen Orgel (alte Orgel 1838 repariert)
- Herstellung einer Sakristei im Norden des Turms (die Sakristei befand sich in einem engen Raum hinter dem Hauptaltar im Turm)
- Anschaffung eines Taufsteines
- neuer Anstrich
Im Gegensatz zu Bürgermeister Gärtner waren die Gemeindemitglieder jedoch gegen Paul eingestellt. Sie warfen ihm Bereicherung vor und mutmaßten, er stecke mit dem Bürgermeister unter einer Decke. Auch mit dem von Paul vorgeschlagenen Nürnberger Bauunternehmen waren sie nicht einverstanden. Es sei besser, so sagten die Bauern, wenn man die Roßtaler Unternehmer Birnbaum und Eckstein wegen der von ihnen vorgeschlagenen geringeren Baukosten beauftragte. Dabei fanden sie die Unterstützung des Roßtaler Pfarrers Fuchs, der auch Vorsitzender der Stiftungsverwaltung war. Nach schweren Differenzen behielt die Partei des Pfarrers die Oberhand.
Die Bauleitung wurde nun dem Bauassesor Friedrich und die Ausführung Birnbaum und Eckstein übertragen.
Mit dem ersparten Geld (1300 fl) sollte eine neue Turmuhr angeschafft werden.
Der Bau der Bahnlinie Nürnberg–Ansbach durch Raitersaich und Clarsbach machte den Buchschwabachern jedoch wieder einen Strich durch die Rechnung. Er war für die Gemeinde, zu der seit 1817 auch die Orte Raitersaich und Clarsbach gehörten, mit erheblichen Kosten verbunden. Der Kirchenbau wurde mit dem Einverständnis aller Beteiligten auf 1882 verschoben. Im Umrechnungskurs Gulden auf Mark beliefen sich die Baukosten jetzt auf 12000.- M.
Es sollte aber nicht zur Durchführung des obigen Erweiterungsplanes kommen, denn Prof. Steinsdorf aus Nürnberg meldete plötzlich Bedenken an. Er schlug vor, den Chor und die Sakristei ein wenig erhöht nach Westen zu versetzen, da es nach dem alten Plan Schwierigkeiten mit dem Bodengefälle gäbe. Außerdem sei unter dem niedrigen Turmgewölbe kein würdiger Altarraum gewesen. Durch diese Veränderung entständen keine zusätzlichen Kosten. Nachdem der neue Entwurf sowohl bei der Gemeinde als auch bei der Behörde Zustimmung
Die Zustimmung der Gemeinde ist von 34 Mitgliedern unterzeichnet. Während des Abrisses stellte sich heraus, daß die Westseite des Turms in seinen unteren Etagen so brüchig geworden war, daß man sie auch ausbessern mußte. So erhielt nun durch den Plan des Steinsdorf die Buchschwabacher Kirche ihr heutiges Gesicht.
Der Gesamtaufwand betrug 16130.- M.
