
Aus unserer Ausstellung »Hochzeit – Roßtaler Bräute und Brauchtum«
Ein Abschiedsgottesdienst für die Kirchenglocken
– doch warum?
Nun, man kann sich von einem lieb gewordenen Menschen verabschieden, der vielleicht – aus welchen Gründen auch immer – seinen bisherigen Wohnort verlässt, man kann sich von einem Schwerkranken verabschieden, dessen Lebensende naht, bei einer Beerdigung nehmen wir Abschied von einer uns sehr nahe stehenden Person; auch von einem Lebensbegleiter in Form eines Tieres kann die Zeit des Abschiednehmens bevorstehen, doch es wird deutlich, dass es sich immer um Lebewesen handelt. Hier soll es jedoch um den Abschied von Kirchenglocken gehen, das ist eher ungewöhnlich. Offensichtlich wurden uns Kirchenglocken so vertraut, dass man sie nicht bloß hergab, sondern dass man sich von ihnen sogar in Form eines Gottesdienstes „verabschiedete“, oder deutlicher ausgedrückt, sich von ihnen lossagen musste, sich von ihnen trennen musste. Denn immer schon dienten nicht erst im 20. Jahrhundert Kirchenglocken als Rohstofflieferanten für Waffen in Kriegszeiten, weil sie aus Metallen bestanden, hier dem Kupfer und Zinn, das man dringend für andere Zwecke benötigte. Der Leser spürt, dass ein Vortragsthema und dieser Artikel bewusst etwas nachdenklich formuliert wurden, denn nüchtern betrachtet geht es im Folgenden um die Beschlagnahme, den Abtransport und, wenn alles doch noch ein gutes Ende nahm, um die Rückkehr von Kirchenglocken, so geschehen auch in Roßtal. In Roßtal ist dieser Sachverhalt konkret fassbar schon für den 1. Weltkrieg und dann für den 2. Weltkrieg, so für Kammerstein im Dekanat Schwabach, auch schon in früheren Kriegen.
Zunächst wende ich mich der Situation im 1. Weltkrieg zu. Von Bedeutung ist hier eine Bekanntmachung im Amtsblatt der königlich-bayerischen Regierung vom 1. März 1917 durch die höchste bayrische Militärdienststelle und hier ihr Wortlaut:
Diese Bekanntmachung wird dann sehr konkret und so heißt es in § 2:
„Von der Bekanntmachung werden betroffen: sämtliche aus Bronze gegossenen Glocken mit Ausnahme der in § 3 aufgeführten Bronzeglocken.“
§ 3 nennt dann als Ausnahmen:
„Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung sind Bronzeglocken, deren Einzelgewicht unter 20 kg beträgt, Glocken in mechanisch betriebenen Glockenspielen, Glocken für Signalzwecke bei Eisenbahnen, auf Schiffen, Straßenbahnen und Feuerwehrfahrzeugen.“
Auch wenn es zunächst nicht gleich zur Glockenabnahme kommt, so wird in § 5 unmissverständlich mitgeteilt, dass mit diesem Schreiben
„alle betroffenen Bronzeglocken hiermit beschlagnahmt werden“,
dies als ein erster Schritt. Doch zeigt § 9, dass es durchaus zu Ausnahmen bei der Ablieferung kommen kann, denn er lautet:
„Solche beschlagnahmten Bronzeglocken, für die ein besonderer wissenschaftlicher, geschichtlicher oder kunstgewerblicher Wert durch Sachverständige festgestellt wird, sind von den beauftragten Behörden von der Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung zu befreien.“
Gerade für Kirchengemeinden war jedoch noch eine weitere Ausnahme vorgesehen, die natürlich sehr begrüßt wurde, nämlich dass
„eine Glocke für die Bedürfnisse des Gottesdienstes und für den öffentlichen Stundenschlag erhalten bleiben soll.“
Hier nimmt das Schreiben gegenüber dem sonst sehr bestimmenden Tonfall eher nachsichtige Töne an. Die Kirchengemeinden werden dann in einem Meldebogen aufgefordert, Aussagen über das Herstellungsjahr und das Gewicht der Einzelglocke zu machen, sowie die Glocken in sogenannten Bewertungsstufen tabellarisch aufzuführen und Gründe für eine eventuelle Zurückstellung anzugeben. Dies erfolgte durch Pfarrer Grün in Abstimmung mit der Kirchenverwaltung Roßtals am 20. April 1917. Erstaunlich ist, dass dann in einem Schreiben des Königlichen Bezirksamtes Fürth vom 4. Juli 1917 alle vier Kirchenglocken und die Glocke im Torturm in einem Gutachten durch das Königliche Generalkonservatorium der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns wegen ihres hohen Kunstwertes von der Ablieferung vorläufig befreit wurden. Sicher nahm man dies in Roßtal mit großer Erleichterung entgegen und Freude kam auf. Doch man hatte sich zu früh gefreut, heißt es doch in einem Schreiben vom 29. August 1918 – man beachte das Datum im Hinblick auf das tatsächlich erfolgte Kriegsende am 11. November 1918 –, dass „zur Sicherstellung des Metallbedarfs des Heeres und der Flotte die Heranziehung weiterer Bronzemengen aus den Glocken erforderlich sei.“
Es erfolgte eine erneute Bewertung und nach dieser wäre nur noch die größte und schwerste Glocke, die Zwölfuhrglocke, im Kirchturm verblieben. Doch bisweilen holt die Wirklichkeit, hier das Kriegsende, vorgesehene Maßnahmen ein und glücklicherweise bleibt dann alles beim Alten, Roßtal behielt also seine vier Glocken.
