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Trauung in städtischer Tracht des späten 16. Jahrhunderts

Trauung in städtischer Tracht des späten 16. Jahrhunderts;
der evangelische Pfarrer trägt noch das weiße Chorhemd über dem Talar

(aus dem Konfessionsbild in der St.-Laurentius-Kirche Roßtal)

Michael Steinheimer

Die Preußen in der Markgrafschaft Ansbach während des Siebenjährigen Krieges 1757

Die Schrecken eines Krieges haben sich wohl zu allen Zeiten in den wenigsten Fällen geographisch auf das Streitobjekt allein lokalisieren lassen. Verträge, Abmachungen und Bündnisse zogen meist auch nicht Betroffene in die Auseinandersetzungen und führten so zwangsweise zu einer Ausweitung der Konflikte. So geschah es auch in der Markgrafschaft Ansbach im Streit zwischen der Kaiserin Maria Theresia und des Königs von Preußen, Friedrich II. um den Besitz von Schlesien.

Im Sommer 1757 durchzog ein preußisches Kontingent unter dem Kommando des vorher in sächsischen Diensten stehenden Oberstleutnant von Meyer brandschatzend durch die fränkischen Lande.

Der Grund für diese Aktion war das gespannte politische Verhältnis, das zwischen den Reichsfürsten und dem preußischen König, Friedrich II. bestand.

a) Die außenpolitische Situation der Markgrafschaft Ansbach bis zum Frühsommer 1757

Seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges existierten im deutschen Sprachraum über 300 souveräne Einzelstaaten, die nur lose durch das Band des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, an dessen Spitze zu jener Zeit die Habsburgerin Maria Theresia stand, verbunden waren. Die politische Zersplitterung (Partikularismus) verhinderte das Wachsen eines kraftvollen Reichsgefüges. Divergierende Interessen der Fürsten machten ein Funktionieren der Reichsinstitutionen unmöglich. Neben der Großmacht Österreich und Preußen, das sich unter der herausragenden Persönlichkeit Friedrich II., auf dem Weg zu einer solchen befand, existierten zahlreich Klein- und Mittelstaaten, wie die Markgrafschaft Ansbach.

Die Lage der Markgrafschaft Ansbach läßt sich treffend als die eines Kleinstaates im Spannungsfeld des Dualismus zwischen Preußen und Österreich charakterisieren. Seit Ende des 1. Schlesischen Krieges 1745, der Österreich den Verlust Schlesiens und eine Erschütterung seiner Stellung im Gefüge des Reiches brachte, war Preußen als eine neue Großmacht innerhalb des Reiches emporgestiegen. Die politische Konstellation war durch das Schlesien der österreichisch n Dominanz labil und anfällig für Spannungen geworden. Mit dem Verlust Schlesiens war zugleich neuer politischer Zündstoff entstanden, der sich im Jahre 1756 erneut entlud. Preußen sah sich einer ihm feindlich gesonnenen Koalition aus Österreich, Frankreich und Rußland bestehend umgeben. In einem Präventivschlag gegen das vermeintlich auf österreichischer Seite stehende Sachsen eröffnete Friedrich II. die Feindseligkeiten. Die sächsische Armee wurde bei Pirna zur Kapitulation gezwungen und in das preußische Heer integriert.

Auf dem „Immerwährenden Reichstag“ zu Regensburg stimmten im Januar 1757 die Mehrzahl der Reichsfürsten, unter ihnen auch der Markgraf von Ansbach, Carl Wilhelm Friedrich den Vorschlägen Österreichs zu, Preußen den Krieg zu erklären sowie die Einleitung der Reichsacht gegen den Preußenkönig vorzunehmen. Die Gründe für dieses Verhalten des Markgrafen waren teils privater, teils staatspolitischer Natur. Markgraf Carl Wilhelm Friedrich sah sich als „... ein souveräner Reichsfürst, der in der gegenwärtigen Sache seinem patriotischen Gefühl Ausdruck gegeben habe, indem er dem Reichsoberhaupt den schuldigen Respekt erweist.“ (Schuhmann, Günther: Die Markgrafen von Brandenburg Ansbach, Seite 214) Sein Pflichtgefühl gegenüber Kaiserin und Reich, das noch durch die antipreußische Haltung seines einflußreichsten Beraters, Christoph Ludwig von Seckendorff, der zuvor in österreichischen Diensten gestanden hatte, gestärkt wurde sowie die Aussicht auf die Markgrafschaft Brandenburg-Bayreuth bestärkten ihn in seiner Haltung. Privat kamen hinzu die Schwierigkeiten mit seiner Gemahlin Friederike Louise, einer Schwester Friedrich II., die natürlich Sympathien für ihren Bruder hegte und über deren Eheverhältnisse der Preußenkönig in einem Briefe berichtete, daß sie beide sich wie Feuer haßten.