Der neue Altar wurde aus Teilen der alten Altäre zusammengesetzt. Die Herstellung des neuen Altars, der Kanzel und des neuen Taufsteines übernahm Prof. Wanderer von der Kunstschule Nürnberg. Der Betrag für eine neue Orgel sollte durch Spenden erreicht werden. Zu diesem Zweck eröffnete der Bäckermeister Kittler 1886 einen Orgelfond. Als 1911 der Kassenbestand von 5900.- M für die Ankaufsumme aufwies, wurde von Strebel, Nürnberg die schöne neue Orgel installiert. 1913 erhielt sie ein elektrisches Gebläse. 1914 waren sämtliche Innenarbeiten abgeschlossen. Erst in den letzten Jahren hat man wieder einige geringfügige Änderungen vorgenommen. (z. B. 1965 neues Dach für den Turm)
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Kirche mit neuem Langhaus von Nordwesten her aufgenommen. Im Vordergrund der 1863 gegründete Friedhof. Die Toten wurden davor nach Roßtal überführt. Vor dem 30-jährigen Krieg soll Buchschwabach einen eignen Friedhof gehabt haben. (Knochenfunde) - (Alte Kirchhofmauer bis 1840 doppelt). Die Mauer wurde nach der Friedhofserweiterung 1902 errichtet. Links das 1933 erbaute Leichenhaus. Rechts Anwesen Nr. 10/11. - Die beiden Glocken sollten im 1. Weltkrieg eingeschmolzen werden, man erhielt sie aber wieder unversehrt zurück. |

Kanzel

der aus älteren Teilen zusammengesetzte Hauptaltar

Orgel

Wetzrillen
Rest von ehemaliger kult. Handlung aus dem Mittelalter

Turmchor
ehem. Hauptaltarraum (in der Mitte Taufstein, rechts Gefallenengedenktafeln)
4. Die Buchschwabacher Schule
Der seit 1794 in Buchschwabach amtierende Lehrer Joh. Gg. Trapp versuchte schon zu seinen Lebzeiten, seinen Sohn Sixtus zu seinem Nachfolger zu machen. 1803, als Sixtus 19 Jahre alt war, bat der Vater, ihn aus dem Militär zu entlassen und ihm die Aushilfstelle in Buchschwabach zu übergeben. Die Bittschrift hatte Erfolg. 1807, ein Jahr vor seines Vaters Tod, besitzt Sixtus die Adjunktur in der Schule. Als es dann darum ging, vollwertiger Lehrer zu werden, wurde ihm mangelnde Qualifikation vorgeworfen. Er wurde zunächst auf Probe angestellt. Nach dem Besuch des Lehrerseminars in Zirndorf, übertrug man ihm die Schulstelle 1810 endgültig. Der Schuletat betrug 1809 144 fl 57 1/2 x. (1873: 444 fl 57 x).
1809 ist übrigens die erste Änderung im Schulgebäude zu verzeichnen: die Schulstube wird verlängert, der Bretterverschlag herausgenommen und dem Lehrer eine Wohnkammer eingerichtet:
Grundriß des Schulgebäudes bis 1831:

Es ist auch überliefert, wie damals der Unterricht gehandhabt wurde. Zunächst gab es die Winterschule (Anfang November – Ostern), zu der ab 1878 noch die Sommerschule kam.
1821 betrug der Unterricht in der Winterschule wöchentlich 30 Stunden, und zwar Montag bis Freitag von 8.00 – 11.00 und von 12.00 – 15.00. Sonnabend war schulfrei. In der Sommerschule, die meist von wenig Kindern besucht war, waren es auch 30 Wochenstunden. Wenn schlechtes Wetter war kamen die Defersdorfer und Raitersaicher Kinder
Der Lehrplan:
- 3. (unterste) Klasse: Kenntnis des Zusammensetzens von Buchstaben und Zahlen, Syllabieren, Erlernen der richtigen Wortaussprache und Auswendiglernen kurzer Sinnsprüche.
- 2. Klasse: Lesen, Auswendiglernen, Einführung in das Schreiben, Singen, Kopfrechnen, Nachdenken über die 10 Gebote im Katechismus.
- 1. Klasse: Religiöse Pflichtenlehre, Ortho- und Kalliographie, Naturlehre (Pflanzen- und Tierkunde), vaterländische Geschichte, Erdbeschreibung, Singen, Lesen mit Ausdruck und Wohllaut.
Die Lehrmittel:
- 3. Klasse: Lehrbuch: Anfangsunterricht in den bay. VS (Lehrer), Lesefibel von Dr. Stephani, Die Sprüche Salomons
- 2. Klasse: dazu Lutherischer Katechismus mit ausgewählten Liederversen und kurzer biblischer Geschichte
- 1. Klasse: Lesebuch von Paulus Manert (für den Lehrer) Sailers Methodenbuch Vorschriftenbuch u. a. Bücher
Am Sonntagnachmittag hatte der Lehrer den Kindergottesdienst abzuhalten und dem schloß sich der Sonntagsunterricht an.
Gegenstand war Lesen, Schreiben, Rechnen und die Wiederholung der „Religiösen Wahrheiten“.
Es wurde damals auch mit der Handarbeit der Mädchen begonnen, was „Weibliche Industrieausbildung“ hieß.
