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Die Nordseite des oberen Marktes bis 1970

Die Nordseite des oberen Marktes bis 1970

Hans Ringel

Das Büttnerhandwerk

Geschichte

Die Geschichte des Büttnerhandwerks ist gleich der 2000jährigen Geschichte des Holzfasses. Den ältesten Hinweis auf ein Faß aus Holz findet man beim römischen Schriftsteller Aulus Hirtlus († April 43 v. Chr.). In seinem Bericht vom Gallischen Krieg erwähnt er, daß die Gallier mit Talg, Pech und Dachschindeln gefüllte Holzfässer in brennendem Zustand gegen die römischen Belagerer rollen.

Cäsar weiß über die Bürger von Marseille um 50 v. Chr. ähnliches zu berichten. Strabo schließlich berichtet um Christi Geburt, daß keltische Bojer und Lingonen große Mengen Weines in hölzernen Fässern lagerten, die größer als ihre Häuser seien. Das Holzfaß hat hier endgültig zur Lagerung und vor allem zum Transport das Tongefäß ersetzt.

Auf dem Weg über die Ausbreitung der Weinrebe kam die Kunst der Faßherstellung auch zu uns. In Würzburg hat die Büttnerszunft ihren Ursprung schon 1373.

Im Ständebuch von Jost Amman (1539–1591) wird, von Hans Sachs in Reime gefaßt, der Beruf des Büttners folgendermaßen beschrieben:

Ich bin ein Bütner / und mach stolz /
Auß Förhen / Tannen / Eichen Holtz /
Badwan / Schmaltzkübl / scheffel un geltn /
Die Bütten und Weinfässer / weltn /
Bierfässer machen / bichen und binden /
Waschzübr thut man bey mir finden /
Auch mach ich Lägl / Fässer und Stübch /
Gen Franckfurt / Leiptzig und Lübig.

Die „Ehe“ des Holzfasses mit dem Rebensaft gab dem Handwerk der Büttner die Möglichkeit zur Betätigung in einem geschätzten Gewerbezweig. So waren im Jahr 1892 in Würzburg 121 selbständige Büttner registriert.

In Weinbaugebieten war der Büttner von jeher auch mit dem Lagern, Ausbauen und Abfüllen des Weines befaßt. Aber auch in unserer Heimat hatte ein Büttner früher viele Aufgaben. Man denke nur an Bierfässer, Krautfässer und in der Landwirtschaft an Jauchefässer. Butterfässer, Kübel, Waschbottiche, Badewannen waren weitere von Büttnern gefertigte Produkte.

Daß Faß blieb über Jahrhunderte Behälter und Gehäuse für Flüssigkeit. Erst ab ca. 1947 haben neuere Werkstoffe wie Glas, Leichtmetall, Stahlbeton und Kunststoffe dem alten Holzfaß den Rang abgelaufen. Deshalb gibt es heute in unserer Gegend nur noch vereinzelt Büttner in Brauereien. Aber in Weinbaugebieten ist der Beruf des Büttners immer noch ein lebendiger Beruf. Viele ehemals gelernte Büttner sind dort heute als Kellermeister tätig. Immer mehr Weinerzeuger kehren zudem heute wieder zur Lagerung ihrer Spitzenweine in Holzfässern zurück.

Erzeugnisse des Büttnerhandwerks aus dem 18. und 19. Jahrhundert, die bis in unsere Zeit Verwendung fanden. Sie wurden aus Weichholz (Nadelholz) vom sogenannten „Weißbüttner“ gefertigt.

a) Kinderbadewanneg) Kübel, Schöpfer
b) Holzkanneh) Bierkrug, Kanne
c) Schiffseimer (Pütze)i) Butterfaß
d) Kühlfaß k) Butterfaß zum Stoßen
e) Butte oder Küpel) Waschbottich
i) Wasserbehälter zum Destillieren  m) ovale Badewanne

Die Abbildungen wurden einem Aufsatz von Richard Mager in „Deutscher Faß- und Weinküfer“, Jahrgang 1954, entnommen.