Carl Wilhelm Friedrich stand somit auf der österreichischen Seite, im Gegensatz zu dem Markgrafen von Bayreuth.

Mit Beginn des Frühjahrs 1757 kam die preußische Offensive in Böhmen in Gang. Nach der schweren Niederlage der Österreicher bei Prag, wurden viele Klein- und Mittelstaaten in ihrer Haltung gegenüber Österreich schwankend. Kurfürst Max Josef III. von Bayern zeigte Tendenzen, sich neutral zu erklären. Auch in der Markgrafschaft Ansbach, deren überwiegender Bevölkerungsteil mehr Sympathien für die protestantischen Preußen zeigte, kamen entsprechende Überlegungen auf. Die ersten diplomatischen Schritte wurden eingeleitet vom englischen Gesandten William Burish, der am bayerischen Hof eintraf. Nach Schreiber (Geschichte Bayerns, Band II) gelang es Burish, Kontakte zwischen dem Kurfürsten von Bayern und dem preußischen Gesandten von Plotho, am Reichstag zu Regensburg zu knüpfen. Die Pläne sahen vor, daß Friedrich II. ein Streifkorps in die Oberpfalz entsenden solle, um dem bayerischen Kurfürsten einen Vorwand zu geben, sich neutral erklären zu können verbunden mit der weiteren Absicht, daß der Fränkische Reichskreis1) dann mit einer Neutralitätserklärung folgen würde.

Die Situation zwischen dem Hof in Ansbach und dem Preußenkönig verschärfte sich jedoch immer mehr, so daß Friedrich II. beschloß, gegen seinen Schwager eine militärische Strafaktion folgen zu lassen. Friedrich spaltete von seinem Heer in Böhmen ein Kontingent von etwa 1500 Mann unter dem Kommando des, wie schon erwähnt, ehemals in sächsischen Diensten stehenden Oberstleutnants von Meyer ab. Ziel dieses Unternehmens sollte sein, den Aufbau des Reichsheeres in Franken und in der Oberpfalz zu stören sowie den abtrünnigen Markgrafen von Ansbach mit Waffengewalt zur Neutralität zu bewegen.

b) Die Truppe des Oberstleutnants von Meyer

Um den Mangel an leichter Infanterie zu Beginn des Krieges zu beheben, begann die preußische Armee im August 1756 mit der Aufstellung von sogenannten Freibataillonen. Zunächst wurden vier Bataillone rekrutiert. Die Kommandeure dieser Einheiten, unter ihnen auch Oberstleutnant von Meyer, in den Quellen wird der Name auch mit Mayr angegeben, waren als Abenteuerer und waghalsige Draufgänger bekannt. So gehörte auch der ab 1778 als Ausbilder der amerikanischen Armee unter Washington tätige Friedrich von Steuben als Leutnant dem Freibataillon von Meyer an.

Die Disziplin dieser Einheiten ließ, im Gegensatz zur regulären preußischen Armee, stark zu wünschen übrig und nach Übereinstimmung aller Quellen bildeten den Kern dieser Truppen Abenteuerer, Asoziale und kriminelle Elemente. Lessing hat in seiner „Minna von Barnhelm“ einen Typ dieser Soldaten in der Person des abgedankten Kapitäns Riccaut treffend dargestellt.

So ist es auch nicht verwunderlich, daß der militärische Wert dieser Einheiten, die oft geschlossen die Fronten wechselten, gering war. Die Zivilbevölkerung hatte allerdings besonders unter diesen „Truppen“ zu leiden, da es nicht selten zu Ausschreitungen und Plünderungen kam.