Jedes Jahr am 15.9. war in der Kirche Klassenprüfung: (entnommen aus dem Prüfungsprotokoll der Schulinspektion aus Zirndorf 1821 – 59 Schüler)
- Vorrede des Lehrers
- Lesen (Kinder aller Klassen) von Abschnitten aus der Bibel oder dem Lesebuch. Beantwortung von diesbezüglichen Fragen
- Vorführstunde des Lehrern (1. Gebot und Auslegung)
- Übungen in der deutschen Sprache (Sentenzen)
- Buchstabieren der Kinder aus der 3. Kl.
- Kopfrechnen
Am Schluß Einsichtnahme in das Schriftwesen der Schule durch die anwesenden Eltern.
StA Nbg. Rep. 212/7 II Nr. 349
Da zu dieser Zeit schon die Schulpflicht bestand, sind 1810 von Lehrer Trapp die Schulversäumnisse im Schulbuch vermerkt: So fehlte im Februar 1810 der Bäckerssohn Leonhard Lösel 12 mal. Als Entschuldigung wurde angegeben, er habe Brötchen austragen müssen. Gg. Friedrich Bloß und Friedrich Bierlein (13 Jahre) fehlten wegen dringender Hausgeschäfte 6 bzw. 2 mal und der Taglöhnersohn Martin Gollischan war 5 Tage lang krank. Infolge der schlechten Witterung blieben die auswärtigen Kinder zuhause.
Zum Schluß dieses Abschnittes möchte ich noch ein Abschlußzeugnis von 1835 in seinem Wortlaut wiedergeben:
Carl Heinr. Peipp, geboren am 13. Merz 1821 zu Buchschwabach hat die Werktagsschule zu Buchschwabach von dem 6. bis 14. Jahre besucht und bei der Entlassung folgende Noten verdient:
- Geistesgaben: viele
- Fleiß: großer
- sittl. Betragen: lobenswert
- Schulbesuch: fleißig
- Fortgang in Religion, Lesen: guter
- Schönschreib: guter
- Rechtschreiben: hinlänglicher
- Rechnen, Singen: hinlänglicher
- Gemeinnützige Kenntn.: hinlänglicher
Buchschwabach, den 9. Okt. 1835
Lokal-Schul-Inspektor Dr. Dambacher
Lehrer Trapp (1)
Taxe: 12 x, 3 x Gebühr
Auf das Drängen Trapps hin entschloß sich die Gemeinde 1831 ein neues Stockwerk auf das alte Schulhaus aufzubauen. Die neue, hellere Schulstube lag nun genau über der alten. Der alte Schulsaal wurde jetzt unterteilt und bildete die Wohnstube und eine Stubenkammer für den Lehrer.
1834 bekam Trapp Streit mit den Bauern Michael Schwab, der seine Kinder daraufhin nach Roßtal schicken wollte. Nachdem die Angelegenheit für den Lehrer unbefriedigend geendet hatte, unternahm dieser ein Jahr darauf einen Selbstmordversuch. Man fand ihn mit aufgeschnittenen Pulsadern bewußtlos auf dem Boden des Kirchhofs liegend vor. Nach seiner Gesundung war Trapp für den Rest seines
Pf.A. Roßtal Nr. 404 (Kirchenverw. B. 1806.1859)
Lebens ein verbitterter, unverträglicher Mann. Da er wegen seiner gelähmten Hand den Schuldienst nicht mehr richtig versehen konnte, setzte man Hilfslehrer ein, unter anderem auch seinen Sohn. Aber alle verließen Buchschwabach bald wieder. Als Sixtus Trapp 1862 im Alter von 79 Jahren starb, war durch den häufigen Lehrerwechsel (9) das Leistungsniveau der Schüler stark abgesunken. Neuer Lehrer wurde Konrad Gebhard aus Haundorf, unter 18 Bewerbern der Hilfsbedürftigste (1862–1873 – Umzug nach Attenreuth).
Nach der unehrenhaften Entfernung des Schulverwesers Kappel trat 1875 der 37-jährige Joh. Beck die Nacnfolge Gebhards an. Sein Nachfolger war 1884 Paul Geyer aus Dornheim.
