Kirche St. Jakobus in Buttendorf

Kirche St. Jakobus in Buttendorf

Friedrich Wagner

Kirche St. Jakobus in Buttendorf

Das St. Jakobuskirchlein ist in der Zeit der Reichsministerialen als Burgkapelle entstanden. Es handelt sich um einen Massivbau mit Walmdach. Die erste urkundliche Erwähnung war im Jahr 1414 im Zusammenhang mit einem „Altarbenefizium“, in dem der damalige „Frühmesner“ täglich in den Morgenstunden einen Gottesdienst halten musste. Diese „Frühmesse“ bestand bis zum Jahr 1535. Der letzte hier genannte Kaplan Johann Sutor war von 1530 bis 1535 in Buttendorf tätig. Kirchenrechtlich unterstand der Kaplan wie auch schon seine Vorgänger der Pfarrei Roßtal. So wurde 1430 Buttendorf als „zur Pfarrei Roßtal gehörig“ genannt.

Der Chor der Kirche mit einem Dachreiter für die Glocke wurde erst 1510 angebaut. Das Patronat hatte der Burggraf von Nürnberg inne. Im Steuerbuch des Amtes Cadolzburg wurde Buttendorf „zum markgräflichen Amt Roßtal gehörig“ genannt. Im Jahr 1779 zählte Buttendorf insgesamt 13 in das "„ansbachische Richteramt Roßtal“" gehörige Untertanen.

Wie aus Pfarrbeschreibungen aus den Jahren 1538 und 1693 ersichtlich wurde die Kirche als sehr baufällig geschildert. 1779 sprach man nur noch von einer Ruine, die in diesem Jahr „wieder hergestellt“ wurde. Das „Hochfürstliche Cammercollegio“ in Ansbach gab dazu 99 Gulden. Der letzte Markgraf Carl Alexander unterstützte damals die Buttendorfer mit einem Betrag von 571 Gulden, sodass am 1. August 1779 das renovierte Kirchlein wieder eingeweiht werden konnte.

Diese Informationen der finanziellen Unterstützungen des Landesfürsten sind auf der Innenseite der Kirche für die Nachwelt noch zu lesen.

In den Jahren 1851, 1957 und 1993 wurden weitere Renovierungen durchgeführt. Eine weitere Sanierung der Empore und sowie am Mauerwerk stehen im Jahr 2019 an.

Der Besucher des bescheidenen Kirchleins erlebt einen schlichten Kirchenraum, mit einem quadratischen Chor, das ein Kreuzrippengewölbe besitzt, dessen Kehlrippen in den Ostecken auf Wappenschildern, in den Westecken auf Profilsteinen enden. Der mittelalterliche Altar im Chor ist gemauert und verputzt. Die Kanzel an der Südseite steht auf einem ehemaligen zweiten Altar.

Innenansicht St. Jakobus
 

Im Chor befindet sich eine Marienfigur aus der Zeit 1500/1510. Sie wurde 1941 vom Dachboden in beschädigtem Zustand geborgen und von einem Kirchenmaler restauriert und neu gefasst.

Die schlichte Buttendorfer St.-Jakobus-Kirche liegt am vor 25 Jahren wiederbelebten Teil des fränkischen Jakobsweges, der von St. Jakob in Nürnberg über Rothenburg weiter nach Santiago de Compostella in Spanien führt. Durch die Ausschilderung des Weges mehren sich die Besucher- und Pilgergruppen, die dem Kirchlein einen Besuch abstatten und dort auch kurz verweilen.