Der Verband unter dem Kommando des Oberstleutnants von Meyer bestand aus dem in den preußischen Regimentslisten aufgeführten Freibataillon Nr. 2 sowie einem weiteren Infanteriebataillon. Die Stärke der Einheit betrug etwa 800 Soldaten, hinzu kamen noch 200 Husaren, außerdem führte Meyer noch fünf leichte Feldgeschütze mit sich. Zusammen mit den Begleitmannschaften umfaßte die Schar etwa 1500 Soldaten. (Hopf bezeichnet diese Truppe als „Meyer'sche Preußische Frey-Partie“ und charakterisiert sie als einen „Partisanenhaufen“ (H. Hopf, Strullendorf 1977, S. 200). Es wurde keine Kriegskasse mitgeführt, sondern der Streifzug sollte durch Kontributionen, die Meyer den böhmischen, oberpfälzischen und fränkischen Orten auferlegte, finanziert werden. Da auch keinerlei logistische Strukturen vorhanden waren, wurden Lebensmittel und Ausrüstungsgegenstände aus dem Durchmarschgebiet gewaltsam requiriert. Friedrich II. beabsichtigte mit diesem Streifzug, die katholischen wie auch evangelischen Fürsten, die auf der Seite Maria Theresias standen, gründlich einzuschüchtern und zur Neutralität zu bewegen.

c) Meyers Einfall in Franken

Ende April 1757 brach Meyer mit seinen Truppen aus Böhmen kommend in Richtung Oberpfalz und Franken auf. Zunächst wurde die Oberpfalz mit Brandschatzungen bedroht, namentlich die Städte Vohenstrauß, Eslarn, Nabburg und Hirschau. Hauptleidtragender dieser Strafaktion war die Bevölkerung auf dem flachen Land. Am 17. Mai erreichten Berichte der Oberämter Burgthann und Schönberg die markgräfliche Regierung in Ansbach, daß preußische Truppen sich auf Nürnberg zu bewegten. Die Regierung in Ansbach wies in einem Antwortschreiben die Ämter an, sich abwartend zu verhalten. Wörtlich heißt es: „Da der größeren Gewalt nicht zu widerstehen, müßte man abwarten was diese Truppen verlangten.“ (Jahresbericht des Hist. Vereins von Mittelfranken, 1902, S. 33). Die markgräfliche Regierung solle weiterhin über alle Vorgänge laufend unterrichtet werden. Die Oberämter Burgthann, Schwabach und Gunzenhausen erhielten darüberhinaus noch Anweisung, mögliche Anforderungen der Preußen bezüglich Nahrung und Proviant nur zögernd zu erfüllen sowie darüber genau an den Hof Bericht zu erstatten. Am 22. Mai überschritten die Preußen die Grenzen der freien Reichsstadt Nürnberg, die, da sie nur dem Reichsoberhaupt unterstellt war, ebenfalls auf Seiten der Gegner Friedrichs II. sich befand. Meyer verlangte von der Stadt Nürnberg eine Neutralitätserklärung. Eine Erklärung in diesem Sinne hätte nur der Fränkische Reichskreis abgeben können. Außerdem sollten die Nürnberger ihre Truppen von den Kreiskontingenten zurückziehen. Um den Magistrat unter Druck zu setzen, zog Meyer mit seinen Truppen von Hersbruck vor die Tore der Noris, die der Magistrat vorsorglich schließen ließ. Meyer begann, da die Verhandlungen sich in die Länge zogen, die Umgebung der Reichsstadt zu verwüsten, und von Nürnberger Untertanen Kontributionen zu verlangen. Die Truppen des Fränkischen Reichskreises entsandten einen Oberstleutnant von Reizenstein, der von Meyer auffordern sollte, mit seinen Truppen sofort alle fränkischen Ortschaften zu verlassen „widrigenfalls man von Kraißes wegen die zu den Reichsgesetzen gebotene Hülfe und Rettungsmittel anwenden würde, als wozu man die Veranstaltung bereits getroffen.“ (Jahresbericht des Hist. Vereins Mittelfranken, 1902, S. 35). Von Meyer ließ den Unterhändler einfach verhaften und auf der Plassenburg festsetzen, bis die Antwort des Preußenkönigs eintraf, was weiter mit ihm geschehen solle. Die Ohnmacht gegen die Eindringlinge könnte nicht besser demonstriert werden.