Währenddessen war im Laufe der Jahrzehnte die Durchschnittsschülerzahl von 50 auf 85 angewachsen. Der Schulsaal wurde wiederum zu klein. Um diesem Mißstand abzuhelfen, wollten die Buchschwabacher 1887 zunächst die Defersdorfer aus dem Schulverband ausgliedern. Der Plan soheiterte aber an dem Widerstand der Betroffenen (längerer Schulweg). Also mußte der Schulsaal zum 2. Male vergrößert werden. Nach dem Plan des Bauinspektors Baierlein wurde jetzt der Schulraum wegen des besseren Lichteinfalls nach Süden verlegt.

Die Baukosten beliefen sie auf insgesamt 4450,—
Ganze nützte aber nicht viel. Bereits 1904 sah man sich wieder vor dasselbe Problem gestellt (Schülerdurchschnitt inzwischen 95), und noch einmal sollte Defersdorf nach Großweismannsdorf ausgegliedert werden. Nach der erneuten Ablehnung des Antrags konnten die Buchschwabacher nicht umhin, ein neues Schulhaus zu bauen. Als Bauplatz wurde ein etwas über dem Dorf gelegener Wiesenhang (Plan Nr. 18 1/6) gewählt, der sich in Besitz des Gütlers Bierlein (Nr. 14/15) befand. Obwohl der Keuperboden nicht gerade ideal war, man fand in 1.50 m Tiefe einen Wasserlauf vor, wurde am 21.2.1907 der Grundstein gelegt.
Der Bau verschlang eine Summe von 24000.— M. Davon übernahm der Staat 7000.— M, die Gemeinde Buchschwabach durch Umlagenerhöhung 13360.— M und Großweismannsdorf als Muttergemeinde Defersdorf 3640.— M. Gleichzeitig wurde eine Waschküche und eine Holzlege für den Lehrer und die Bedürfnisanstalt errichtet.
Die Lehrer der „oberen“ Schule haben bis 1920 oft gewechselt.
- 1914 Karl Hoffmann
- 1915 Wilh. Seibenzeder (zum Reichsheer)
- 1915 Fritz Pühlhorn (im selben Jahr verstorben)
- bis 1920 Friedrich Eder als Verweser
- 1920–1925 Friedrich Boß
- 1925–1946 Hans Ammon aus Roßtal.

In der alten Schule hatte 1905 der Bezirksoberlehrer und spätere Schulrat Wilh. Hammerbacher den Schuldienst von Joh. Kern (1895–1905) übernommen. Da Hammerbacher aber wegen seiner Amtsgeschäfte oft abwesend war vertraten ihn zeitweilig Hilfslehrer. So z. B. Ernst Kunze und Gg. Rey 1920, Friedrich Schlee, Konrad Eyselein und Friedrich Ruthe 1921.
Als 1920 das neue Schulgesetz herauskam, wonach Gemeinden unter 2500 Einwohner dem Lehrer eine Dienstwohnung stellen mußten, war in Buchschwabach die Stiftung verpflichtet, das alte Schulgebäude der Gemeinde zu überlassen.
In Anwesenheit von Landeskirchenamtmann Dr. Rohneder wurde am 1.1.1920 zwischen dem verstärkten Gemeinderat (Bürgermeister Kleemann) und der Stiftung folgender Vergleich geschlossen:
StA Nbg. LA Fürth Nr. 345/621
- Die Kirchenstiftung vermietet an die Gemeinde Buchschwabach und Großweismannsdorf Anwesen Nr. 16 (Schulsaal und Lehrerwohnung, Gärtchen, Waschhaus und Stallraum)
- Die Miete beträgt jährlich 600.— M
- Unentgeltliche Benutzung des Schulsaals für kirchliche Zwecke
- Die Gemeinde ist zur Instandhaltung verpflichtet
- Die Stiftung hat Besichtigungsrecht
- Nur Verwendung für Schulzwecke
- Anerkenntnis der gemeindlichen Baulast
Unterzeichner:
Gemeinderat: Kleemann (B), Grillenberger, Friedlein, Galsterer, Vogelhuber, Gastner, Bloß, Hammerbacher (L)
Stiftungsverw.: Pf. Sauer, Gastner, Galsterer, Spanner.