Literatur:

Adolf Rohn: "Heimatbuch von Roßtal und Umgebung", Roßtal 1928
Archiv der Evang. Luth. Pfarrei St. Laurentius, Roßtal
August Gebessler: "Stadt. und Landkreis Fürth, Deutscher Kunstverlag, München, 1963
Wolfgang Wiessner: „Historisches Ortsnamenbuch“ Stadt und LdKrs. Fürth, Kommission für Bayer. Landesgeschichte, 1963
Werner Sprung: „Zehnten und Zehntrechte rund um Nürnberg“, Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg, 1968

Ulrich Grimm

Der aufgezwungene Marktschreiber

Es muss den Roßtaler Bürgermeister Caspar Helmreich erhebliche Überwindung gekostet haben, vor genau 200 Jahren – am 2. Februar 1819 – dem Oberschreiber bei dem Königlichen Landgericht in Cadolzburg Johann Joachim Zinck den Amtseid für die Stelle des Marktschreibers in Roßtal abzunehmen, obwohl dieser dabei auch schwor, „dem Bürgermeister so wie den gesamten Magistratsgliedern und sämtl. Gemeindebevollmächtigten die schuldige Achtung immer zu bezeugen.“[1] Langes Bemühen der Roßtaler Gemeindeglieder, die einen Marktschreiber für ihren Ort für überflüssig gehalten hatten, war nämlich erfolglos geblieben. Aber die Roßtaler fanden sich damit nicht ab.

Die Neuordnung Bayerns zu Beginn des 19. Jahrhunderts

Den Vorstellungen Napoleons entsprechend, durch eine Stärkung der deutschen Mittelstaaten die Großmächte Preußen und Österreich weiter zu schwächen, hatten schon der Reichsdeputationshauptschluss 1803, der Frieden von Pressburg 1805 und die Rheinbundakte 1806 eine erhebliche territoriale Vergrößerung Bayerns und den Königstitel für seinen Kurfürsten gebracht. Mit dem Pariser Vertrag vom 3. Juni 1814 kamen weitere Gebiete hinzu. Ohne die Lande der Reichsritter und Reichsdörfer waren es schließlich 83 Territorien, aus denen ein einheitliches Königreich Bayern werden sollte: katholische Hochstifte, protestantische Fürstentümer, kleine und mittlere Grafschaften und freie Reichsstädte.[2] Diese Vielzahl von unterschiedlichsten Gebieten in einer einheitlichen staatlichen Organisation zusammen zu fassen und die darin lebenden Menschen zu sich verbunden fühlenden Bürgerinnen und Bürgern eines Staates zu machen, war ungeheuer schwierig. Rechtsvereinheitlichung musste daher neben Rechtserneuerung ein grundlegendes Ziel sein.

Das Markgraftum Ansbach – bzw. staatsrechtlich korrekt: Fürstentum Brandenburg-Onolzbach – war am 27. Mai 1806 vom bayerischen Generallandeskommissär Graf Friedrich von Thürheim, dem Chef der bayerischen Verwaltung in Franken, förmlich in Besitz genommen worden und so Teil des Königreiches Bayern.[3] Für Roßtal bedeutete dies, sich erneut umstellen zu müssen, nachdem erst wenige Jahre vorher auch preußisches Recht hier zur Anwendung gekommen war. So wurden mit den Reformedikten der Gemeindeverfassung, konzipiert von Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas, dem damals „dirigierenden Staatsminister“, 1808 alle Gemeinden nicht als Eigengebilde, sondern nur noch als reine Verwaltungsstellen des Staates behandelt; sie waren nach französischem Vorbild geschaffene Verwaltungseinheiten, die später als „politische Gemeinden“ mit „Gemeindebürgern“ bezeichnet wurden. Sie sollten in sich handlungsfähige politische Körper sein, die „alle Theile der Verwaltung ungetheilt in sich begreifen“. Dabei unterschied man Ruralgemeinden, d. h. kleinere Märkte und Dorfgemeinden, von Munizipalgemeinden, d. h. Städten und diesen gleichgeachtete größere Märkte „unter 5000 Seelen“.[4] Roßtal ist im „Alphabetischen Orts Verzeichnis im Pegnitzkreis“ 1810 als Marktflecken bezeichnet. Hier wurden am 1. Oktober 1810 neben dem Bürgermeister vier Munizipalräte gewählt. Roßtal war also (mit ca. 660 Einwohnern) Munizipalgemeinde.