Am Hofe in Ansbach ergriff man Vorsorgemaßnahmen, da man sich den preußischen Truppen nicht gewachsen glaubte. Das Archiv und das Münzkabinett wurden nach Uffenheim und von dort weiter nach Markt Steft am Main evakuiert. Der Markgraf hielt sich ebenfalls zunächst in Uffenheim auf, wohin sich auch die markgräfliche Regierung zurückgezogen hatte. Von dort begab sich Carl Wilhelm Friedrich, wie es offiziell hieß, zu einer „Auslandsreise“ nach Würzburg. Ein Teil der markgräflichen Regierung blieb in Uffenheim zurück. Dort erreichte sie Berichte, wonach Meyer auch von ansbachischen Untertanen in Mögeldorf Kontributionen verlangt habe. Der Vorfall in Mögeldorf ereignete sich am 27. Mai. Am 30. Mai besetzten Meyers Scharen Fürth und verlangten von den Bewohnern 1800 Pfund Brot, 931 Pfund Fleisch, 20 Eimer3) Bier sowie 20 Simra Hafer. Ferner hatten die Fürther dem Wachtmeister 10 und dem Hauptmann 25 Gulden Douceur3) zahlen müssen.

Am 2. Juni drangen preußische Truppen in das Oberamt Schwabach ein, und stießen von dort in Richtung Roßtal und Cadolzburg vor. Am 4. Juni besetzten sie Roßtal. Die Roßtaler mußten an Meyer 400 Gulden Kontribution zahlen, den endgültigen Schaden, der den Roßtalern durch die Preußen zugefügt wurde, belief sich auf 506 Gulden 32 Kreuzer. Die Roßtaler berichteten an den markgräflichen Hof, daß – so Meyer – der König von Preußen nichts von den Untertanen verlange und wenn der Markgraf Neutralität einhielte alles ersetzt werden und die herrschaftlichen Kassen alle Forderungen befriedigen würden.

Auch die Biberstädter blieben nicht ungerupft. Laut Bericht des Oberamtes Cadolzburg mußten die Zirndorfer an Meyer 2 fette Ochsen, 10 Simra Hafer, 1 Fuhre Heu und ein Fuder Bier nach Burgfarrnbach liefern. Auch die heute im nördlichen Landkreis gelegenen Gemeinden Langenzenn und Wilhermsdorf hatten unter der Fuchtel Meyers zu leiden. Beide Orte mußten Einquartierungen der Preußen hinnehmen, die im Falle Wilhermsdorf das Schloß in Beschlag nahmen. Der Schaden, der beiden Gemeinden entstand, war beträchtlich.

Am 8. Juni nisteten sich preußische Abteilungen in Ammerndorf ein. Auch dieser Gemeinde wurden erhebliche Belastungen auferlegt, hatte sie doch den Truppen 4 Simra Hafer, 2 1/2 Carolin4), 20 Portionen Brot, 2 Faß Bier, 200 Bund Heu, dann weitere 300 Pfund Brot, einen fetten Ochsen, 17 Gulden und ein „Mittagsmahl“ zu liefern. Nur einen Tag später wurden die Fürther zum zweiten Mal von Meyers Freibataillon heimgesucht. Die Fürther hatten den Truppen 235 Carolins zu geben, ferner wurden jüdischen Mitbürgern von Meyers Scharen zwei goldene Uhren, zwei goldene Ringe und zwei kostbare Tabatieren geraubt. Die Preußen nahmen außerdem einen ansbachischen Serganten, einen Korporal und sieben einfache Soldaten gefangen. Die Soldaten wurden als Gefangene mitgeführt und nach ihrer Entlassung auf dem Rückweg in der Bamberger Gegend wegen der Ähnlichkeit der Uniformen für preußische Deserteure gehalten und, wie es im Bericht des Geheimen Archiv-Rates Gottfried Stieber heißt: „... ganz unmenschlich trakiert“, so daß der Markgraf beim Fürstbischof in Bamberg mit einem Schreiben vorstellig wurde. (Jahresbericht des Hist. Vereins von Mittelfranken, 1902, S. 39).