1925 stellte die Gemeinde Buchschwabach den Antrag, Clarsbach, das bisher zum Schulsprengel Roßtal gehörte, nach Buchschwabach umzuschulen. Die Schulumlage von 400.— M an Roßtal könnte von der Gemeinde nicht mehr getragen werden. Nach verschiedenen Mißhelligkeiten wurde das Gesuch schließlich im Juli 1927 genehmigt.
Nach 1945 hatte Buchschwabach außer den beiden Dorfschulen noch eine „Lagerschule“. Zwischen den Orten Raitersaich und Buchschwabach befand sich nämlich bis 1960 ein Barackenlager für Heimatvertriebene (seit 1938–1945 Wehrmachtslager – Militärflughafen). In die Lagerschule gingen auch zeitweilig die Raitersaicher und die Clarsbacher Kinder.
Heute ist die Buchschwabacher Ortsschule 2-klassig.
Jahrgang 1–4 im alten Schulhaus (OLin Maria Neff seit 1961)
Jahrgang 5–8 im „oberen Schulhaus“ (OL Paul Worsch seit 1958)
In Raitersaich existiert seit 1960 eine 2-klassige Volksschule (OL List)
5. Das Gesellschaftliche Leben in Buchschwabach
Die Freude der Buchschwabacher an geselligen Zusammenkünften und Kameradschaftsabenden schlug sich in der Gründung von einigen Vereinen nieder, von denen der älteste der Gesangverein ist.
a. Der Gesangverein »Harmonie« Buchschwabach
Im Jahre 1883 schlossen sich 17 Einwohner unter der Leitung des Lehrers Geyer zur Pflege des deutschen Volksliedgutes zusammen. Die wöchentlichen Singproben fanden im Arnspergerschen Gasthaus (Nr. 6) statt. Zuerst wurden die Lieder mit der Violine eingeübt, bis man dann 1897 ein Klavier einschaffte. Fahnenweihe war 1907. Der Verein sah und sieht noch heute seine Aufgabe darin, durch Abhaltung von Sing- und Theaterabenden das Leben in der Gemeinde zu bereichern. Der 1. und 2. Weltkrieg und das NS-Regime konnten den Gesangverein im Gegensatz zu anderen dörflichen Zusammenschlüssen nicht zu Boden zwingen. Er blühte immer wieder auf. Heute zählt er rund 40 Mitglieder.
b. Der Posaunenchor
Als zweiter musischer Verein wurde im März 1914 in Anlehnung an Regelsbach der Posaunenchor gegründet. Dieser widmete sich hauptsächlich der Kirchenmusik und besteht noch heute. 1. Dirigent war Wilh. Hammerbacher, heute ist es der Kirchenmusikdirektor Grosch.
c. Die Sportvereine
Im Gegensatz zu den oben genannten Vereinigungen bestehen die beiden Sportvereine, der Radlerclub und Schützenverein heute nicht mehr. Ihnen setzte der Ausbruch des zweiten Weltkrieges ein Ende. Während der um 1930 gegründete Schützenverein wenig an die Öffentlichkeit trat, führte der Radlerclub jedes Jahr Fuchsschwanzrennen und Tanzveranstaltungen durch.
d. Die freiwillige Feuerwehr
Die anläßlich eines Scheunenbrandes beim Anwesen Nr. 35 1886 aufgestellte Feuerwehr gehört zu den Schutzeinrichtungen des Dorfes. Jedoch pflegt auch diese das gesellige Beisammensein. Rund eineinhalb Jahre vor der Errichtung des neuen Feuerwehrhauses im Oktober 1935 mußte die Feuerwehr zur Bekämpfung eines Großbrandes in der Mühle ausrücken. Dem Brand, der durch Funkenflug am
elektrischen Motor entstanden war, fiel fast das gesamte Anwesen zum Opfer. Nur die Scheune konnte gerettet werden. 1941 war es die Scheune des Bürgermeisters Gastner (Nr. 10/11), die den Flammen zum Opfer fiel.