Das Büttnerhandwerk in Roßtal 1851–1951

Die letzten, die den Beruf des Büttners in Roßtal gewerbsmäßig ausübten, kamen aus der Familie Ringel. Dabei hat man den ersten Büttnermeister aus dieser Familie in Roßtal zunächst gar nicht haben wollen, aus Angst, er könne in einem doch relativ kleinen Ort wie Roßtal nicht genug Einkommen erzielen und würde dann der Gemeinde zur Last fallen. Büttner gab es in Roßtal auch schon vor der Einwanderung der Ringel, doch übten diese neben der Büttnerei noch ein anderes Gewerbe aus. Meist waren es Landwirte, die nebenbei auch Fässer machen konnten.

Auch war es früher nicht so einfach wie heute, daß man sich niederlassen konnte, wo man wollte.

Der schwierige Weg bis zur Genehmigung zur Ansiedlung (und damit ein echter Roschtler zu werden) sei hier näher erläutert:

So erschienen am 19. März 1851 der ledige Büttner Georg Ringel von Rohr und seine Braut Eva Barbara Hörauf vor dem Königlichen Landrichter Staudinger in Cadolzburg mit der Bitte um Concessions - Ansässigmachung als Büttnermeister in Roßtal und Genehmigung zur Heirat. Georg Ringel hatte kurz vorher von Elisabetha Nüchterlein das Haus Nr. 77 (Rathausgasse 10) für 600 fl erworben. Natürlich hatte er durch den Hauskauf dann Schulden. Seinen Lebensunterhalt sah er als gesichert an, da es zu diesem Zeitpunkt in Roßtal keine Büttnerconcession gab und der nächste Büttnermeister in Neuses aktiv war. Dieser Antrag wurde dann der Roßtaler Gemeindeverwaltung mit der Bitte um Stellungnahme binnen 30 Tagen zugeleitet.

Am 6. April 1851 schrieb der Roßtaler Gemeindevorsteher Steigmann zurück, daß man sich in einer Gemeindeversammlung beraten habe und alle Mitglieder gegen den Antrag sind.

Als Grund wurden die nach Meinung des Rates zu schlechten Vermögensverhältnisse des Gg. Ringel angegeben und weiter, daß sich ein Büttnermeister mit seiner Familie nur von der Büttnerei alleine in Roßtal nicht ernähren könne und er in absehbarer Zeit der Armenpflege und somit der Gemeinde zur Last fallen würde. Auch wurde argumentiert, daß drei junge Burschen vom Ort (Martin Leinberger, Michael Wißerner, Michael Ostertag) ebenfalls das Büttnerhandwerk erlernt haben und man diesen jungen Roßtalern den Weg zu einer eigenen Niederlassung in Roßtal nicht verbauen möchte. Zum Dritten wurde gesagt, daß es keine Klagen von Gemeindemitgliedern gibt, daß in Roßtal kein Büttner ansässig ist. Zudem sei es billiger, sich von einem der oft durchziehenden Büttner ein Faß binden zu lassen, als von einem der im Ort wohnt und seine Familie ernähren muß. Am 14. Mai 1851 wurde dieser Beschluß dem Ringel in Cadolzburg vom Kgl. Landgericht persönlich mitgeteilt.

Am 19. Juli 1851 erschien Georg Ringel wieder vor dem Königlichen Landgericht, um erneut sein Ersuchen vorzutragen, wobei er seine verbesserte Vermögenslage darlegte und auch erwähnte, daß er ja gerne in Roßtal Ackerland kaufen würde, dies aber dort zur Zeit nicht zu haben sei. Mit Schreiben vom 29. August 1851 lehnten die Roßtaler mit ähnlicher Begründung wie schon vorher den Antrag wieder ab. Unterschrieben vom Gemeindeverwaltung und Armenpflege (Steigmann (Vorsteher), Wipplinger, Kuch und Heinlein). In Anwesenheit von Vorsteher Steigmann wurde dies dem Ringel am 19. September 1851 mitgeteilt. Gleichzeitig wurde ihm eröffnet, daß er gegen diesen Beschluß innerhalb 14 Tagen bei der kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, Rekurs einlegen kann. Ringel gab zu Protokoll, daß er dies auch tun werde.