Doch auf erprobte Maßnahmen, nämlich Kirchenglocken einfach einzuschmelzen, kam man dann leider im 2. Weltkrieg zurück. Geriet man im 1. Weltkrieg mit der Enteignung und Abnahme noch in Zeitnot, so wollte man im Wiederholungsfalle nicht so lange warten und eben rascher handeln, schließlich wollte man ja auch aus „Fehlern“ lernen. So erreicht ein Schreiben vom 21. März 1940 (der 2. Weltkrieg begann bekanntlich am 1. September 1939) mit dem Zusatz „Vertraulich! Eilt sehr!“ den Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenrat in München von allerhöchster Stelle, nämlich von dem Beauftragten für den Vierjahresplan Hermann Göring. Darin ordnet Göring an: „Um die für eine Kriegsführung auf lange Sicht erforderliche Metallreserve zu schaffen sind die in Glocken aus Bronze enthaltenen Metallmengen zu erfassen und unverzüglich der deutschen Rüstungsreserve dienstbar zu machen.“
Offensichtlich ging man doch trotz der erfolgreichen Blitzkriege von einer längeren Kriegsdauer aus und es war Eile geboten, so dass das Landeskirchenamt die Pfarrämter sofort verständigte und, man muss fairerweise anmerken, auch verständigen musste. Es wiederholt sich dann das bekannte Prozedere, nämlich ein Meldebogen, erneute Bewertung der Glocken, Einsprüche gegen die vorgenommene Bewertung, so auch von der politischen Gemeinde Roßtals um den Erhalt auch noch der Elfuhrglocke.Zudem sollten von den abgenommenen Glocken Fotos angefertigt, Inschriften und Ornamente festgehalten und evtl. auch Gipsabdrücke gemacht werden, die übrigens später dann dem Verfasser bei der Beschreibung der Glocken (s. Roßtaler Heimatblätter Heft 44, 2007) überaus hilfreich waren. Bei so konkreten Ankündigungen musste also von einer Glockenabnahme ausgegangen werden und so verwundert es nicht, dass sowohl der Kreisdekan in Nürnberg, als auch das Landeskirchenamt die Gemeinden aufrief, – offensichtlich ging man davon aus, dass ein landesweiter Widerstand zwecklos sei – die Wegführung der Glocken feierlich durchzuführen.
Da von einer Feierstimmung jedoch mitnichten auszugehen war, erfolgten Vorschläge wie Gottesdienste in Anbetracht dieser besonderen Situation gestaltet werden könnten. Man verwies auf die leider notwendige Maßnahme in Anbetracht der Kriegslage, teilte geeignete Bibelstellen mit und macht Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung von Ansprachen durch die Pfarrer. Spätestens jetzt wird auch die Überschrift dieses Artikels klar.
Prompt erfolgte auch schon am 8. Juli 1942 die Ankündigung der Glockenabnahme, und zwar der Elfuhrglocke, der Taufglocke, der Gebetglocke und des Glöckleins im Torhaus des Friedhofes. Trotz nochmaliger Bemühungen von Adolf Rohn und Pfarrer Sperl konnte nicht verhindert werden, dass am 14.Juli 1942 diese Glocken abgenommen wurden.
Für eine Kirchengemeinde und den Marktort eine fürwahr unbegreifliche Maßnahme. Wenn auch noch eine Glocke im Turm verblieb, so war der Verzicht auf das gewohnte Geläut – zumal eines sehr schönen Geläuts – ein sehr schmerzhafter Vorgang.

Ich bitte nun um Verständnis, wenn ich hier auf die Darstellung all der technischen Maßnahmen der Abnahme verzichte, doch sollen zwei Bilder diesen Vorgang nicht vergessen lassen. Zum einen ließ sich eine Bubenschar um eine abgenommene Glocke herum postiert fotografieren. Den Buben ist zu Gute zu halten, dass sie die Tragweite dieses Vorgangs sicher nicht einschätzen konnten, für sie sollte es eben einfach nur ein Erinnerungsfoto werden.

Ungleich nachdenklicher stimmen mich die stummen Zeugen auf der Ladefläche eines Lastwagens zur Abholung bereit, war doch ihre Bestimmung und Funktion eine ganz andere, eben nicht stumm zu sein zu müssen, sondern durch ihren Klang über das Häusermeer hinweg eine Kirchengemeinde zum Gottesdienst einzuladen.
Der Bestimmungsort war zunächst der Bauhof in Fürth, von wo aus ein Sammeltransport – dieses Wort wurde später auch in anderem Sinne noch öfters verwendet – die Glocken zum Einschmelzen nach Hamburg brachte. Der von mir sehr geschätzte Alfred Steinheimer weiß in den Roßtaler Heimatblätter I/1980 zu berichten, dass damals 47000 Glocken des ehemaligen Reichsgebietes verloren gingen, und nur 16.000 Glocken das Ende des 2. Weltkrieges auf dem Lagerplatz in Hamburg überstanden. Es lässt sich daher leicht nachempfinden, mit welcher Freude ein Schreiben des Dekanats Fürth vom 13. November 1946 an das Evangelisch-Lutherische Pfarramt in Roßtal bei den Pfarrern, der Kirchengemeinde und im Markt Roßtal über die Rückkehr der Glocken aufgenommen wurde. So sollten die vier Roßtaler Glocken, die Glocke von Buttendorf und jene von Buchschwabach wieder an ihre Stammplätze in den Kirchen zurückfinden, lediglich die Weitersdorfer Glocke teilte das Schicksal der anderen 47.000 Glocken. Die Rückkehr erfolgte in Etappen. So trafen die Elfuhrglocke und die Gebetglocke schon am 18. Juni 1947, die Taufglocke jedoch einige Tage später in Roßtal ein. Ihre Reise ging auf dem Wasserweg von Hamburg über die Nordsee, den Rhein und den Main aufwärts nach Würzburg und von dort mit dem Lastwagen nach Roßtal. Hatte man in einer sicher beklommenen Atmosphäre die Glocken verabschiedet, so kam es jetzt sicher zu einem befreiten Begrüßungszeremoniell voller ehrlicher Dankbarkeit. Vor dem heutigen Museumshof wurden die Glocken abgeladen und dann zum Aufziehen vor der Turmwestseite bereitgestellt. Eigentlich müsste jetzt jenes Bild erscheinen, wie die tüchtigen Helfer mit Pfarrer Sperl bereitstehen, um die Glocken hochzuziehen. Doch ist dieses Foto mit Nennung aller Namen in dem Heimatbuch »Roßtal mit Ortsteilen – Bilder aus vergangenen Tagen« auf Seite 55 zu sehen. Ich hingegen wähle ein Bild vom Nachmittag des 1. August 1947.