An weiteren kulturellen Veranstaltungen wäre noch die Kirchweih mit dem alten Brauch der Einholung des „Kärwabaumes“ und das Frühlingsfest zu nennen. Es ist bedauerlich, daß heute diese und andere bäuerlichen alten Traditionen immer mehr in Vergessenheit geraten.
Auch Buchschwabach sollte vom zweiten Weltkrieg nicht verschont bleiben. Am 17. April 1945 rückten die Amerikaner von Ansbach und von Roßtal her vor und schossen, da noch ein paar versprengte SS-Leute Widerstand leisteten, das Dorf teilweise in Brand. Durch das mutige Eingreifen einiger Ortsbewohner konnte Schlimmeres verhütet werden.
Somit hatte wieder eine Epoche in Buchschwabachs Geschichte ihren Abschluß gefunden.
V. Buchschwabach in der Nachkriegszeit
Die Kolonisationsgeschichte Buchschwabachs ist seit 1945 hauptsächlich von dem Bau von Flüchtlingswohnheimen bestimmt. Im Gegensatz zu früher ist das Haus jetzt ein reines Wohnhaus. Die Anwesen Nr. 72–90 haben zu der Landwirtschaft keinerlei Beziehungen mehr. Ihre Bewohner sind keine Handwerker oder Bauern, sondern Arbeiter und Ingenieure, die meist in Nürnberg beschäftigt sind. Aus diesen Gründen bildet meiner Meinung nach die Nachkriegszeit die dritte Epoche in der Baugeschichte Buchschwabachs. Jedoch ist diese heute noch nicht abgeschlossen.
Die Vertriebenen, die zum größten Teil aus Böhmen, Mähren und Ostdeutschland kamen, bezogen zunächst Mietwohnungen bei den Bauern im Ort. Außerdem diente auch das ehemalige Deportierungslager zwischen Buchschwabach und Raitersaich ab 1950 zur Aufnahme des Flüchtlingsstroms. Die Einwohnerzahl der Gemeinde stieg damals sprunghaft an. Dabei blieb es aber nicht lange, denn viele Heimatvertriebene sahen das Barackenlager nur als Durchgangsstation an und verließen es bald wieder. 1960 wurde das Lager aufgelöst. Heute erinnern nur noch die Betonfundamente daran.
Der erste, der nach dem Krieg in Buchschwabach den Grundstein zu seiner zweiten Heimstatt legte, war der Sudetendeutsche Aloys Biegl (Plan Nr. 214/5). 1952, ein Jahr danach war es sein Landsmann Martin Wenig, der die Wohnbaracke Nr. 73 gründete (Plan Nr. 214). So schloß sich eine Hausgründung an die andere, bis dann im Jahr 1964 Hs. Nr. 90 erreicht war.
Bei den Bauernhöfen ist jetzt die Tendenz zu beobachten, den Stall aus dem Wohnhaus herauszunehmen und ihn gesondert aufzubauen. Das Wohnhaus verliert also so nach und nach seine Bedeutung als Mehrzweckgebäude. Die landwirtschaftlichen Betriebe sind bis heute nahezu voll automatisiert.
In den Jahren 1953 bis 1960 wurde in der Gemeinde die Flurbereinigung durchgeführt.
Die größte gemeindliche Tat nach dem Krieg ist aber der Bau der Wasserleitung, die Kanalisation und die Asphaltierung der Gemeindeverbindungswege.
Am 29. Juni 1958 hatte der Gesangverein sein 75. Vereinsjubiläum, das im Gemeindewäldchen am „Göckerlesberg“ würdig gegangen wurde.
Aber auch von Katastrophen blieb Buchschwabach nach dem Krieg nicht verschont. Aus bisher ungeklärter Ursache brach an einem Novemberabend 1955 nach dem Dreschen in der Scheune des Landwirts Arnsperger (Nr. 6) ein Feuer aus, das außer der Ernte und der Dreschmaschine auch noch die Scheune des benachbarten Gutes (Nr. 5) vernichtete.
Es war dies der dritte Großbrand seit Bestehen der Feuerwehr.