Zunächst war man gegenüber den Eindringlingen machtlos und recht zögernd versammelten sich würzburgische Truppen im oberen Zenntal. Diese gehörten dem fränkischen Kreiskontingent an. Die Würzburger begannen den Vormarsch in Richtung Vach, in der Absicht, Meyer, der inzwischen den ansbachischen Raum zu räumen anfing, den Weg über die Regnitz zu versperren. Meyer erreichte jedoch vor den würzburgischen Kontingenten die Ortschaft Vach und befahl den dortigen Bauern, sie sollen die über die Regnitz führende Brücke zerstören. Die Preußen verschanzten sich in Vach. Als die Kreiskontingente eintrafen, kam es zu einem eineinhalbstündigen Gefecht, bei dem die Würzburger 6 Gefallene, unter ihnen auch ein Leutnant sowie einen Verwundeten zu beklagen hatten. Die Verluste der Preußen waren indessen höher. Sie verloren neben mehreren Verwundeten 12 gefallene Soldaten. Nachdem es den Kreistruppen gelungen war, die Ortschaft Vach einzunehmen, mußten sie feststellen, daß der Feind sich bereits in Richtung Erlangen zurückgezogen hatte.

Nach dem Gefecht wandte sich Meyer mit seinen Truppen dem Hochstift Bamberg zu, das das gleiche Schicksal wie die Markgrafschaft Ansbach erlitt.

Die Lage in der Markgrafschaft normalisierte sich im Sommer 1757 relativ rasch. Bereits Ende Juni kehrte der Markgraf von seinem Aufenthalt in Würzburg zurück. Carl Wilhelm Friedrich war jedoch gesundheitlich angeschlagen. Die aufregenden Ereignisse hatten seinen Zustand verschlechtern lassen, so daß er wenige Wochen später, am 3. August 1757 in Gunzenhausen verstarb. Mit dem Abzug Meyers war jedoch die Gefahr für das Frankenland nicht gebannt. In den Jahren 1758, 1759 und 1762 drangen erneut preußische Truppen in das fränkische Gebiet ein, die unter dem Kommando von Belling und von Kleist standen. Die Markgrafschaft Ansbach war jedoch von diesem Streifzügen, die sich mehr auf das Gebiet Nürnbergs, das des Hochstifts Bambergs und der Oberpfalz erstreckten, nicht mehr betroffen.

Das Freibataillon Meyers, das Unheil über Franken brachte, ging indessen 1760 bei Landeshut in Schlesien unter. Die Einheit wurde von russischen Truppen geschlagen und gefangengenommen.

Anhang:

1Fränkischer Reichskreis: Dieser wurde im Rahmen von Reformen des 16. Jahrhunderts zur Vereinheitlichung des Reiches gebilligt. Er umfaßte etwa das ursprüngliche Stammesherzogtum Franken. Führend innerhalb des Reichskreises, der zugleich auch Kreiskontingente unter der Führung eines Kreisobersten zur Bildung eines Reichsheeres zu stellen hatte, war der Bischof von Bamberg und die brandenburgischen Linien in Ansbach und Kulmbach-Bayreuth. Neben diesen gehörten dem Reichskreis noch die Bistümer Würzburg und Eichstätt, der Deutsche Orden sowie die Reichsgrafschaft Henneberg, Weimar, Meiningen, Coburg, Gotha, Hildburghausen, Besitzungen von Hessen-Kassel, Schwarzenberg, Hohenlohe-Waldenburg, Hohenlohe-Neuenstein, Castell, Wertheim, Rieneck, Erbach, Limpurg-Beildorf, Seinsheim sowie die Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Windsheim, Schweinfurt und Weißenburg an. Der Fränkische Reichskreis galt als einer der effektivsten Reichskreise Deutschlands.
2nach: „Alte Maße, Münzen und Gewichte aus dem deutschen Sprachgebiet“, gesammelt und bearbeitet von Fritz Verdenhalven, Verlag Degener & Co., Neustadt an der Aisch, 1968:
1 Pfund: entspr. je nach Angaben: 367, 391, 408 oder 491 Gramm
1 Eimer: (Hohlmaß) = 68 ltr.
1 Simra: (Hafer) = 250 ltr.
1 Faß: (Hohlmaß) = 171 ltr.
1 Fuder: (Hohlmaß) ungefähr 170 ltr.
3Douceur frz. Trinkgeld
4Carolin, im 18. Jahrhundert eine beliebte Goldmünze in Deutschland, Wert etwa 8 Gulden 48 Kreuzer