![]() |
Es zeigt von links Leonhard Weghorn, Leonhard Helmreich, Georg Kandel, Konrad Popp und ein auf dem Glockenrand sitzendes Mädchen (später Frau Wiedner, geb. Weiß).
Wiederum ein Erinnerungsfoto, Personen um eine Glocke postiert, doch diesmal – zumindest was die vier Männer angeht – für sie ein Tag der Freude über eine zurückgekehrte Glocke. Zum Kirchweihfest am 10. August 1947 konnte sich die Bevölkerung nach fünf Jahren zum ersten Mal wieder am gewohnten Geläut ihrer Glocken erfreuen.
Ein Nachtrag sei mir noch erlaubt.
Kriegsherren haben sich aus Mangel an Rohstoffen zu allen Zeiten gerne an Kirchenglocken vergriffen und sie eingeschmolzen. In Ansbach war es umgekehrt. In der dortigen katholischen Stadtkirche, der Ludwigskirche, rufen seit 1838 Glocken mit einer ganz besonderen Vorgeschichte zum Gottesdienst. Sie wurden aus bronzenen Kanonen der osmanischen Flotte gegossen, welche die Kriegsmarinen Englands, Frankreichs und Russlands 1827 in der Seeschlacht in der Bucht von Navarino an der Westküste des Peloponnes versenkt hatte. Türkische Kanonen zu christlichen Glocken – in der Tat ein unglaublicher Vorgang. Mir kommt dabei das Motto der Friedensbewegung in den Sinn, nämlich „Schwerter zu Pflugscharen“ oder hier Kanonen zu Glocken, und dies ist allemal besser als Glocken zu Kanonen.
60 Jahre Währungsreform: 20. Juni 1948 in Roßtal
Nach Ende des zweiten Weltkrieges lag Deutschland am Boden: Die wirtschaftliche Not führte zu vielen Hungertoten. Die Kindersterblichkeit hatte beängstigende Ausmaße angenommen. Eine angemessene Unterkunft für Millionen Heimatvertriebener und Flüchtlinge gab es kaum. Die Kriegszerstörungen wurden durch Demontagen von Industrieanlagen potenziert. Die Verkehrsschranken, die durch die Aufteilung in vier Besatzungszonen geschaffen worden waren, behinderten jeglichen Austausch. Die Landwirtschaft bedurfte schon der Millionen Heimatvertriebenen und Flüchtlinge wegen dringend der Intensivierung, zumal nicht alle Ablieferungspflichten erfüllt wurden. Auch eine Wiederbelebung des Außenhandels war zwingend von Nöten.
Schon am 6. September 1946 hatte der amerikanische Außenminister Byrnes in seiner bekannten Stuttgarter Rede ausgeführt: „Deutschland ist ein Teil Europas. Die Gesundung Europas und besonders in den Nachbarstaaten Deutschlands wird nur langsam voranschreiten, wenn Deutschland … in ein Armenhaus verwandelt wird. … Das amerikanische Volk will dem deutschen Volk helfen, seinen Weg zurückzufinden zu einem ehrenvollen Platz unter den freien und friedlichen Nationen der Welt.“
1 Dennoch hatten sich die Amerikaner zunächst noch sämtliche politischen Möglichkeiten für das in Besatzungszonen geteilte Deutschland vorbehalten. Als sich dann aber bei den Außenministerkonferenzen 1947 in Moskau und London die internationalen Gegensätze verschärften und der sowjetische Imperialismus dazu zu führen drohte, das kontinentale Europa weitestgehend unter kommunistischen Einfluss zu stellen, entschlossen sich die Amerikaner, auch die westlichen Zonen Deutschlands mit Mitteln des Marshall-Planes zu unterstützen, damit sie sich gegen den Kommunismus aussprächen.
Schaffen der Bizone
Bereits zuvor im Dezember 1946 hatten Amerikaner und Briten begonnen, ihre Besatzungsgebiete wirtschaftlich in der Bizone zu verschmelzen. Um Sinnvolles erreichen zu können, sollten größere Gebiete mit ihren unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturen zusammenfinden. Dieser verwaltungsmäßige Anfang stieß freilich zunächst schon wegen der katastrophalen Schäden, die Transportanlagen und -mittel in den Kämpfen 1945 erlitten hatten, auf tatsächliche Schwierigkeiten. Auch zeigte die geschaffene Organisationsstruktur schnell deutliche Schwächen. Deshalb wurde sie im Februar 1948 geändert und hatte schließlich als Vorstufe eines westdeutschen Staates schon demokratischen Zuschnitt:
- Dem Wirtschaftsrat mit Gesetzgebungsbefugnis, gebildet nach den dort herrschenden politischen Kräfteverhältnissen, gehörten 104 gewählte Abgeordnete der Landtage von Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Württemberg-Baden sowie der Stadtparlamente von Bremen und Hamburg an, die sich parteipolitisch – nicht föderativ – zusammenschlossen.