Am 7. Dezember 1851 verfügte die Königliche Regierung von Mittelfranken, daß die Concessionierung als Büttnermeister, zur Verehelichung mit Barbara Hörauf und zur Ansässigmachung in Roßtal zu erteilen sei. Dies wurde Georg Ringel am 16. Dezember 1851 vom Kgl. Landrichter eröffnet. Ortsvorsteher Steigmann mußte per Akteneinsicht am 18. Dezember 1851 den Beschluß akzeptieren.

Am 10. April 1880 übergab Georg Ringel sein Geschäft an seinen Sohn Konrad Ringel (ebenfalls Büttnermeister). Dieser tauschte am 04. März 1892 (mit Zuzahlung) sein Anwesen Hs.-Nr. 77 gegen das Anwesen 116 (heute Büttnersgasse). Tauschpartner war der Privatier Friedrich Ruttmann aus Ansbach, welcher dieses Anwesen am 29. Dezember 1890 in einer Zwangsversteigerung gegen Christian und Sabine Beck erworben hatte. Das Anwesen bestand aus Wohnhaus mit Mühlanbau und Kesselhaus, Stadel mit Stallung, Brunnen und Hofraum. Offensichtlich waren die Befürchtungen des Ortsvorstehers Steigmann, daß ein Büttner nur von seinem Handwerk alleine nicht leben könne, berechtigt, denn Konrad Ringel lebte von der Büttnerei und der Landwirtschaft.

Zwischen seinen Söhnen Georg Ringel (Vater des heute noch in der Büttnersgasse lebenden Georg Ringel) und Fritz (Friedrich) Ringel wurde das Anwesen geteilt: Georg Ringel bekam die Landwirtschaft, Fritz Ringel die Büttnerei. Fritz Ringel war Büttnermeister und Musiker. Er erlernte zwei Berufe, um gesichert leben zu können. Einige Zeit war Fritz Ringel auch Dirigent des „Gesangverein Liederkranz Roßtal“. Fritz Ringel starb 1949.

Der Letzte, der das Büttnerhandwerk als Gewerbe in Roßtal ausübte, war Johann (Hans) Ringel. Er wurde 1912 geboren und erlernte nachdem er in Nürnberg die achte Klasse besucht hatte (in Roßtal gab es damals nur sieben) bei Büttnermeister Geng, ebenfalls in Nürnberg, sein Handwerk. Danach ging er auf Wanderschaft, wobei er einige Zeit in Schrodsberg in Württemberg arbeitete. In die Heimat zurückgekehrt, arbeitete er in Nürnberg bei der Firma „Gurken Harrer“, da es in Roßtal für ihn und seinen Vater nicht genug Arbeit als Büttner gab. Wenn man heute durch die Felsengänge in Nürnberg geht, den früheren Lagerräumen der Firma „Gurken Harrer“, kann man noch halb zerfallene Fässer sehen, bei deren Herstellung Johann Ringel mitgewirkt hat. Im Dürerjahr 1928 tanzte er beim Büttnertanz mit. Nach Kriegsdienst und anschließender russisch-polnischer Kriegsgefangenschaft, von der er Ende 1948 heimkehrte, übernahm er 1949 den väterlichen Betrieb. Da aber das Büttnergeschäft schlecht ging, wurde parallel noch eine Heiß- und Kaltmangel sowie Wäscheschleudern betrieben. Bedingt durch die allgemeine wirtschaftliche Lage und der Tatsache, daß neue, billigere Werkstoffe in traditionelle Bereiche des Büttnerhandwerks einbrachen (Badewannen, Fässer etc. zunächst aus verzinktem Blech, später aus Plastik) konnte die Familie nicht mehr von der Büttnerei leben. Johann Ringel ging 1951 zur Post und wurde Briefträger. Seinen eigentlichen Beruf als Büttner übte er nur noch gelegentlich als Nebenbeschäftigung und Hobby aus. Er starb 1995.

Wer heute noch sehen will, wie ein Büttner auf herkömmliche Weise Fässer herstellt, wie er die Daube mit Hilfe des Feuers und eines Flaschenzuges in die richtige Form biegt, zwischen die einzelnen Dauben getrocknetes Schilf legt, um dann das Faß zu binden und es schließlich mit Pech abdichtet, der muß eine Veranstaltung wie z. B. die Büttnertage in Würzburg, besuchen. Auch die Büttnerwerkstatt im Mainfränkischen Museum in Würzburg (in der Marienburg) oder das Büttnereimuseum in Kulmbach, sind lohnende Ausflugsziele.