Literaturverzeichnis:

Buffy, Christopher: Friedrich der Große und seine Armee, Motorbuch Verlag Stuttgart, 19781)
Schuhmann, Günther: Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, Selbstverlag des Historischen Vereins von Mittelfranken, Ansbach 1980
Schreiber, Wilhelm: Geschichte Bayerns, Band II, Herder'sche Verlagsbuchhandlung, Freiburg im Breisgau, 1891
Baader, Josef: Die Preußen in Nürnberg und den benachbarten Gebieten in den Jahren 1757–1763, Otto Reindl, Bamberg, 1868
Hopf, Heinrich: Strullendorf, Selbstverlag der Gemeinde Strullendorf (Ofr.) 1977
Taddey, Gerhard (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 1979
49. Jahresbericht des Historischen Vereins von Mittelfranken, Ansbach, 1902 Seite 9–40 (Annales der Regierung Serenissimi Caroli Guilielmi Friderici, Marchionis Brandenburgici ab anno 1729 usque 1757 von Gottfried Stieber.)
Franken Journal, Heft 1 März/April, 1978, Adam Verlag, Böhmfeld, S. 10

Dieter Koerber

Hochzeit und Trauung vor 250 Jahren

Dem „gnädigen befehl eines Hochfürstlichen und Hochweisen Consistorii“ in Ansbach verdanken wir die

Sie findet sich in einem flüchtig geschriebenen Konzept im Archiv des Pfarramts. Lips beschreibt die Ordnung und den Gang aller Gottesdienste die Läutordnung und die besonderen Bräuche an den Feiertagen. Aufschlußreich für das Leben zur Zeit des Wilden Markgrafen der Bericht wie in Roßtal die Trauung vonstatten ging: Vorausgeht die dreifache Proclamation (das Aufgebot):

Wenn ein neues Ehepaar sich mit einem oder mehreren Beiständen aus seiner Freundschaft beim Pfarramt ordentlich angezeigt und um die Verkündigung gebeten haben, so wird des nächsten Sonntags darauf nach geendeter Predigt und geschlossenem Kirchengebet noch vor dem Vater Unser ihre Ehe mit diesen Worten kundgemacht: Es sind christliche Personen vorhanden, so wollen in den Heil. Ehestand treten und werden zum ersten mal proclamiert der N und die N, welchen Namen hinzugethan wird: Weiß jemand darwider einen Einspruch, der melde es christl. oder schweige ... Gleiches wird den zweiten Sonn- od. Feiertag darauf beachtet und also die dreifache Proclamation niemals ausgesetzt ...

Für die Hochzeit selbst nahm man sich viel Zeit:

„Die Hochzeiten werden hier insgemein mit einer Predigt und zwar meistentheils an die Dienstagen, doch nach der Bewandnis der Umstände auch Montags oder Mittwochs gehalten. Und hat man von Amtswegen öfters vorgehalten, daß die Leuthe mit Ihrem Hochzeithalten sich aus Unverstand und Aberglauben all zu ärgerlich nach dem Mondlauf oder nach denen im Calender befindlichen guten oder verwunschenen Zeichen richten, und deswegen eine Woche vor der anderen oder einen Tag vor dem anderen darzu erwählen. Wenn man dergleichen aber merkt, so wird ihnen von Pfarramts wegen nicht nachgegeben, sondern sie wegen ihres so gründlichen(?) Aberglaubens gestrafft und eines besseren unterrichtet, auch auf einen anderen Hochzeitstag als sie sich vorgesetzt gehabt, angewiesen.