- Die zweite Kammer, den Länderrat, bildeten – dem heutigen Bundesrat vergleichbar – 24 Ministerpräsidenten und Minister der Länder.
- Der Verwaltungsrat als Exekutivorgan bestand aus sechs Direktoren, denen bestimmte Ressorts zugewiesen waren.
Außerdem wurden die »Bank deutscher Länder« und ein Obergericht geschaffen.
Natürlich protestierte die Sowjetunion heftig gegen diese „Teilung Deutschlands“. Auch Frankreich stand dem vereinigten Wirtschaftsgebiet zunächst ablehnend gegenüber und entschloss sich erst nach einer Sonderregelung für das Saargebiet zum Anschluss seiner Zone. Am 1. Juni 1948 ermächtigten die drei Westmächte dann die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder, eine verfassungsgebende Versammlung aus Abgeordneten der Länderparlamente einzuberufen.
Die Wirtschaft springt an
Die Bizone umfasste etwa 60 % der Fläche und der Bevölkerung Deutschlands; dementsprechend war auch die landwirtschaftliche und bergbauliche Rohstoffgewinnung. Sie verfügte über beinahe zwei Drittel der Anlagen der Verarbeitungsindustrie. Durch ihre Schaffung war schon bald eine überregionale Verteilungsorganisation auch importierter Hilfsgüter möglich. Die Amerikaner und Briten, die anders als Franzosen und Russen nicht davon ausgingen, dass das Besatzungsgebiet vorrangig die Besatzer ernähren und versorgen musste, hatten zudem den Demontageplan für ihre Zonen im August 1947 um über zwei Drittel gekürzt. Die Stahlwerke hatten verhältnismäßig wenige Hochöfen verloren und der Ruhrkohlebergbau gewann auch dank des Arbeitseinsatzes von Flüchtlingen und Heimatvertriebenen seine volle Leistungskraft schnell wieder. Im Frühjahr 1948 verließ bereits der 20 000. VW-Käfer nach Kriegsende das Wolfsburger Werk. Trotz Transportproblemen und Versorgungsengpässen war die Wirtschaft in der Bizone also bereits wieder angesprungen.
Am 2. März 1948 wurde Ludwig Erhard Direktor der Verwaltung Wirtschaft, der wichtigsten Abteilung im Verwaltungsrat der Bizone neben der für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Er war maßgeblich daran beteiligt, dass als tragfähiges Konzept für die künftige Wirtschaftspolitik das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft gewählt wurde, das die Ziele Freiheit und Gerechtigkeit kombinierte: Konsum-, Gewerbe-, Wettbewerbs-, Produktions- und Handelsfreiheit sollten die Freiheit des Marktes sichern, in die beschränkend bzw. korrigierend eingegriffen werden sollte, wenn gesellschaftlich unerwünschte Folgen entstehen; denn die soziale Sicherheit aller Bürger sollte durch gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung garantiert werden.2 Produktion und Konsum konnten nicht sofort dem Spiel des freien Marktes überlassen werden. „Bis Juni 1948 herrschte (ja) fast völlige Zwangswirtschaft, bis zu den Hosenknöpfen hinab. Sogar die sog. Pfennigartikel wurden bewirtschaftet. Nur ganz allmählich konnten immer mehr Wirtschaftsgebiete aus der Zwangswirtschaft befreit werden. Der Übergang einer Wirtschaft, die so lange gefesselt war, in größere Freiheit vollzog sich naturgemäß auch nicht reibungslos.“
3 Zudem musste zunächst eine stabile Währung geschaffen werden. Das Geldvolumen war nämlich in Deutschland von 60 Milliarden Reichsmark im Jahre 1938 auf 300 Milliarden schon bei Kriegsende angewachsen und danach hatte der Wertverfall so zugenommen, dass niemand Interesse daran hatte, etwas zu verkaufen oder zu liefern.
Vorbereitungen der Währungsreform
Schon 1947 hatten die Amerikaner mit den Vorbereitungen für eine Währungsreform begonnen. In Expertenrunden wurden bald Einzelheiten erörtert. In der Öffentlichkeit machten sich immer wieder Gerüchte über eine bevorstehende Währungsumstellung breit, was dazu führte, dass Waren immer knapper wurden; niemand wollte Produkte gegen Bezahlung hergeben, wusste er doch nicht, wie viel das erhaltene Geld dann noch wert sein würde. Bereits im Oktober 1947 hatten die Amerikaner in den USA fast 500 Tonnen neue Banknoten für Deutschland gedruckt. Diese wurden schließlich von Frankfurt aus in streng bewachten LKW-Konvois und Militärzügen zu den etwa 200 Zweigstellen der seit 1946 gegründeten Landeszentralbanken gebracht. Nachdem auch deutsche Experten in einer mehrwöchigen Klausurtagung informiert worden waren, konnte mit der Umsetzung der Pläne begonnen werden, wobei freilich nicht alle deutschen Vorschläge berücksichtigt wurden: es mussten das neue Geld an die Bürgerinnen und Bürger verteilt sowie von ihnen die alten Banknoten eingesammelt und vernichtet werden, wozu man sich zuverlässigen Personals bedienen musste; gleichzeitig war sicher zu stellen, dass der Sinn der Währungsreform, stabile monetäre Verhältnisse zu schaffen, unter Berücksichtigung des gesamten Wirtschaftslebens erreicht würde. Dafür wollte man zum einen neben den Geldinstituten die sog. Kartenstellen nutzen, die wegen der monatlichen Ausgabe der Lebensmittelkarten über die zuverlässigsten Unterlagen die Berechtigten betreffend verfügten. Zum anderen war eine Abwertung der Reichsmark unumgänglich; eine daraus notwendig werdende Lastenausgleichsregelung sollten die deutschen gesetzgebenden Stellen hernach vordringlich treffen.