Für die Beschaffung der Kopien alter Urkunden und Protokolle der Ringel möchte ich mich bei meinem Onkel, Herrn Adolf Sichert, bedanken. Er hat diese, teilweise mit Brandspuren (durch den Brand in der Cadolzburg entstanden, wo sie früher lagerten) im Staatsarchiv Nürnberg für mich beschafft.

Literatur:

Das Büttnerhandwerk im Zeitenlauf
Privatdruck der Würzburger Büttnerzunft aus Anlaß der Einrichtung und Eröffnung einer Büttner-Handwerkerstube im Mainfränkischen Museum zu Würzburg 1977/78. 2. Auflage 1979

Büttnermeister Fritz Ringel und sein Sohn Hans

Büttnermeister Fritz Ringel und sein Sohn Hans
kurz vor der Fertigstellung eines Odelfasses.
ca 1932

Hans Ringel mit seinem Gesellenstück

Hans Ringel (1912–1995) mit seinem Gesellenstück, ca. 1930


Alfred Steinheimer

Aus Roßtaler Steuer- und Zehntregistern des 15., 16. und 17. Jahrhunderts

Die allgemein verbindliche Steuerpflicht geht auf Karl den Großen zurück, der im Jahre 779 die Zehntpflicht für alle Untertanen des fränkischen Reichsgebietes einführte. Die Erfassung der Abgabepflichtigen führte zu Einteilungen der Zehntbezirke, aus denen sich im Laufe der Zeit die Pfarrsprengel bildeten. (L 1)

War diese Steuerabgabe ursprünglich allein für die Unterhaltung der kirchlichen Einrichtungen mit der Versorgung der Armen und der Besoldung der Geistlichen gedacht, so kamen später durch Verpfändung, Verleihung und Verkauf die Zehntrechte auch in den Besitz von Laien.

Es soll hier nicht der Zehnt in seiner Einteilung nach Art der Feldfrüchte in den „großen“ und den „kleinen“ Zehnt, oder, soweit es die Abgaben aus dem Tierbestand betraf, der sogenannte „Blutzehnt“ betrachtet werden, sondern in der Folge sollen die Menschen namentlich benannt werden, die, in Roßtal und seinen heutigen Ortsteilen, Abgaben zu entrichten hatten.

Im Archiv der Evang.-Luth. Pfarrei St. Laurentius in Roßtal befindet sich ein im Jahre 1482 vom damaligen Ortspfarrer, dem „Vicario“ Johannes Neff begonnenes Verzeichnis über die Abgaben (Q 1)

(Johannes Neff war seit dem Jahre 1469 Vikar in Roßtal, starb hier am 4. Nov. 1512 und wurde im Chor der St. Laurentiuskirche beigesetzt)

Das von ihm gefertigte Zehntverzeichnis war mit Sicherheit nicht das erste dieser Art, denn der Wortlaut der Eintragungen läßt schon erkennen, daß es sich bezüglich der einzelnen Belastungen, um feste begrenzte Abgabemengen handelt.

In den Jahren, in denen Johannes Neff das Verzeichnis führte, sind nur wenige Bauern namentlich genannt, so ein „Schmitner“ aus Trettendorf und ein „Santner“ von Raitersaich, die anderen Eintragungen von Abgaben beziehen sich auf bezeichnete Flurstücke oder Höfe die zehntpflichtig waren.

Nach dem Tode Johannes Neff wird das Verzeichnis unregelmäßig fortgeführt bis zur Reformation und die Jahre nach dem 30jährigen Krieg.

Es war besonders nach dem Ende des genannten Krieges, nach 1648, für die Pfarrer und die „Heiligenpfleger“, wie die Kirchenverwaltung damals genannt wurde, schwer sich einen Überblick über die Zehntpflichtigen der Kirche von Roßtal zu verschaffen.