Am 20. Mai 1818 wurde die Verordnung „Die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend“ veröffentlicht.[5] Sie behielt die beiden Kommunalverfassungsformen der Rural- und der Munizipalgemeinde bei und legte für letztere zusätzlich drei Klassen fest, für die die Zahl der in der Gemeinde lebenden Familien entscheidend war. In Munizipalgemeinden wählten die Gemeindeglieder die Gemeindebevollmächtigten, die den Gemeindeausschuss bildeten. Dieser wählte auf zu unterschreibenden (!) Wahlzetteln für die Dauer von sechs Jahren den Bürgermeister und – je nach Größe der Gemeinde – sechs bis zwölf Bürger, welche zusammen den Magistrat bildeten. Zu dessen Mitglied zählte auch der Stadt- bzw. Marktschreiber, der für Städte und Märkte der II. und III. Klasse gesetzlich vorgeschrieben war, „auf Lebenszeit angestellt und nach dem Verhältnis der Größe der Städte und Märkte nach dem Ertrage des Gemeinde-Vermoegens auf eine ihre Subsistenz sichernde Weise besoldet werden“ sollte. Demgegenüber erfolgte die Verwaltung der Ruralgemeinden durch den Gemeindeausschuss, der aus dem Gemeindevorsteher, dem Gemeinde- und Stiftungspfleger sowie drei bis fünf Gemeindebevollmächtigten bestand, die sämtlich von der versammelten Gemeinde aus ihrer Mitte unter der Leitung des zuständigen Landrichters gewählt wurden. Anstelle eines Stadt- bzw. Marktschreibers wurde in den Ruralgemeinden gegen eine „verhältnismäßige Belohnung“ der örtliche Schullehrer als Gemeindeschreiber tätig; er führte die Protokolle, besorgte alle Schreibereien und fertigte die Gemeinde- und Stiftungsrechnungen. Sitz und Stimme im Gemeindeausschuss hatte er jedoch nicht. Alle Gewählten bedurften der Bestätigung durch die Kgl. Regierung des Kreises.

Im September 1818 wurden in der Munizipalgemeinde Roßtal 18 Gemeindebevollmächtigte gewählt, „der 10te Theil der wahlfähigen Gemeindeglieder“. Diese wählten neun Munizipalräte, obwohl die Kreisregierung nur sechs Räte aus dem Bürgerstand hatte wählen lassen wollen, und als Bürgermeister Caspar Helmreich. Nach der Genehmigung des Bürgermeisters und der ersten sechs gewählten Munizipalräte durch die Regierung des Rezartkreises erfolgte deren Vereidigung am 18. November 1818 durch Cadolzburger Landrichter Steeb.

Verordnung die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreich betreffend
Gesetzblatt für das Königreich Baiern 1818 Sp. 49 ff

„Wir brauchen keinen Marktschreiber“

Obwohl es also für Munizipalgemeinden der zweiten und dritten Klasse gesetzlich vorgeschrieben war, einen Markt- (bzw. Stadt-)schreiber anzustellen, wollten dies die Roßtaler nicht. Das lag vor allem daran, dass den Gemeindegliedern das Jahresgehalt von 300 fl zu hoch erschien. Die Gemeindebevollmächtigten hatten auf Anfrage Landrichter Steeb zunächst einen Betrag von 26 fl als angemessen und leistbar vorgeschlagen, immerhin 1 fl mehr, als sie Bürgermeister Helmreich zubilligen wollten. Dem widersprach die Kammer des Innern der Kgl. Kreisregierung mit Schreiben vom 7. Oktober 1818: „Die Besoldung für den Marktschreiber in Roßtal ist auf die Summe von 300 fl zu erhöhen, da kein Individuum, welches sich über die erforderliche Qualifikation gehörig auszuweisen im Stande ist, sich um eine solche Stelle bewerben dürfte, ohne seine Subsistenz durch einen den Umfang der Geschäfte und den Forderungen des Dienstes unangemessenen Gehalt hinlänglich gesichert zu sehen.“[6]