![]() |
Am 25. April 1948 war Bürgermeister Wiesinger (erneut) und der Roßtaler Gemeinderat mit diesem amtlichen Stimmzettel gewählt worden.
|
Für Roßtal lag die verwaltungsmäßige Organisation in den Händen des Ernährungsamtes B Fürth-Land, das sich bei der praktischen Durchführung des Bürgermeisters Wiesinger und der Gemeindeverwaltung zu bedienen hatte, sowie der Sparkasse Cadolzburg. Der Bürgermeister war in einer von Landrat Hörndlein einberufenen Bürgermeisterversammlung bereits am 17. Juni 1948 über das beim Umtausch zu beachtende Verfahren informiert worden. Sicher hatte er sein Wissen in der Sitzung des Marktgemeinderates am gleichen Abend vertraulich weitergeben dürfen, auch wenn das Beschlussbuch der Gemeinde dazu verständlicherweise nichts enthält. Am gleichen Tag lief eine vom Leiter des Ernährungsamtes Bloß unterzeichnete zehnseitige Dienstanweisung über die „Aufgaben der Kartenstellen für die Währungsumstellung und Auszahlung des Kopfbetrages an die Bevölkerung“ an sämtliche Landkreisgemeinden aus. Sie ging bei der Marktgemeinde Roßtal am 19. Juni 1948 ein.
Nachdem die Militärregierungen der drei westlichen Besatzungszonen – ein Vier-Mächte-Abkommen war am Widerstand der Sowjetunion gescheitert – die gesetzlichen Grundlagen beschlossen hatten4, wandte sich am Abend des 18. Juni 1948 Jack Bennett, der Finanzberater von General Lucius D. Clay, in einer Rundfunkrede an die deutsche Bevölkerung:
„Mit dem kommenden Sonntag wird der größte Teil Deutschlands eine neue Währung haben. Die neue Währung heißt Deutsche Mark. … Hinter der neuen deutschen Währung steht nicht nur die Produktionskraft des Landes mit seinen Bergwerken und Fabriken, sondern auch die Hilfe, die Deutschland durch den Marshall-Plan zufließt. … Denken Sie daran, dass die Deutsche Mark knapp sein wird und mit harter Arbeit verdient werden muss. Jeder wird haushalten müssen, und jeder sollte sich bei seinen Einkäufen ernstlich überlegen, ob die Ware den geforderten Preis wirklich wert ist. In gesundem neuem Gelde werden die Spekulanten nicht mehr ihre Wucherpreise erzielen können. Die Zeit des wirtschaftlichen Chaos muss für Deutschland zu Ende sein. Mit der Beseitigung des alten Geldes, das die Wirtschaft vergiftet hat, beginnt Deutschlands wirtschaftliche Gesundung.“
Unmittelbar im Anschluss an diese Rede wurden die deutschen Zuhörer mit den wichtigsten Punkten der Währungsneuordnung vertraut gemacht, wie dies auch am folgenden Tag in den Zeitungen nachzulesen war: Alles Altgeld mit Ausnahme von Kleingeld tritt am Montag (21. Juni 1948) außer Kraft. Münzen und Noten bis zu einer Mark5 bleiben im Umlauf, sind aber nur noch ein Zehntel des Nennwertes wert. Zunächst erhält jeder Einwohner der drei Westzonen einen Kopfbetrag von 60 Deutsche Mark im Umtausch gegen 60 Mark Altgeld. 40 davon werden sofort, die übrigen einen Monat später ausgezahlt6. Der Umtausch erfolgt am Sonntag (20. Juni 1948) auf den Lebensmittelkartenstellen. Der Familienvorstand soll den Umtausch für die Familie vollziehen. Das übrige Altgeld sowie Bank- und Sparkassenguthaben werden später in Deutsche Mark umgetauscht. Das Umtauschverhältnis wird in Kürze bekannt gegeben7. Bis Freitag kommender Woche (25. Juni 1948) müssen Personen und Firmen ihre Altgeldbeträge bei Banken und Sparkassen, nicht bei der Post, abgeben und anmelden. Alle Schulden sind bis Ende nächster Woche gestundet. Löhne und Preise werden durch die Währungsreform nicht betroffen.8
![]() |
Auch das amerikanische Militärgeld für Deutschland musste umgetauscht werden und verlor mit dem 20. Juni 1948 seine Gültigkeit.
Am Samstag, 19. Juni 1948, wurde, wie zur damaligen Zeit üblich, auch in der Roßtaler Gemeindeverwaltung von 8.00 bis 13.00 Uhr gearbeitet. So blieb ausreichend Zeit, vor Ort alle Vorbereitungen für den folgenden Umtauschtag zu treffen. Intern hatte man sich bereits darauf verständigt, wegen des begrenzten Platzes im alten Rathaus, wo Publikumsverkehr nur in einem Raum abgewickelt wurde9, in das Schulhaus auszuweichen. Unter Anleitung von Verwaltungsinspektor Hans Majer räumten die gemeindlichen Wegmacher Hans Erkel und Leonhard Bernecker das damalige Klassenzimmer der 8. Klasse im ersten Stock des Schulhauses gleich rechts am Treppenaufgang um. Agnes Walz und Babette Riegel bereiteten handschriftliche Listen vor, die am folgenden Tag Name, Hausnummer, Beträge und Belegnummer der Umtauschenden aufnehmen sollten.9 Es ist auch davon auszugehen, obwohl keiner der Befragten sich daran erinnerte und das sog. „Ausschellbuch“ für die ersten Nachkriegsjahre im Gegensatz zu den die Zeit von 1920 bis 1943 betreffenden im Gemeindearchiv nicht auffindbar war, dass – etwa durch den Amtsboten Röck – die bevorstehende Umtauschaktion sowie deren Ort und Zeit durch Verkünden mit der Glocke, einer der damals üblichen Formen, öffentlich bekannt gemacht worden sind. Jedenfalls erfolgte auch ein entsprechender Anschlag am alten Rathaus.