Das lag zum einen daran, daß am Ende des Unglücksjahres 1632 über 600 Todesopfer als Folge der kriegerischen Auseinandersetzung zu beklagen waren, zum anderen, daß nicht wenige, so auch der Pfarrer zeitweise selbst, sich in die Nähe der schutzbietenden Reichsstadt Nürnberg begaben und auch dort nicht wenige an Hunger und Seuchen starben.

Dabei ging manches Wissen um die der Kirche zugehörenden Äcker, Wiesen und Wälder verloren und die wenigen Überlebenden, die unter unsäglichen Mühen die völlig verödeten Felder wieder bearbeiteten, betrachteten diese schließlich als ihr Eigentum, das sie verkaufen und vererben konnte.

Noch im Jahre 1731 klagt Pfarrer Johann Heinrich Schülin, in Roßtal von 1723–1734, daß während des 30jährigen Krieges vieles verlorengegangen sei „und kann nicht mehr ausgemittelt werden“ (Q 2)

Frei von Abgaben blieben indes die „Neubesitzer“ nicht, da der Markgraf, als Grundherr, nun den Zehnt für sich beanspruchte.

Da, wie schon erwähnt, im Laufe der Zeit die Zehntrechte an alle möglichen Personen gelangten, ist es oft verwirrend, schon innerhalb eines Dorfes, eine Zuordnung zum jeweiligen Zehntherren zu finden. Ein Beispiel soll das veranschaulichen: In Roßtal war der große Zehnt zu 2/3 Reichslehen und zu 1/3 dem Hochstift Bamberg zugehörig. Daneben trat noch die Pfarrei als Zehntbesitzer auf, aber alle genannten Zehntrechte waren so aufgesplittert, daß es in Roßtal zeitweise 13 verschiedene Zehnten und Zehntherren gab. Das Vorgesagte gilt gleichermaßen für Buchschwabach, Buttendorf, Kastenreuth, Stöckach, Weinzierlein und Weitersdorf, nicht so in Großweismannsdorf, das seine Abgaben dem „Kastenamt“ in Cadolzburg, also dem Markgrafen zu entrichten hatte. (L 1.1)

Die Verteilung der Besitzverhältnisse gibt der Eintrag des Pfarrers Ernst Georg Schülin, (Vater des Vorgenannten) im Jahre 1699 im Abgabeverzeichnis wieder. (Q 3)

a) Clarsbach:Höfe zum Kloster Heilsbronn gehörig
2Höfe nürnbergisch (Holzschuher)
2Höfe nürnbergisch (Dietherr)
1Hof nürnbergisch (Baumgärtl?, Paumgartner?)
1Freigut (Schutzverwandter, besaß kein volles Bürgerrecht)
b) Kastenreuth:  2Höfe brandenburgisch
1Hof nürnbergisch (Dietherr)
3Höfe nürnbergisch (Kroßer)

In einer anderen Aufzeichnung (Q 4) vermerkt der Pfarrer: „Summe derer in der Pfarr Roßstall eingepfarrten:“

 103 Hochfürstlich Brandenburger Unterthanen
 78 Nürnberger Unterthanen
 16 Adelige
 Kloster Heilsbronn'sche Unterthanen
 Schutzverwandte
 205 Personen insgesamt

So vielfältig wie die Besitzverhältnisse, so verschieden waren auch die rechtlichen Zuständigkeiten.

Das schon mehrfach genannte 1482 begonnene Verzeichnis enthält bis zum Jahre 1582 die nachstehend aufgeführten Namen, wobei die Schreibweise des Verzeichnisses übernommen wurde: Friedrich Burk (Clarsbach), Georg Castner, Eberlein (Neuses), Hans Froschmann, Ulrich Hoffmann, Michael Huber (Kastenreuth), Hans Kolb, Conz List, Lebender (Neus.) Mogenhofer, Jabok Prenner, Veit Reuther (Neuses), Hans Siebentritt und Georg Wittmann. Eine weitere Quelle aus dieser Zeit, die Namen und zum Teil den Umfang des Besitzes wiedergibt, ist das „Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums Brandenburg-Ansbach-Kulmbach“. (L 2)

Der durch die Türken bedrohte Reichsfrieden war Ursache, daß der Reichstag zu Worms am 7. August 1495 die Einführung einer Steuer beschloß, um die finanziellen Mittel zur Sicherung des Friedens zu erhalten. Die Steuer, „Türkensteuer“ genannt, war eine am Vermögen orientierte Kopfsteuer, die ursprünglich auf vier Jahre begrenzt, erhoben werden sollte, wobei jeder ab dem 15. Lebensjahr die Steuer zu entrichten hatte. Die Steuerlisten wurden in den Gemeinden vom Amtmann, dem Kastner, dem Pfarrer und zwei Vertretern aus der Gemeinde aufgestellt und, im Sinne eines heute verstandenen Datenschutzes, war den Beteiligten strengste Geheimhaltung auferlegt.