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Der Wasserturm (erbaut 1964) auf dem Kirchberg, von Süden aus aufgenommen. |
E. Zusammenfassung
Ich habe in der vorausgegangenen Abhandlung versucht, ein Bild von Buchschwabach und seinen Anwesen im Wechsel der Jahrhunderte zu geben, soweit mir das aufgefundene Material dies ermöglichte.
Nach einer einführenden Beschreibung der geographischen Lage des Ortes begann ich mit der ersten Erwähnung von Buchschwabach um 800 in einer Urkunde von St. Emmeram und der Deutung des Ortsnamens.
Im nächsten Abschnitt beschäftigte ich mich mit der Geschichte unseres Rangaus und versuchte daraus das vermutliche Schicksal Buchschwabachs abzuleiten:
In einer Beschreibung des Großzehents im Bergschen Reichslehenbuch wurde die Existenz des Ortes 1396 eindeutig nachgewiesen.
Der nächste Abschnitt handelte über die grundherrlichen Verhältnisse in Buchschwabach bis zur Reformation: Es wurden die Lehensherrschaft St. Stephan zu Bamberg, die einzelnen Lehensträger Ortlieb, Gralant, Hanig, dann Schürstab und schließlich die Geschlechter der Eyb und Ölhafen vorgestellt. Zusammen mit den ersten namentlichen Erwähnungen von Bauern in Buchschwabach, der vermutlichen Entstehungszeit und der Zerstörung der Kirche 1449 rundete die Beschreibung des domprobsteilichen Lehenswesen das Kapitel ab.
Mit der Einführung der evangelischen Lehre in Franken begann meine eigentliche Häusergeschichte. Ich befaßte mich mit dem gemeindlichen Leben (Hauptmannschaften, Gemeindeordnung von 1573) und der allmählichen Differenzierung des Ortskerns in seine einzelnen Gehöfte mit ihren Besonderheiten. Neben den gemeindlichen Gebäuden, dem Hirten-, dem Schäferhaus und der Schmiede fand die 1679 gegründete Schule besondere Berücksichtigung. Auch die Einnahmen- und Ausgabenrechnungen sowie die besitzrechtlichen Verhältnisse der Buchschwabacher Kirchenstiftung wurden in Zusammenhang mit Reparaturen an der Kirche erwähnt.
Der nächste Abschnitt behandelte die Epoche des Baues von Aussiedlerhöfen und Handwerkergütern in Buchschwabach (1812–1945). Ich ging dabei auf die Gründe des Ausbaues ein und beschrieb die Veränderungen auf den älteren Anwesen. Einen größeren Raum nahm auch die Schilderung der Schulverhältnisse (Lehrplan der Landschule von 1821,
Im letzten Teil meiner Häusergeschichte beschrieb ich die Errichtung von Flüchtlingswohnheimen in der Zeit nach dem 2. Weltkieg. Ein kurzer Bericht über die dörflichen Geschehnisse der letzten zwei Jahrzehnte schloß meine Arbeit ab.
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Buchschwabach um 1920, von der neuen Schule aufgenommen |
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Dorfwappen |
F. Nachwort
Das Zusammentragen der Fakten, die mir diese Arbeit ermöglichten, war für mich mit vielerlei Mühe verbunden. Ende Oktober 1965 begann ich mit meinen Nachforschungen und sie endigten im April 1966.
Anfangs ist das Lesen der Archivalien sehr zeitraubend, aber wenn man dann einige Übung hat, wird der Blick für das Wesentliche geschärft und die große Menge von alter Korrespondenz kann dann schneller bewältigt werden. Nicht jede Archivalie, die dem Namen nach auf den Gegenstand der Forschung hinweisen könnte, besitzt neue Informationen, man muß aber dieses Risiko in Kauf nehmen.
Als ich von den Buchschwabacher Bauern mündliche Erkundigungen einzog, mußte ich damit rechnen, daß das mündlich Überlieferte viele Unwahrheiten in sich barg. Selbst in der Geschichte ihrer eigenen Anwesen herrschten bei den Besitzern oft Unklarheiten, jedoch der fast überall aufgefundene Hauskataster half aus dieser Verlegenheit.