Der 20. Juni 1948
Es war ein regnerischer Sonntag, als in den Morgenstunden Herr Bauer von der Sparkasse Cadolzburg9 mit einem Pkw im Schulhof der heutigen Grundschule vorfuhr. Bürgermeister Wiesinger und Verwaltungsinspektor Majer empfingen ihn im Beisein eines Landpolizisten mit geschultertem Gewehr. Bauer brachte Kästen mit Noten der neuen Deutschen Mark. Bürgermeister Wiesinger hatte das Geld „für die Kartenstelle Roßtal“ zu übernehmen und den Empfang zu bestätigen. Er unterschrieb dabei auch die vorgedruckte Belehrung, dass „das Paket sofort zu öffnen und zur Kontrolle nachzuzählen ist unter Beisein des Bürgermeisters, des Kartenstellenleiters bzw. des Gemeindeschreibers und des Kassiers“. 10 Bei der immer wieder bekundeten Gewissenhaftigkeit von Verwaltungsinspektor Majer, dem ja auch die Sorge für die gemeindlichen Finanzen oblag, sollte kein Zweifel daran bestehen, dass die übergebenen 125 190,- DM nachgezählt wurden. Schließlich ist auch am Ende der Umtauschaktion keinerlei Unregelmäßigkeit dokumentiert. Wie viel Zeit freilich für das Nachzählen aufgewendet werden musste, bleibt unerforschbar, ist doch folgende Stückelung des Gesamtbetrages in den Unterlagen vermerkt: 871 x 50,- DM, 2177 x 20,- DM, 5226 x 5,- DM, 1960 x 2,- DM, 4570 x 1,- DM und 6950 x 0,50 DM, alles in Scheinen.
Als die Kartenstelle um 8.00 Uhr für die Bevölkerung öffnete, hatte einer der drei in Roßtal stationierten Landpolizisten hier mit geschultertem Gewehr – Pistolen gehörten damals noch nicht zu ihrer Ausrüstung – Posten bezogen. Die Polizisten Merket, Voelkl und Heil wechselten sich den ganzen Tag über vor Ort ab; die beiden anderen hielten sich in der Polizeistation auf, um bei etwaigen Notrufen, auch aus einer der umliegenden Gemeinden, sofort einsatzbereit zu sein.11 Auch Verwaltungsinspektor Majer, dem als Kassier die Abwicklung der reinen Geldgeschäfte oblag, hatte sich in seinen provisorisch abgegrenzten „Kassenraum“ im Schulzimmer der 8. Klasse begeben.
Auf die drei Angestellten der Gemeinde Olga Kilian, Babette Riegel und Agnes Walz kam nun eine gewaltige, größte Aufmerksamkeit fordernde Tätigkeit zu, die sie bis zum Schließen der Kartenstelle um 20.00 Uhr zu bewältigen hatten. Vor der Entgegennahme des neuen Geldes aus der Hand des Kassiers musste nämlich jeder Umtauschwillige drei Stellen aufsuchen: Die Empfangsberechtigten der sog. Kopfbeträge sollten nicht alle selbst zur Kartenstelle gehen; vielmehr sollte wie bei den Lebensmittelkarten nur ein Mitglied für alle zum Haushalt gehörenden Personen erscheinen. Es hatte dieselben Ausweise und Unterlagen mitzubringen, die für die Empfangnahme der Lebensmittelkarten benötigt wurden. Die erste der Gemeindeangestellten hatte nun an Hand der Haushaltskartei und der sonstigen Unterlagen wie bei der Lebensmittelkartenausgabe die Zahl der im Einzelfall Umtauschberechtigten zu prüfen, in der Liste abzuhaken und für den Haushalt insgesamt durch Stempeleindruck und Eintragung des auszuzahlenden Betrages zu kennzeichnen; der zweiten oblag das Ausfüllen des formularmäßigen Geldumwechslungsantrages, der vom Umtauschberechtigten zu unterschreiben war, und eines Kontrollabschnittes, in den der Neugeldbetrag eingetragen werden musste; die dritte schließlich führte die Altgeldempfangsliste, wo der Einlieferer erneut unterschreiben musste, vermerkte auch den Altgeldbetrag auf dem Kontrollabschnitt, der sich bereits in der Hand des Umtauschberechtigten befand, und händigte diesem den „Vordruck A“ aus, der zur Einzahlung des noch vorhandenen Bargeldes und die Anmeldung aller Reichsmarkguthaben bei Geldinstituten diente. Erst jetzt waren die Ablieferung des alten und der Erhalt des neuen Geldes möglich. Insgesamt weist die im Marktarchiv noch vorhandene Altgeldliste 788 namentlich eingetragene Personen auf. Sie hatten den Kopfbetrag von je 40,- DM für 2771 Bürgerinnen und Bürger erhalten. Beim Betrachten der Liste fällt aus heutiger Sicht auf, dass es fast allen möglich war, pro Kopf 60,- RM Bargeld mitzubringen. Berücksichtigt man dabei, dass neunmal 480,- RM, dreimal 540,- RM und zweimal sogar 600,- RM eingezahlt wurden, so wundert man sich darüber, wie viel Bargeld damals offenbar zu Hause aufbewahrt wurde. Der bei Kaufmann Haas eingerichteten Zahlstelle der Sparkasse Cadolzburg wäre es ja unmöglich gewesen, auch nur einen Bruchteil des Gesamtaltgeldbetrages von 164 845,- RM, der allein in Roßtal zur Einzahlung gelangte, an einem Samstag bereit zu stellen. Anders als heute mussten damals also Kästchen im Buffet und Küchenschrank oder ein Platz zwischen der Bettwäsche als üblicher Aufbewahrungsort auch für größere Summen betrachtet worden sein.