In dieser Aufstellung ist das „dorff Rostall“ mit einer Reihe von Steuerpflichtigen aufgeführt, darunter auch solche aus Clarsbach, „Puchswobach“, „Reyterßaich“, „Stockich“ (Stöckach) und Weismannsdorf.

Es sind die nachstehend aufgezählten Steuerpflichtigen verzeichnet:

Aman, Backas, Bader, Bauer, Burchhart, Burckhanns, Burk, Christ, Clem, Eberlein, Engelhart, Feyrer, Feyer, Gereid, Härtung, Haß, Haßlacher, Hofmann, Jobst, Konrad, Kopp, Lebender, Lorenz, Mayr, Mullner, Nussoldt, Nusner, Peck, Pesoldt, Pütner, Ruel, Rynnenschneider, Santtner, Schadmann, Scheu, Schmid, Schneyder, Schuster, Seydle (war Schreiber), Singer, Staud, Stoll, Strauß, Weyler, Wirt.

Interessant sind einige Angaben über den Besitz von Besteuerten in Clarsbach und Raitersaich:

In Clarsbach besaß Hans Burk einen Hof mit 52 Morgen Acker, 3 1/2 Tagwerk Wiese, und 17 Morgen Wald; Cunz Haßlacher bearbeitete dagegen ein „Gütlein“, wahrscheinlich als Handwerker im „Nebenerwerb“, mit 2 Morgen Acker und 1/2 Tagwerk Wiese. Hans Konrad in Reitersaich bewirtschaftete einen Hof mit 54 1/2 Morgen Acker, 4 Tagwerk Wiese und 7 1/2 Morgen Wald; Hans Nussoldt saß auf einem Hof mit 61 Morgen Acker, 7 1/2 Tagwerk Wiese, 11 Morgen Wald, 1/2 Tagwerk Weiher. Den größten und besten Hof der zum Besitze des Klosters Heilsbronn zählenden Liegenschaft hatte der Bauer Hans Santtner mit 75 Morgen und 9 Beeten Ackerland, 8 3/4 Tagwerk Wiese, 21 1/2 Morgen Wald, 1/4 Tagwerk Weiher.

Die Auswertung des im Literaturverzeichnisses genannten „Reichssteuerregisters“ brachte überraschende Einzelheiten. Besonders auffällig ist die hohe Mobilität der ländlichen Bevölkerung, die, nach anderen Hinweisen in der Literatur (L 3), u. anderem auf hohe Menschenverluste in Pestzeiten zurückgeführt wird, „wo nach jeder ansiedlungswilligen Familie oft über große räumliche Entfernungen gesucht wurde“.

So ist um diese Zeit, um 1500, kaum ein bäuerliches Anwesen für die Dauer einer Generation oder gar noch in der zweiten, im Besitze einer Familie.

Eine im Reichssteuerregister im Jahre 1497 genannte Familie läßt sich in den Jahren 1530/35 nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 % im selben Ort wiederfinden.

Wie weit diese Feststellungen auch für Roßtal und seine Ortsteile zutreffend sind, ist noch nicht untersucht worden.

Die vorhandenen Matrikelbücher aus dieser Zeit lassen diesbezügliche Bevölkerungsbewegungen nicht erkennen. Es dürfte deshalb schwierig sein, anhand der aufgeführten Namen aus dem Zehntverzeichnis und dem Reichssteuerregister familiengeschichtliche Nachforschungen anzustellen, obgleich zum Teil Familien gleichen Namens noch heute in Roßtal leben.