Landgerichtsassessor Georg Chr. Brebisius, der Vertreter von Landrichter Steeb, begab sich deshalb am 22. Oktober 1818 nach Roßtal, um vor Ort mit den Magistratspersonen und den Bevollmächtigten über die Besoldung des Marktschreibers zu sprechen. In der Niederschrift über dieses Gespräch ist zunächst die Äußerung der Vertreter Roßtals festgehalten, „daß die Besoldung von 300 fl uns sehr lästig fallen wird, da bekanntlich unser Gemeindevermögen sehr gering ist. Wir glauben daher, daß die Königliche Regierung dieses gnädigst berücksichtigen und uns gestatten werde, daß wir (falls wir) ein taugliches Subiect um einen geringeren Gehalt bekommen können, dießes thun dürfen.“ Ansonsten könne die Besoldung des Marktschreibers nur durch zusätzliche Abgaben der Gemeindeglieder sichergestellt werden. Landgerichtsassessor Brebisius erschien diese Aussage so wenig überzeugend, dass er anordnete, es müssten unverzüglich sämtliche Mitglieder der Munizipalgemeinde herbeigeschafft werden. Schon nach kurzer Zeit hatten sich 115 der 125 stimmberechtigten Gemeindeglieder eingefunden. Sie stimmten der Erklärung ihrer Magistratspersonen zu, bekundeten dann aber – unterschriftlich bestätigt –, dass Roßtal eine „Munizipalgemeinde sein und bleiben“ solle.[7] Wahrscheinlich fußte die beurkundete Erklärung in der damals verbreiteten Vorstellung, mit dem Bestand einer Magistratsverfassung erhalte sich der Ort das „vor den Ruralgemeinden gebührende Ansehen“.[8]

Nachdem Landgerichtsassessor Brebisius wegen der Einwände der Roßtaler Gemeindeglieder gegen einen Marktschreiber erneut mit der Kgl. Regierung in Ansbach korrespondiert hatte, erschien er am 2. Dez. 1818 wieder in Roßtal „zur Wahl des Marcktschreibers“. Hierzu kam es aber auch diesmal nicht. Sämtliche Mitglieder des Magistrates erklärten zu Protokoll: „Es hat sich bisher niemand als ein Bürgel zu der Marcktschreiberstelle dahier gemeldet. Diesen Mann kennt niemand von uns und deshalb haben wir auch wegen seiner nicht beschließen wollen… Wir haben unter unseren Mitbürgern selbst geschickte und brave Leute, welche diese Stelle nach unserem Dafürhalten versehen könnten. Diese würden sich mit Weniger (als 300 fl) begnügen lassen… Wenn jedoch unserem Vorschlag und Gesuch nicht stattgegeben werden könnte, was wir doch so herzlich wünschen, so überlassen wir einer Kgl. Regierung uns einen Marcktschreiber zu geben und müssen wir darauf unterthänigst antragen, daß dieses Subiect unbeweibt sein möge, weil es theils wegen des Quartiers Umstände machen würde theils auch für die Zukunft dessen Familie nach seinem Tod dem Magistrat und der Bürgerschaft zur Last fallen könnte.“

Wenige Tage später bat der Roßtaler Magistrat die Kgl. Regierung schriftlich um Zustimmung, den Mitbürger Johann Eckstein zum Gemeindeschreiber bestellen zu dürfen. Auch der Scribent Leonhardt Schäfer habe sich nun um die Marktschreiberstelle beworben und sei mit einem Jahresgehalt von 200 fl zufrieden. Die Regierung ließ dem Roßtaler Magistrat über Landrichter Steeb mitteilen, dass sie lediglich einen Bewerber bestätigen werde, der die gesetzlich geforderte Qualifikation nachweisen könne, und forderte den Landrichter auf, er möge dafür Sorge tragen, dass Roßtal endlich seiner Verpflichtung zur Wahl eines Marktschreibers unverzüglich nachkomme.[9]