An dem Hochzeitstag selbst wird vormittags um 9 Uhr das erste Zeichen mit der großen Glocke gegeben. Um 11 Uhr folgt hernach das andere Zeichen mit der anderen (zweiten) Glocke. Mit dem Zusammenschlagen wird sodann gewartet, bis die Hochzeitleute beisammen sind und man zur Kirche fertig ist. Wobey dann freilich zu beklagen ist, daß es in hiesiger Gemein nach einer alten bösen und wohl incorrigiblen (unverbesserlichen) Gewohnheit mit dem Hochzeitskirchgang sehr langsam und verzüglich hergeht, also daß man mehrmals nicht vor 1 oder 1/2 2 Uhr in die Kirche kommt, daran freilich die weite Entfernung mancher Brautleuthe, allermeist aber der recipierte (angenommene) mir gar nicht sehr förmlich erscheinende Brauch schuld ist, daß die außer der Pfarrei wohnenden Brautleuthe, es sei Bräutigam oder Braut, erst an dem Hochzeitstag, welches mehrmals drei oder vier Stunden beträgt, und zwar mit Solemnität (feierlich) in dem Brauhaus abgeholt und von dorren erst hierher zur Kirche gebracht werden, daß es wohl schicklicher wäre, wenn bei so weiten Entfernungen, oder gleich überhaupt, der Bräutigam oder die Braut des Tags zuvor ihren Um- und Einzug machen wollten.

Man hat darüber öfters geredet, es will sich aber doch nicht, wie es wohl sein sollte einrichten lassen.

Ist nun aber die Hochzeit beisammen, so werden die zwei Geistlichen von dem Bräutigam in Begleitung der zwei Ehren, wie sie es nennen, in das Hochzeit- oder Wirtshaus abgeholt, bei deren Ankunft alldorten wird sogleich angefangen mit allen Glocken zu läuten und geht der Kirchgang unter Vorgang und öffentlichen Spiel der Musikanten, dergestalt fort, daß die zwei Geistlichen zum ersten den Bräutigam führen, demselben folgen die Hochzeitsgäste von Mannspersonen zu zwei und zwei, dann aber die Braut mit Vorgang der ledigen Weibspersonen, von zwei Brautführern mit einem Kranz gezieret, geführet, wonach die anderen Weiber folgen.

Oben erwähnte Spielleuthe aber dürfen jedoch nicht weiter als bis zum Thor des Friedhofs gehen, sondern müssen daselbst stehen bleiben und unter fortwährendem Spiel abwarten, bis die Hochzeitsgäste alle vorüber sind. (Es folgt dann die Beschreibung des Trauungsgottesdienstes)

Der Ausgang aus der Kirche geschieht eben auf diese Weise, wie der Eingang unter Schlagung der Orgel und vor dem Thor des Kirchhofs wird die Hochzeitsversammlung von den außen stehenden Spielleuten aufs Neue empfangen und bis an den Gasthof begleitet, woselbst die Geistlichen nach dem Glückwunsch an den Bräutigam und die Braut den Abschied nehmen.“

Freilich konnte sich nicht jedermann eine solch aufwendige Hochzeit leisten. Oft reichten die Mittel nur zu einer Betstundenhochzeit:

„Mit den Betstundenhochzeiten, welche hier keine Anderen als nur sehr Arme halten, hat es folgende Bewandnis, daß an einem Dienstag, wenn sonsten zur Betstunde geläutet wird, (wiewohl man den Hochzeitleuten zu Gefallen manchmal damit eine Viertel oder halbe Stunde nachwartet) die Brautleute ohne Begleitung der Geistlichen, nur in der Gesellschaft etlicher weniger guter Freunde, auch ohne Spiel zur Kirchen gehen und dann die ordentliche Betstunde abwarten. Wenn dann dieselbe gänzlich vorüber, so wird von dem Schulmeister und seinen Schulbuben ohne Orgel und in den gewöhnlichen Chorständen das gewöhnliche Hochzeitslied 'Wie schön ists doch, Herr Jesu Christ' ... oder ein anderes gesungen, nach dessen Endigung tritt der Bräutigam und seine Braut vor den Altar und wird mit ihnen wie bei den anderen Copulationen (Trauungen) gehandelt, auch zum Beschluß das Lied 'Nun danket alle Gott' ... gesungen und nach verlesener Collekte der Segen gesprochen, da sie dann wieder in der Stille fort und zu ihrem Hause gehen.“