![]() |
Vorderseite des „Vordruck–A“
|
Nur wenigen Bürgerinnen und Bürgern war es nicht möglich gewesen, die geforderten 60,- RM mit zu bringen, 27 konnten auch nicht einmal 40,- RM einzahlen. Auf die insoweit zu errechnende Gesamtsumme von 1080,- RM fehlten 490,- RM. Trotzdem erhielten auch sie das volle Kopfgeld von 40,- DM ausgezahlt. Zwei Umtauschberechtigte hatten von der Möglichkeit, die ersten Scheine der neuen Währung zu erhalten, keinen Gebrauch gemacht: eine 43-jährige Frau aus Haus Nr. 300 und ein achtjähriges Kind, das wegen des Krankenhausaufenthaltes seiner Mutter vorübergehend bei Verwandten untergebracht war. 17 Personen waren am Umtauschtag in Roßtal „vorübergehend abwesend“ gemeldet und konnten das Geld an ihrem seinerzeitigen Aufenthaltsort in Empfang nehmen.
Bürgermeister Wiesinger hatte dem Ernährungsamt schon frühzeitig mitgeteilt, dass er eine Abholung des Geldes noch am 20. Juni 1948 der Möglichkeit vorziehen würde, am Folgetag unter Polizeischutz Alt- und Neugeld mit der Schlussabrechnung selbst nach Fürth zu bringen. So wurden noch am Umtauschtag restliche 14 350,- DM und 164 845,- RM eingenommenes Altgeld mit der „Abrechnung der Kartenstelle Roßtal“ – unterzeichnet von Hans Majer als Kassier sowie Agnes Walz und Babette Riegel als Kartenstellenleiter – vom Bürgermeister an Beauftragte des Ernährungsamtes übergeben, wobei weisungsgemäß eine ordnungsgemäße Bündelung und Verpackung erfolgt waren. Auch die Stückelung des Altgeldes ist im Marktarchiv festgehalten: 4600 x 100,- RM, 1160 x 50,- RM, 1117 x 20,- RM, 1291 x 10,- RM, 590 x 5,- RM und 187 x 2,- RM. Außerdem wurden 149,- Alliierte Militärmark abgeliefert.
Insgesamt war die Umtauschaktion am 20. Juni 1948 also ohne besondere Vorkommnisse und völlig beanstandungsfrei in Roßtal durchgeführt worden.
Die Folgezeit
Schon am nächsten Tag wurde die Währungsumstellung an einer Kleinigkeit sichtbar: Die Nürnberger Nachrichten hatten eine Sonderausgabe herausgebracht, die sich mit dem Ausfüllen des Vordruckes A zur Anmeldung restlicher Altgeldbeträge sowie sämtlicher Konten, auf denen sich Guthaben in Reichsmark befanden, im Einzelnen befasste. Auf dem Kopf war als Preis vermerkt: „RM. 1,- Altgeld / 10 Pfg. NeuGeld“.
Am 25. Juni 1948 wurde dann auch die in der Höhe unveränderte Lohnsumme erstmals in DM ausgezahlt.12 Nun hatten sich die Schaufenster und Regale der Läden mit Dingen gefüllt, für die man zuvor vergeblich von Geschäft zu Geschäft gelaufen war: Kochtöpfe und Fahrräder, Schnürsenkel und Glühbirnen, Schokolade und Südfrüchte. Es war wie ein Märchen und jahrelang angestauter Konsumbedarf brach sich nun Bahn. Bei den Roßtalern waren wohl Schuhe Favoriten.13 Aber auch ein gläserner Nachttopf, damals „der letzte Schrei“, oder Nylonstrümpfe waren begehrte Kaufobjekte.12 Anna Erben erwarb ein Fahrrad.14
In den darauf folgenden Wochen wurden von den Geldinstituten ausgehend von dem bis 25. Juni 1948 ausgefüllt abzuliefernden Vordruck A alle Altgeldbestände und -guthaben im Verhältnis 10 : 1 umgestellt. Freilich waren von dem umgestellten Betrag zunächst nur 50 % verfügbar, von 100,- RM blieben also vorerst nur 5,- DM; der Rest wurde auf ein Festkonto überschrieben. Die Menschen, die den Vordruck A mangels weiterer Geldmittel nicht ausfüllen mussten, erhielten die zweite Rate des Kopfgeldes von 20,- DM erst Anfang September. Am 7. September 1948 konnten 2. Bürgermeister Wörrlein und Verwaltungsinspektor Majer dem Ernährungsamt bestätigen, dass für 285 Personen „die volle 2. Rate von 20,- DM (=5700,- DM)“ ausgezahlt worden sei; das waren etwa 10 % der damaligen Gesamteinwohnerschaft Roßtals. Alle anderen stand ein Bank- oder Sparkassenkonto zur Verfügung. Wer am 20. Juni 1948 nicht den gesamten Altgeldbetrag von 60,- RM pro Kopf eingezahlt hatte, erhielt auch nur eine entsprechend verminderte, ggf. auch gar keine 2. Rate ausgezahlt; dies traf acht Personen, an die insgesamt nur 120,- DM als 2. Rate ausgehändigt wurden.