Nach schwierigen Verhandlungen erklärte sich schließlich Johann Joachim Zinck bereit, die Marktschreiberstelle in Roßtal zu übernehmen. Zu einem Jahresgehalt von 200 fl kam freie Wohnung hinzu. Der Roßtaler Magistrat wählte ihn am 12. Januar 1819, die Kgl. Regierung des Rezatkreises bestätigte ihn "mittels hohen Rescripts vom 6. Februar 1819".[10]

Zur Person

Johann Joachim Zinck wurde 1788 als Sohn eines Schuhmachermeisters in Gunzenhausen geboren. Er war seit 1815 als Oberschreiber am Landgericht in Cadolzburg tätig. Dort war auch der aus Ansbach stammende Theodor Zinck beschäftigt, der 1818 zum Marktschreiber in Cadolzburg gewählt wurde. Die beiden scheinen - wenigstens weitläufig - verwandt gewesen, wird doch Johann Joachim Zinck 1820 und 1821 Pate zweier Söhne von Theodor Zinck.[11]

Am 16. August 1818 heiratete Johann Joachim Zinck die Cadolzburger Bürgertochter Margaretha Catharina Käufer.[12] Sie besaß, wie Landrichter Steeb mitteilt,[13] einiges Vermögen. Mit dessen Nutzung und dem Ertrag von Feldgütern, die er davon anschaffen wollte, beabsichtigte Johann Joachim Zinck das Defizit zu decken, das bei einem Vergleich seines bisherigen Einkommens und dem als Marktschreiber in Roßtal erzielten entstehen würde. Auch erstrebte er zusätzliche Einnahmen aus der Fertigung von Rechnungen für Ruralgemeinden.[14] Dass Zinck trotz des mit der Übernahme der Roßtaler Marktschreiberstelle verbundenen Gehaltsnachteils zielgerichtet seine persönlichen finanziellen Interessen nachdrücklich wahrnahm, wurde schon sehr bald deutlich:

Übertritt in die Klasse der Ruralgemeinden

Die mit der Zugehörigkeit kleinerer Städte und Märkte zur Gruppe der Munizipalgemeinden erforderlichen kommunalen Aufwendungen, insbesondere für vorgebildete Schreiber, ließ verschiedentlich Überlegungen reifen, den ursprünglich gesetzlich nicht vorgesehenen Wechsel in die Gruppe der Ruralgemeinden zu erwägen, die weniger hohe Kosten für ihre Verwaltung zu tragen hatten. Schließlich entschied sich, wie der Magistrat in Cadolzburg, auch der in Roßtal dafür, durch eine Änderung der Kommunalverfassung Geld zu sparen, jedenfalls für den Marktschreiber. Er schickte am 26. Februar 1821 eine Delegation zum neuen Cadolzburger Landrichter Heinrich von der Pforten mit der schriftlichen Bitte, den Roßtaler Magistrat mit Ende des Geschäftsjahres am 30. September 1821 aufzulösen. Der Landrichter hielt sich nicht für zuständig für diesen Antrag und nahm ihn lediglich zu seinen Akten.[17]

Mit Schreiben vom 6. Juni 1821 wiederholten die Roßtaler ihren Antrag gegenüber der Kgl. Kreisregierung, Kammer des Innern. Sie schlossen mit der Bitte, „den dahiesigen Magistrat mit dem Schluße des gegenwärtig laufenden Etatjahres aufzulösen, den hiesigen Ort wieder den Ruralgemeinden beizuzählen und in Ansehung des Marcktschreibers Zinck zu verfügen, daß derselbe bei der Unmöglichkeit ihn in der Eigenschaft eines Marcktschreibers beizubehalten, sich bis anderweitig schicklicher Versorgung zu gedulden, von der Gemeinde Roßtal keine Entschädigung zu fordern habe.“ Die Kgl. Regierung wies Landrichter von der Pforten an, zu dieser Eingabe „eine Verhandlung sämtlicher Kommunmitglieder“ herbeizuführen. Diese fand am 3. September 1821 statt. Dabei stimmten bei der Frage, „ob die Magistratsverfassung im hiesigen Ort ferner fortbestehen oder mit jener einer Ruralgemeinde vertauscht werden solle“, unterschriftlich 110 von 111 erschienenen Gemeindegliedern für eine Änderung der Kommunalverfassung.[18] Roßtal sollte also Ruralgemeinde werden. In Cadolzburg war das Stimmenverhältnis zwei Tage zuvor bei gleicher Fragestellung 86 zu 32.[19]

Am 6. Oktober 1821 genehmigte die Kgl. Regierung den Roßtaler Gemeindegliedern die Auflösung des Magistrats und gestattete, „die für Ruralgemeinden vorgeschriebene minder kostspielige Verfassung anzunehmen“.