Peinlicher war das Verfahren bei der Trauung der „Fornicanten“ (von Griech. Pornos = Unzucht):

„Sind wegen begangener Unzucht zusammengegeben worden ...“ heißt die Formel im Trauungsbuch um 1660. Für die anderen hieß es: „Der ehrbare NN etz. und die ehrbare NN ...“ Wo die Trauung der Fornicanten stattgefunden hat wird nicht erwähnt. Vermutlich nicht in der Kirche. Seit 1701 wurde für Trauungen und Taufen ein eigenes Fornicantenregister geführt. Es verrät uns etwas mehr. Als besondere Strafe galt offenbar die Trauung in der „Bütteley“ also im Gefängnis. Gewöhnlich ging dort eine Strafe bei Wasser und Brot voraus! Etwas milder war es, wenn der Hof rätliche Befehl die Trauung in einem Privathaus erlaubte. Offenbar gab es einige Häuser, die sich dazu bereitfanden, jedenfalls werden einige Behausungen immer wieder als Orte solcher Eheschließungen genannt. Später hört man auch von Geldstrafen (gegen Erlegung von 16 fl z. B.). Für einen armen Bauernknecht (und um solche handelte es sich zumeist, da nicht Selbständigen, die keine eigene Wohnung hatten, eine Ehe unmöglich war) eine große Summe!

Von einer anderen Bestrafung lesen wir 1707: „Als sträfliche und sündliche Fornicanten sind den 16. Oktober zusammengeben worden J. W. Dienstknecht zu Buchschwabach und E. M. (wobey W. nach der Copulation, weilen er mit anderen Dirnen, die die Geigen (das Halseisen, das die Hände mit einschließt) tragen müssen, gefenstert, 14 Tage im Hof garten in Fesseln arbeiten solle.“

Kehren wir nun wieder zum Bericht über die Kirchen-Ceremonien des Pfarrers Lips von 1741 zurück:

„Von den Fornicanten-Copulationen ist anzuführen, das dieselben dahier von dem Ausgang aus dem Büttelhaus bis zu der Kirchen mit Läutung eines Glöckleins, wo auf dem Kirchhofthürmlein hänget und deswegen insgemein das Hurenglöcklein heißet, besonders sollennisiert (feierlich gemacht) werden. Sobald sie in die Kirchen kommen, führt sie der Amtsknecht sogleich vor den hintersten oder sogenannten Lorenzer Altar, woselbst sie nebeneinander müssen stehen bleiben, bis von dem Schulmeister und den anwesenden Schulbuben das Bußlied 'Herr, von uns nimm dein Zorn und Grimm' abgesungen ist. Dann tritt der Geistliche aus der Sacristei auf eben den Altar und hält ihnen insgemein erst eine nachdrückliche Correktion und kurze Büß- oder Strafpredigt mittels eines biblischen Spruches, hernach verliest er ihnen die in des Hertmann Handbuch Cap. VI des 6. Theils befindliche Vermahnung auf dieserlei Leuthe und zu gegenwärtiger Gelegenheit gerichtet. Mit welcher zugleich die in unserer Kirchenordnung stehende Trauung auf diese Weise verbunden wird, daß es heißt: Höret jetzt wie ihr euch künftig gegeneinander verhalten sollt, denn also schreibt der Apostel Paulus, Eph. V.: Ihr Männer liebet eure Frauen ... Desgleichen: Doch soferne ihr nachher euren künftigen Ehestand in der Furcht Gottes, in Zucht und Ehren führen werdet, kann es dabei euer Trost sein, daß ihr wisset und glaubet, daß solcher Stand vor Gott angenehm und gesegnet sei ...

Nach versprechen einer ehelichen Traue, werden sie dann wie die anderen eingesegnet ...

Wenn dies geschehen, singt der Schulmeister aus dem bekannten Lied ‚Dies sind die heiligen zehn Gebot‘ den Vers ‚Die Eh' sollst du bewahren rein‘ nebst dem Schluß ‚das helf uns der Herr Jesus Christ ...‘ wonach noch nebst einer Bußkollekte der Segen gesprochen wird.“