![]() |
Umstellung auf Deutsche Mark in einem Sparbuch
|
Von dem Geld, das von den Geldinstituten auf ein Festkonto überschrieben worden war, wurde im Oktober 1948 ein weiteres Fünftel frei gegeben, ein Zehntel konnte in Wertpapieren angelegt werden, der Rest verfiel. Viele Bürgerinnen und Bürger waren erschüttert über die entschädigungslose Enteignung von 93,5 % ihrer Ersparnisse. Sachwerte und Aktien blieben nämlich unberührt, Schulden wurden auf ein Zehntel gekürzt. Zudem brachten die Umstellung der Produktionsgüter- auf Konsumgüterherstellung sowie die weitgehende Aufhebung der Preisbindung in den Folgemonaten erhebliche Preissteigerungen, bei den allgemeinen Lebenshaltungskosten z. B. um 17 % unter gleichzeitiger Lohnsteigerung von nur 4,5 %, und die Zahl der Arbeitslosen stieg von 424 000 im Juni 1948 auf 937 000 im Januar 1949.2 Es ist deshalb mittlerweile allgemein anerkannt, dass es in das Reich der Legenden zu verweisen sei, Währungsreform und Marshall-Plan hätten schlagartig ein Wirtschaftswunder bewirkt. Dagegen spricht auch, dass vom 24. Oktober bis 7. November 1948 in Roßtal „für die durch die Währungsreform am härtesten Betroffenen eine Haus- und Betriebssammlung durchgeführt“ wurde, an der sich Freiwillige des Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt, beider Kirchen und der Gemeinde beteiligten. Gespendet wurden in der Regel zwischen 0,50 und 1,- DM; der Höchstbetrag war 10,- DM. Insgesamt erbrachte diese Sammlung 416,85 DM, die letztlich vom Gemeinderat verteilt werden konnten.
Übergangen werden darf schließlich auch nicht, dass die Währungsreform nicht nur wirtschaftliche sondern auch allgemeinpolitische Konsequenzen hatte. Die Sowjetunion, die sich einer Währungsumstellung für ganz Deutschland verschlossen hatte, musste nun schnellstens für ihre Zone mehr oder weniger unvorbereitet auch die Reichsmark durch eine neue Währung ersetzen. Aus machtpolitischen Überlegungen wollte sie die Ostmark aber für ganz Berlin einführen. Dem widersprachen die Westmächte und setzten am 25. Juni 1948 für die unter ihrer Hoheit stehenden Teile Berlins die Deutsche Mark als Zahlungsmittel fest. Die Sowjetunion antwortete darauf mit der vollständigen Blockade Berlins: sie sperrte die Zug-, Straßen- und Wasserwege von Westdeutschland her. Daraufhin schufen die Amerikaner und später auch die Briten die sog. Luftbrücke, über die zur Versorgung der Westberliner Bevölkerung bis zur Aufhebung der Blockade im Mai 1949 über zwei Millionen Tonnen Güter in die bedrohte Stadt gebracht wurden.15 So war die Währungsreform des Jahres 1948 auch ein Spatenstich bei der Teilung Deutschlands, zu deren Beseitigung dann 1990 im Osten unseres Vaterlandes wiederum eine Währungsumstellung erforderlich wurde, auch wenn das „Kopfgeld“ nun „Begrüßungsgeld“ hieß.
Anmerkungen
1 | Dörries, Bernd in: Käppner, Joachim und Probst, Robert ( Hrsg.), Befreit.Besetzt.Geteilt.Deutschland 1945–1949, München 2006, S. 175 |
2 | Kistler, Helmut, Wirtschaftlicher Wiederaufbau, in: Informationen zur politischen Bildung, Heft 224, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1991, S. 29 f |
3 | Adenauer, Konrad, Erinnerungen 1945–1953, Stuttgart 1965, S. 184 |
4 | In der britischen und amerikanischen Besatzungszone jeweils Gesetz Nr. 61 – Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Währungsgesetz); in der französischen Zone Gesetz Nr. 158 |
5 | Neben der Reichsmark wurden am 21. Juni 1948 auch die Rentenmark und die Alliierte Militärmark ungültig. |
6 | Die Auszahlung dieses zweiten Betrages erfolgte schließlich erst deutlich später und nur an solche Bürger, die nicht von der Umstellung des Geldes durch Banken und Sparkassen unter Verwendung des Vordruckes A Gebrauch machen mussten. |
7 | Aus Angst vor unrechtmäßigen Manipulationen sollten erst die vollständige Ablieferung des Bargeldes und die Anmeldung der Bank- und Sparguthaben abgewartet werden. |
8 | Aus: Die Neue Zeitung – Eine amerikanische Zeitung für die deutsche Bevölkerung, Sonderausgabe vom 19. Juni 1948 |
9 | Mündliche Mitteilung von Babette Riegel am 28. 11. 2007 |
10 | Alle in diesem Abschnitt niedergelegten Zahlen und amtlichen Feststellungen sind Unterlagen des Marktarchives entnommen, in das ich mit Genehmigung von Bürgermeister Maximilian Gaul Einblick nehmen durfte. Ihm danke ich dafür. |
11 | Mündliche Mitteilung von Richard Voelkl am 29. 11. 2007 |
12 | Mündliche Mitteilung von Luise Handschuch am 5. 12. 2007 |
13 | Mündliche Mitteilungen von Erna Wacker, Elfriede Hoffmann und Georg Kuch am 29. 11. 2007 |
14 | Mündliche Mitteilung am 29. 11. 2007 |
15 | Herzfeld, Hans und Dittrich,Jochen in: Grundriss der Geschichte Band 111, Stuttgart 1959, S. 207 |