Das für sie Wichtigste haben die Roßtaler mit ihrem Beschluss freilich nicht gleichzeitig erreichen können, denn im Genehmigungsschreiben der Kgl. Regierung heißt es weiter, dass „bis zu allenfalls einer anderen Anstellung Johann Joachim Zinck sein sehr mäßiges Gehalt von 200 fl bei freier Wohnung weiterbezahlt werden müsse gegen Besorgung der Funktionen eines Gemeindeschreibers und Rechnungsführers“[20]

Erst im Jahre 1825 konnte man sich auf eine endgültige Auflösung seines Dienstverhältnisses mit Wirkung zum 31. Januar 1826 einigen. Dafür sollte freilich zusätzlich eine Abfindung von 400 fl nebst 4 % Zinsen gezahlt werden. Da die Ruralgemeinde Roßtal die erforderliche Summe damals nicht zur Verfügung hatte, musste der Erlös aus dem Verkauf von 51 Eichen hergenommen werden, um endlich am 17. August 1828 einen endgültigen Ausgleich erreichen zu können. [21] Nun erst war die vollständige Trennung von dem aufgezwungenen Marktschreiber endlich gelungen.

Anmerkungen

1 Staatsarchiv Nürnberg, Rep 270/III, Reg. V. Mfr., Kammer des Innern (Abgabe 1952), Nr. 3844
2 B. Hubensteiner, Bayern, in: Bayern, Kunst und Kultur, München 1972, S. 20
3 G. Rechter und A. Jakob, Der Übergang der Fürstentümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth an das Königreich Bayern, in: Vom Adler zum Löwen, Die Region Nürnberg wird bayerisch (1775-1835), Nürnberg 2006, S. 261
4 Edikt über das Gemeindewesen vom 24. Sept. 1808, Kgl.-Baier. Regierungsblatt 1808 Sp. 2405 ff.
5 Gesetzblatt für das Königreich Baiern 1818 Sp. 49 ff
6 Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 212/III, Reg. V. Mfr., Kammer des Innern (Abgabe 1952), Nr. 3844
7 Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 212/7/I, Bez.Amt Fürth, Nr. 185
8 Vgl. G. Dippold, Entmachtete Stadt und selbstbewusster Bürger – fränkische Kleinstädte an der Zeitenwende, in: W. Wüst, Aufbruch in die Moderne? Bayern, das alte Reich und Europa an der Zeitenwende um 1800, Neustadt/Aisch 2010, S. 188
9 Insgesamt: Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 270/III, Reg. v. Mfr., Kammer des Innern (Abgabe 1952), Nr. 3844
10 Ebd.
11 Geburten- und Taufbuch des Pfarramtes Cadolzburg I S. 173 Nr. 31 und S. 197 Nr. 60
12 Trauungsbuch des Pfarramtes Cadolzburg I von 1818, S. 39
Für die Mitteilungen aus den kirchlichen Büchern danke ich Hans Werner Kress, Cadolzburg ganz herzlich.
13 Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 270/III, Reg. v. Mfr., Kammer des Innern (Abgabe1952) Nr. 3844
14 Ebd.
15 Ebd.
16 Gemeindearchiv Markt Roßtal, Nr. 188
17 Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 212/7/I, Bez. Amt Fürth, Nr. 1579
18 Ebd.
19 Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 212/7/I, Bez. Amt Fürth, Nr. 1580
20 Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 212/7/I, Bez. Amt Fürth, Nr. 1579
21 Gemeindearchiv Markt Roßtal, Nr. 192