Es war für mich sehr interessant, so nach und nach vielerlei Episoden aus der Geschichte Buchschwabachs herauszufinden, die, jede für sich, etwas ganz neues darstellten. Hieraus erwuchs die Lust an weiterer Arbeit,wenn ich manchmal vor dem „Berg“ an Material kapitulieren wollte.
Dies alles hat in mir den Namen Buchschwabach zum lebendigen Begriff werden lassen, und meine Arbeit soll dazu beitragen, vor allem der Buchschwabacher Dorfjugend eine festere Bindung zu ihrem Heimatort zu vermitteln.
Bei dem Studium der Archivalien habe ich auch größere Mengen Akten über die Kirchenstiftung Buchschwabach und Roßtal in Händen gehabt. Dabei hatte ich den Eindruck, daß über die Geschichte und das Rechnungswesen der Heiligenstiftungen z. B. im Landkreis Fürth so viel Material da ist, um genügend Stoff zu einer diesbezüglichen Zulassungsarbeit zu geben.
Hierbei wären das Landeskirchliche Archiv Nürnberg und die einzelnen Pfarreiarchive besonders zu nennen.
G. Anhang
Anwesen Nr.12/13 (Plan Nr. 19) Halbhof, ehemaliges Altsitzgut aus Hof Nr. 11. Gründung vor 1500
a. heutige Beschreibung:- zweistöckiges Wohnhaus, Scheune mit Stallung, 3 Schuppen, 2 Maschinenhallen, Holzschuppen, Keller, Garten
- seit 1959 Bierlein Georg
- 1926 – 1959 Bierlein Joh.
- 1879 – 1926 Bierlein Joh. Michael
- 1844 – 1879 Bierlein Joh. Georg
- 1825 – 1844 Kreutzer Jacob
- 1777 – 1825 Kreutzer Joh. Georg
- 1745 – 1777 Kreutzer Joh.
- 1732 – 1745 Stengel Hanns (muß Hof aufgeben, stirbt 1765 als Tgl.)
- 1706 – 1732 Hummel Wolf (wird vom Grundherrn vertrieben)
- 1668 – 1706 Hummel Georg
- – 1668 Hummel Conntz
- 1639 Schwab Wolf
- 1611 – 1627 Marx Melchior
- – 1611 Gosolt Hannß
- 1571 – 1599 Rechenberger Conntz
- 1514 – 1552 Nußner Hannß (Bauer auf Nr. 11) (Pächter 1548 Mayr Conntz, 1539 H. Nußner der Elter)
c. ehemalige Grundherrn: Schürstab/Ölhafen
d. Abgaben:
- 1832: Hg. 17 fl 56 x 5 h; kgl. RA 7 fl 7 x 4 h; Schl.Stiftg. 15 fl 30 x
- 1808: Hg. 58 x; Blutzehent 9 x; Lämmerzehent 20 x; Hdl. 10 fl
- Ggt. 1 S Korn; Feldzehent 1 fl 54 x
- 1651: Ggt. 1 S Korn; Hg. 2 Pfd. 17 Pfg., 1 Fh.
- 1611: Ggt. 1 S Korn; Hg. 2 Pfd. 17 Pf., 1 Fh.
e. Ländereien:
- 1832: 39,36 Tgw. Acker; 3,43 Tgw. Wiese; 20,78 Tgw. Wald
- 1808: 24 7/8 Mo. Acker; 2 Tgw. Wiese; 9 Tgw. Wald
- 1731: 19 1/4 Mo. Acker; 3 Tgw. Wiese; 15 1/4 Mo. Wald
f. Baulichkeiten:
- 1952: Scheunenumbau
- 1934: Aufstockung Wohnhaus
- 1910: Vergrößerung des Stadels
- 1893: Bau Wagenschuppen
- 1892: Abbruch Nebenhaus Nr. 13 (1807 Mieter M. Steiner - Schuster)
- 1808: Wohnhaus Nr. 12, Nebenhaus Nr. 13, Kellerhaus, Scheune mit Schupfe, Backofen, Garten, Peuntwiese.
- 1736: Wohn- und Nebenhaus, Stadel, Backofen, Schweinestall, Brunnen.