Es stellt sich am Ende der kurzen Abhandlung die Frage, wie wohl die Steuer- und Abgabenlast von den Bauern und Handwerkern getragen wurde?

Es waren ja nicht die „Türkensteuer“ und der Zehnt allein, die die „kleinen Leute“ belasteten. Eine ganze Reihe Abgaben kamen noch dazu, so das „Ungeld“, eine Verbrauchssteuer auf Bier, Wein, Fleisch und Korn, die „Gült“, eine Art Grundsteuer für die Erbpacht und noch mehr, dazu noch eventl. Hand- und Spanndienste.

So wundert es nicht, daß der Unmut und die Unzufriedenheit wuchsen und es 1524/25 zu Unruhen und schließlich zum Bauernkrieg kam. Trotz aller wirtschaftlichen Bedrängnis, so das Ergebnis geschichtlicher Forschungen, war der Bauernkrieg keine Hungerrevolte, es waren vielmehr religiöse und politisch-wirtschaftliche Gründe, die da zu führten.

Eine der Forderungen der Bauern ging dahin, daß der „kleine Zehnt“ und der „Blutzehnt“ abgeschafft werden sollten. Der „große Zehnt“ sollte, wie es ursprünglich auch war, dem Pfarrer allein zukommen und Überschüsse daraus für die Armen und die „Kriegssteuer“ verwendet werden. Für die Festlegung des Pachtzinses wurde die Forderung laut, daß Güter von „ehrbaren Leuten“ geschätzt werden sollten, „damit der Bauer seine Arbeit nicht umsonst tue, denn jeglicher Tagwerker ist seines Lohnes würdig“. (L 4)

Es ist nicht bekannt, ob diese Bauernbewegung, die blutig endete, auch Anhänger und Auswirkungen hier hatte. Vielleicht war die Last für die Brandenburg-Ansbachischen Untertanen weniger drückend, als für die Bauern und Handwerker, die in den aufgesplitterten Gebieten der Graf- und Ritterschaften im westlichen und mainfränkischen Franken waren.

In den Registern im Archiv der Pfarrei ist nur einmal und das zweihundert Jahre nach dem Bauernkrieg ein Hinweis zu finden, daß gegen eine Abgabe Einwände erhoben worden sind. Vorauszuschicken ist allerdings die Bemerkung, daß bei Mißernten der Zehntnehmer das Risiko mittragen mußte, d.h. es gab Abschläge am Zehnt oder dieser fiel ganz aus. Daß es bei einer schlechten Ernte darüber zu Meinungsverschiedenheiten kommen mußte, liegt auf der Hand und ist verständlich.

Pfarrer Abraham Heinrich Lips (1735–1747 in Roßtal) vermerkte im Jahre 1740 im Abgabebuch: „Die Raitersaicher haben nach langen Verhandlungen nichts mehr geben wollen“.

Aus den genannten Abgaben und Steuern der vergangenen Jahrhunderte hat sich mit der Entwicklung moderner Staatswesen ein kompliziertes System von finanziellen Belastungen des Einzelnen entwickelt, zur Sicherung der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Steuerlast für die Bürger ist hoch und beim Lesen dieser Zeilen mag vielleicht mancher an die Haltung der Raitersaicher Bauern vor über 250 Jahren denken.

Quellen:

Archiv der Evang.-Luth. Pfarrei St. Laurentius Roßtal:

(Q 1)Akte Nr. 127
(Q 2)Akte Nr. 87
(Q 3)Akte Nr. 267
(Q 4)Akte Nr. 265

Literatur:

(L 1)Werner Sprung: „Zehnten und Zehntrechte um Nürnberg“, S. 2, Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, 55. Band 1967–1968
(L 1.1)ebenda S. 60
(L 2)Dr. Gerhard Rechter: „Das Reichsteuerregister von 1497 des Fürstentums Brandenburg-Ansbach-Kulmbach unterhalb Gebürgs“, 1. Band, Gesellschaft für Familienforschung in Franken, Nürnberg 1985
(L 3)Dieter Stutzer: „Geschichte des Bauernstandes in Bayern“, S. 84, Süddeutscher Verlag München 1988
(L 4)Carlheinz Gräter: „Der Bauernkrieg in Franken“, Stürtz Verlag Würzburg 1975